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Europa News! DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Weiterer Immobiliendachfonds gescheitert

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 04. April 2012 von Europa-247.de

Europa Infos
Freie-PM.de: Nachdem eine Reihe von offenen Immobilienfonds die Liquidierung erklärt haben (u.a. DEGI Europa und DEGI International, Premium Management Immobilien Anlage, AXA Immoselect) und auch und jüngerer Zeit immer wieder Fonds die Anteilsrücknahme ausgesetzt haben (DJE Real Estate und Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (vormals SEB Kapitalprotekt) hat nun ein weitere offener Immobilienfonds die Aussetzung der Rücknahme der Anteile erklärt.

Anleger des DWS Dachfonds ImmoFlex Vermögensmandat (WKN: DWS0N0) kommen ab sofort nicht mehr an ihr Geld. Selbst ein Verkauf über die Börse ist wegen fehlender Umsätze derzeit (Stand 4. April 2012) nicht möglich.

Der Dachfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat (WKN: DWS0N0) wurde im dritten Quartal 2007 aufgelegt und wird von der DWS Investment GmbH verwaltet. Der Fonds hat derzeit ein Volumen von ca. 218 Millionen Euro Anlagevermögen, die schwerpunktmäßig wiederum in Anteilen an offenen Immobilienfonds investiert sind. Der Fonds investiert mind. 51% des Fondsvermögens in offene Immobilienfonds. Darüber hinaus soll eine dynamische Wertsicherungsstrategie im Sondervermögen umgesetzt werden, bei der laufend marktabhängig zwischen einer Wertsteigerungskomponente und einer Kapitalerhaltungskomponente umgeschichtet werde.

Der Fonds war zuletzt mit 21,0% seines Anlagevermögens in Anteile des SEB ImmoInvest, mit 20,8% Anteile am CS EUROREAL, 14,5% an dem Fonds AXA Immoselect, 7,6% TMW Immobilien Weltimmobilien, mit 6,9% in Anteilen am Fonds Morgan Stanley P2 Value und schließlich mit 2,5% am Fonds DEGI International investiert. Die Anlagen des Fonds besteht damit zu ca. 51,7% in Wertpapieren, die seit Oktober 2008 erhebliche Schwierigkeiten hatten. Die Fonds Morgan Stanley P2 Value und TMW Weltimmobilien sind seit der ersten Aussetzung im Oktober 2008 nie wieder eröffnet worden und befinden sich seit Oktober 2010 in der Abwicklung. Die Fonds SEB Immoinvest, CS Euroreal, AXA Immoinvest und DEGI International hatten seit Oktober 2008 ebenfalls Liquiditätsprobleme. Die Fonds AXA Immoinvest und DEGI International haben bereits ebenfalls die Liquidation erklärt, bei den Fonds SEB Immoinvest, CS Euroreal steht die Entscheidung über die Weiterfügung bis Mai 2012 an.

Gerade wegen der Erfahrungen bei den bereits sich in Abwicklung befindlichen Immobiliendachfonds steht auch bei dem DWS ImmoFlex Vermögensmandat zu befürchten, dass die Aussetzung der Anteilsrücknahme nicht nur kurzfristig Bestand haben wird. Da derzeit wegen der Kredit- und Vertrauenskrise nicht gesagt werden kann, wie lange die Aussetzung dauert oder im Fall eine Liquidation die Veräußerungserlöse nicht abgeschätzt werden können, sollten Anleger nun selbst aktiv werden, um drohende Rechtsverluste zu vermeiden.
Anleger sollten sich daher von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Schadenersatzklagen gegen Banken und Berater

Wir vertreten zahlreiche Anleger, die sich an den krisengebeutelten offenen Immobilienfonds beteiligt haben. Dabei haben wir regelmäßig identische Beratungsfehler festgestellt. Für zahlreiche Mandanten haben wir zwischenzeitlich Klage gegen die beratende Bank oder ihre Berater eingereicht, um das angelegte Geld zurückzuholen.

Fünf Punkte in denen wir bei offenen Immobilienfonds regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:

  • Keine Information über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen: Keiner unserer Mandanten gab an, in der Beratung darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. In unseren Augen insbesondere bei Anlegern, die auf regelmäßige Entnahmen angewiesen waren, ein krasser Beratungsfehler.

  • Keine Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen: Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurden Anlegern zur Zeichnung von Anteilen offener Immobilienfonds geraten, obwohl diese die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Die Anleger wurden über diesen Umstand "natürlich" nicht informiert.

  • Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds: Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich andauern kann und welche Verluste entstehen können, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln muss. So wurden den Anlegern die auch bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und ihnen eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.

  • Keine Information über Provisionsinteresse des Beraters: Keiner unserer Mandanten wusste, dass die ihn beratende Bank den Ausgabeaufschlag sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht allein dieser Fehler aus, um eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung zu erreichen.

  • Keine Aushändigung von Verkaufsprospekt oder Jahresbericht: Keinem unserer Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach § 121 Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.


Verjährung droht

Detaillierte Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds finden Sie auf unserer Spezialseite.

Möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/dws-immoflex-vermoegensmandat.html
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps können auch hier recherchiert und nachgelesen werden.)

