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Europa News! atmed AG sucht Investoren für gewaltige Schadensersatzklage gegen EU-Kommission

Veröffentlicht am Dienstag, dem 11. Mai 2010 von Europa-247.de

Europa Infos
Freie-PresseMitteilungen.de: Die atmed AG aus Piding in Bayern beabsichtigt in Kürze gegen die EU-Kommission eine Schadensersatzklage von mindestens 200 Millionen Euro wegen diverser Verstöße gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht vor dem EuGH einzureichen. Diese konnte aber bisher aufgrund fehlender finanzieller Mittel noch nicht umgesetzt werden.

Die atmed AG aus Piding in Bayern beabsichtigt in Kürze gegen die EU-Kommission eine Schadensersatzklage von mindestens 200 Millionen Euro wegen diverser Verstöße gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht vor dem EuGH einzureichen. Diese konnte aber bisher aufgrund fehlender finanzieller Mittel noch nicht umgesetzt werden. Der Schadensersatzbetrag könnte hierbei möglicherweise durchaus noch auf über eine Milliarde Euro ansteigen, was durch Gutachten von Sachverständigen in den nächsten Wochen geklärt werden muss. Ein Rechtsgutachten des auf Europarecht spezialisierten Rechtsanwaltes Dr. David Schneider-Addae-Mensah aus Kehl bescheinigt bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gute Erfolgsaussichten. Zusätzlich steht noch die Option offen, die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den Freistaat Bayern wegen Amtspflichtverletzungen über einen Staatshaftungsprozess vor einem nationalen Landgericht in die Verantwortung zu nehmen.

Weil der atmed AG und anderen Firmen durch eklatante Verfahrensfehler der BRD und der EU-Kommission seit 1998 mehrmals das Recht auf die Einleitung und die Durchführung eines so genannten Schutzklauselverfahrens nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG verwehrt wurde, bei dem nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des EuGH eigentlich rechtsverbindlich im Rahmen einer Entscheidung nach Artikel 8 der Richtlinie durch die EU-Kommission für alle an diesem Verfahren beteiligte Hersteller und Behörden festgestellt werden muss, ob zwei Verbotsverfügungen für die CE-gekennzeichneten Medizinprodukte "Inhaler Broncho-Air" und "effecto" aus dem Jahre 1997 und 2005 rechtmäßig waren, wurde hierdurch die Wertschöpfung von zwei europäischen Patenten nahezu über die gesamte Patentlaufzeit von 20 Jahren zerstört. Der EuGH hatte in einem rechtskräftigen Urteil im Jahre 2007 festgestellt (Urteil vom 14.06.2007, C-6/05), dass zwingend ein Schutzklauselverfahren nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG durchgeführt werden muss, sofern für CE-gekennzeichnete Medizinprodukte Verbote innerhalb der EU ausgesprochen werden. Dieses bindende Urteil wird trotz Kenntnis von der BRD, vom Freistaat Bayern und der EU-Kommission vorsätzlich ignoriert. Ferner wurden hierdurch die Hersteller des Produktes um ihr fest garantiertes Recht gemäß Art. 101 GG auf einen gesetzlichen Richter gebracht, in dem diesen ein direkter Gang zum EuGH zur Überprüfung einer Rechtmäßigkeit der beiden offenkundig rechtswidrigen Verbotsverfügungen verwehrt wurde.

Dies könnte einen Milliardenschaden für die Hersteller darstellen, da es sich beim Medizinprodukt "effecto" und dem Vorgängerprodukt "Inhaler Broncho-Air" um eine innovative Inhalierhilfe zur effektiveren Behandlung von Asthma bronchiale mit bronchienerweiternden Dosier-Aerosolen (Asthmasprays) handelt, die bereits seit dem Jahre 1996 zu jährlichen Arzneimitteleinsparungen in Milliardenhöhe hätte führen und seitdem von ca. 30 Millionen Asthmatikern in der EU hätte eingesetzt werden können, wenn das Produkt nicht derart vehement mit abstrakten Gefahrenunterstellungen von den deutschen Behörden verboten worden wäre. Das Produkt wurde seit 1996 in den verbotsfreien Zeiten von ca. 30.000 Patienten erworben und seitdem rechnerisch über 200.000.000-fach sicher ohne ein Negativvorkommnis eingesetzt. Auch liegt bisher keine Negativmeldung über das gesetzliche vorgeschriebene Meldesystem "DIMDI" vor. Daher kann das Produkt auch zweifelsfrei als absolut sicher für die Patienten eingestuft werden. Dies begründet u.a. berechtigte Fragen für die derzeit ermittelnden Staatsanwaltschaften in Bonn, in München und in Wien wegen möglicher Straftatbestände durch die bisher verhindernden Behörden.

Weiterhin ist seit April 2008 eine Petition mit der Nr. 0473/2008 beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes anhängig, die voraussichtlich schon in Kürze zu ersten Konsequenzen gegen die EU-Kommission führen wird.

Eine Eingabe (Petition) der atmed AG im Bayerischen Landtag wurde im März dieses Jahres vom Ausschuss für Umwelt und Gesundheit abgelehnt. Auf Antrag der Bayerischen Grünen wurde jedoch die abgelehnte Eingabe in öffentlicher Sitzung am 22.04.2010 im Plenum des Bayerischen Landtages behandelt. Die CSU votierte zusammen mit SPD und FDP gegen eine Weiterbehandlung der Petition, obwohl es bekanntlich sehr viele Ungereimtheiten und sogar strafrechtliche Ansatzpunkte in diesem Fall gibt.

Parallel ist noch eine Petition der atmed AG im Deutschen Bundestag anhängig, die ebenfalls zur Aufklärung der Geschehnisse und möglichen Verwicklung des Bundesgesundheitsministeriums seit dem Jahre 1996 beitragen soll.

Ferner beschäftigt sich in diesem Zusammenhang der Europäische Bürgerbeauftragte der EU (Ombudsmann) mit zwei Beschwerden der atmed AG über unerklärliche Vorkommnisse bei der europäischen Disziplinarbehörde "IDOC" und der europäischen Antikorruptionsbehörde "OLAF".

Diverse Medien berichteten schon über die von EU-Kommissionspräsident Barroso im Jahre 2007 selbst betitelte "Affaire atmed". Mehr Informationen hierzu auf der Homepage www.effecto.info.

Nunmehr möchte die atmed AG vollendete Tatsachen in Form einer Schadensersatzklage gegen die EU-Kommission vor dem EuGH schaffen und sucht hierfür Investoren, die diesen Prozess gegen eine äußerst lukrative Erfolgsbeteiligung vorfinanzieren können. An Vermittlungsangeboten besteht kein Interesse. Äußerste Diskretion und Vertraulichkeit wird hierbei im Vorfeld zugesichert. Interessierte Investoren werden gebeten, sich mit dem Vorstand der Gesellschaft, Christoph Klein, persönlich per Email unter contact@effecto.info in Verbindung zu setzen und einen Gesprächstermin zu fixieren.
Die Entwicklung und der weltweite Vertrieb von medizintechnischen Produkten zur Behandlung von Asthma und Atemwegserkrankungen. Die Gesellschaft wurde im September 1998 gegründet, hat ca. 200 Aktionäre und ihren Sitz in Piding (Bavaria).
atmed AG
Christoph Klein
Reichenhaller Str. 3
83451
Piding
contact@effecto.info
08651-718809
http://effecto.info



Die atmed AG aus Piding in Bayern beabsichtigt in Kürze gegen die EU-Kommission eine Schadensersatzklage von mindestens 200 Millionen Euro wegen diverser Verstöße gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht vor dem EuGH einzureichen. Diese konnte aber bisher aufgrund fehlender finanzieller Mittel noch nicht umgesetzt werden.

Die atmed AG aus Piding in Bayern beabsichtigt in Kürze gegen die EU-Kommission eine Schadensersatzklage von mindestens 200 Millionen Euro wegen diverser Verstöße gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht vor dem EuGH einzureichen. Diese konnte aber bisher aufgrund fehlender finanzieller Mittel noch nicht umgesetzt werden. Der Schadensersatzbetrag könnte hierbei möglicherweise durchaus noch auf über eine Milliarde Euro ansteigen, was durch Gutachten von Sachverständigen in den nächsten Wochen geklärt werden muss. Ein Rechtsgutachten des auf Europarecht spezialisierten Rechtsanwaltes Dr. David Schneider-Addae-Mensah aus Kehl bescheinigt bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gute Erfolgsaussichten. Zusätzlich steht noch die Option offen, die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und den Freistaat Bayern wegen Amtspflichtverletzungen über einen Staatshaftungsprozess vor einem nationalen Landgericht in die Verantwortung zu nehmen.

Weil der atmed AG und anderen Firmen durch eklatante Verfahrensfehler der BRD und der EU-Kommission seit 1998 mehrmals das Recht auf die Einleitung und die Durchführung eines so genannten Schutzklauselverfahrens nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG verwehrt wurde, bei dem nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des EuGH eigentlich rechtsverbindlich im Rahmen einer Entscheidung nach Artikel 8 der Richtlinie durch die EU-Kommission für alle an diesem Verfahren beteiligte Hersteller und Behörden festgestellt werden muss, ob zwei Verbotsverfügungen für die CE-gekennzeichneten Medizinprodukte "Inhaler Broncho-Air" und "effecto" aus dem Jahre 1997 und 2005 rechtmäßig waren, wurde hierdurch die Wertschöpfung von zwei europäischen Patenten nahezu über die gesamte Patentlaufzeit von 20 Jahren zerstört. Der EuGH hatte in einem rechtskräftigen Urteil im Jahre 2007 festgestellt (Urteil vom 14.06.2007, C-6/05), dass zwingend ein Schutzklauselverfahren nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG durchgeführt werden muss, sofern für CE-gekennzeichnete Medizinprodukte Verbote innerhalb der EU ausgesprochen werden. Dieses bindende Urteil wird trotz Kenntnis von der BRD, vom Freistaat Bayern und der EU-Kommission vorsätzlich ignoriert. Ferner wurden hierdurch die Hersteller des Produktes um ihr fest garantiertes Recht gemäß Art. 101 GG auf einen gesetzlichen Richter gebracht, in dem diesen ein direkter Gang zum EuGH zur Überprüfung einer Rechtmäßigkeit der beiden offenkundig rechtswidrigen Verbotsverfügungen verwehrt wurde.