Veröffentlicht von >> nittel << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Nachdem eine Reihe von offenen Immobilienfonds die Liquidierung erklärt haben (u.a. DEGI Europa und DEGI International, Premium Management Immobilien Anlage, AXA Immoselect) und auch und jüngerer Zeit immer wieder Fonds die Anteilsrücknahme ausgesetzt haben (DJE Real Estate und Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (vormals SEB Kapitalprotekt) hat nun ein weitere offener Immobilienfonds die Aussetzung der Rücknahme der Anteile erklärt.

Anleger des DWS Dachfonds ImmoFlex Vermögensmandat (WKN: DWS0N0) kommen ab sofort nicht mehr an ihr Geld. Selbst ein Verkauf über die Börse ist wegen fehlender Umsätze derzeit (Stand 4. April 2012) nicht möglich.

Der Dachfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat (WKN: DWS0N0) wurde im dritten Quartal 2007 aufgelegt und wird von der DWS Investment GmbH verwaltet. Der Fonds hat derzeit ein Volumen von ca. 218 Millionen Euro Anlagevermögen, die schwerpunktmäßig wiederum in Anteilen an offenen Immobilienfonds investiert sind. Der Fonds investiert mind. 51% des Fondsvermögens in offene Immobilienfonds. Darüber hinaus soll eine dynamische Wertsicherungsstrategie im Sondervermögen umgesetzt werden, bei der laufend marktabhängig zwischen einer Wertsteigerungskomponente und einer Kapitalerhaltungskomponente umgeschichtet werde.

Der Fonds war zuletzt mit 21,0% seines Anlagevermögens in Anteile des SEB ImmoInvest, mit 20,8% Anteile am CS EUROREAL, 14,5% an dem Fonds AXA Immoselect, 7,6% TMW Immobilien Weltimmobilien, mit 6,9% in Anteilen am Fonds Morgan Stanley P2 Value und schließlich mit 2,5% am Fonds DEGI International investiert. Die Anlagen des Fonds besteht damit zu ca. 51,7% in Wertpapieren, die seit Oktober 2008 erhebliche Schwierigkeiten hatten. Die Fonds Morgan Stanley P2 Value und TMW Weltimmobilien sind seit der ersten Aussetzung im Oktober 2008 nie wieder eröffnet worden und befinden sich seit Oktober 2010 in der Abwicklung. Die Fonds SEB Immoinvest, CS Euroreal, AXA Immoinvest und DEGI International hatten seit Oktober 2008 ebenfalls Liquiditätsprobleme. Die Fonds AXA Immoinvest und DEGI International haben bereits ebenfalls die Liquidation erklärt, bei den Fonds SEB Immoinvest, CS Euroreal steht die Entscheidung über die Weiterfügung bis Mai 2012 an.

Gerade wegen der Erfahrungen bei den bereits sich in Abwicklung befindlichen Immobiliendachfonds steht auch bei dem DWS ImmoFlex Vermögensmandat zu befürchten, dass die Aussetzung der Anteilsrücknahme nicht nur kurzfristig Bestand haben wird. Da derzeit wegen der Kredit- und Vertrauenskrise nicht gesagt werden kann, wie lange die Aussetzung dauert oder im Fall eine Liquidation die Veräußerungserlöse nicht abgeschätzt werden können, sollten Anleger nun selbst aktiv werden, um drohende Rechtsverluste zu vermeiden.
Anleger sollten sich daher von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Schadenersatzklagen gegen Banken und Berater

Wir vertreten zahlreiche Anleger, die sich an den krisengebeutelten offenen Immobilienfonds beteiligt haben. Dabei haben wir regelmäßig identische Beratungsfehler festgestellt. Für zahlreiche Mandanten haben wir zwischenzeitlich Klage gegen die beratende Bank oder ihre Berater eingereicht, um das angelegte Geld zurückzuholen.

Fünf Punkte in denen wir bei offenen Immobilienfonds regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:

  • Keine Information über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen: Keiner unserer Mandanten gab an, in der Beratung darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. In unseren Augen insbesondere bei Anlegern, die auf regelmäßige Entnahmen angewiesen waren, ein krasser Beratungsfehler.

  • Keine Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen: Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurden Anlegern zur Zeichnung von Anteilen offener Immobilienfonds geraten, obwohl diese die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Die Anleger wurden über diesen Umstand "natürlich" nicht informiert.

  • Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds: Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich andauern kann und welche Verluste entstehen können, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln muss. So wurden den Anlegern die auch bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und ihnen eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.

  • Keine Information über Provisionsinteresse des Beraters: Keiner unserer Mandanten wusste, dass die ihn beratende Bank den Ausgabeaufschlag sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht allein dieser Fehler aus, um eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung zu erreichen.

  • Keine Aushändigung von Verkaufsprospekt oder Jahresbericht: Keinem unserer Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach § 121 Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.


Verjährung droht

Detaillierte Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds finden Sie auf unserer Spezialseite.

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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/dws-immoflex-vermoegensmandat.html
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps können auch hier recherchiert und nachgelesen werden.)

Veröffentlicht von >> nittel << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de

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Artikel-Titel: DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Weiterer Immobiliendachfonds gescheitert

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