Dies könnte einen Milliardenschaden für die Hersteller darstellen, da es sich beim Medizinprodukt "effecto" und dem Vorgängerprodukt "Inhaler Broncho-Air" um eine innovative Inhalierhilfe zur effektiveren Behandlung von Asthma bronchiale mit bronchienerweiternden Dosier-Aerosolen (Asthmasprays) handelt, die bereits seit dem Jahre 1996 zu jährlichen Arzneimitteleinsparungen in Milliardenhöhe hätte führen und seitdem von ca. 30 Millionen Asthmatikern in der EU hätte eingesetzt werden können, wenn das Produkt nicht derart vehement mit abstrakten Gefahrenunterstellungen von den deutschen Behörden verboten worden wäre. Das Produkt wurde seit 1996 in den verbotsfreien Zeiten von ca. 30.000 Patienten erworben und seitdem rechnerisch über 200.000.000-fach sicher ohne ein Negativvorkommnis eingesetzt. Auch liegt bisher keine Negativmeldung über das gesetzliche vorgeschriebene Meldesystem "DIMDI" vor. Daher kann das Produkt auch zweifelsfrei als absolut sicher für die Patienten eingestuft werden. Dies begründet u.a. berechtigte Fragen für die derzeit ermittelnden Staatsanwaltschaften in Bonn, in München und in Wien wegen möglicher Straftatbestände durch die bisher verhindernden Behörden.

Weiterhin ist seit April 2008 eine Petition mit der Nr. 0473/2008 beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes anhängig, die voraussichtlich schon in Kürze zu ersten Konsequenzen gegen die EU-Kommission führen wird.

Eine Eingabe (Petition) der atmed AG im Bayerischen Landtag wurde im März dieses Jahres vom Ausschuss für Umwelt und Gesundheit abgelehnt. Auf Antrag der Bayerischen Grünen wurde jedoch die abgelehnte Eingabe in öffentlicher Sitzung am 22.04.2010 im Plenum des Bayerischen Landtages behandelt. Die CSU votierte zusammen mit SPD und FDP gegen eine Weiterbehandlung der Petition, obwohl es bekanntlich sehr viele Ungereimtheiten und sogar strafrechtliche Ansatzpunkte in diesem Fall gibt.

Parallel ist noch eine Petition der atmed AG im Deutschen Bundestag anhängig, die ebenfalls zur Aufklärung der Geschehnisse und möglichen Verwicklung des Bundesgesundheitsministeriums seit dem Jahre 1996 beitragen soll.

Ferner beschäftigt sich in diesem Zusammenhang der Europäische Bürgerbeauftragte der EU (Ombudsmann) mit zwei Beschwerden der atmed AG über unerklärliche Vorkommnisse bei der europäischen Disziplinarbehörde "IDOC" und der europäischen Antikorruptionsbehörde "OLAF".

Diverse Medien berichteten schon über die von EU-Kommissionspräsident Barroso im Jahre 2007 selbst betitelte "Affaire atmed". Mehr Informationen hierzu auf der Homepage www.effecto.info.

Nunmehr möchte die atmed AG vollendete Tatsachen in Form einer Schadensersatzklage gegen die EU-Kommission vor dem EuGH schaffen und sucht hierfür Investoren, die diesen Prozess gegen eine äußerst lukrative Erfolgsbeteiligung vorfinanzieren können. An Vermittlungsangeboten besteht kein Interesse. Äußerste Diskretion und Vertraulichkeit wird hierbei im Vorfeld zugesichert. Interessierte Investoren werden gebeten, sich mit dem Vorstand der Gesellschaft, Christoph Klein, persönlich per Email unter contact@effecto.info in Verbindung zu setzen und einen Gesprächstermin zu fixieren.
Die Entwicklung und der weltweite Vertrieb von medizintechnischen Produkten zur Behandlung von Asthma und Atemwegserkrankungen. Die Gesellschaft wurde im September 1998 gegründet, hat ca. 200 Aktionäre und ihren Sitz in Piding (Bavaria).
atmed AG
Christoph Klein
Reichenhaller Str. 3
83451
Piding
contact@effecto.info
08651-718809
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Artikel-Titel: atmed AG sucht Investoren für gewaltige Schadensersatzklage gegen EU-Kommission

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