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Europa News! 'Wer haftet bei Schäden durch Demenzkranke?' - Verbraucherinformation der ERGO Versicherungsgruppe

Veröffentlicht am Montag, dem 23. Februar 2015 von Europa-247.de

Europa Infos
Freie-PM.de: Wenn Demenzkranke Schäden verursachen

Aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit zufolge leiden derzeit rund 1,4 Millionen Deutsche an Demenz. Bis zum Jahr 2030 könnte die Zahl der Erkrankten sogar auf über 2 Millionen steigen. Für die Betroffenen und deren Angehörige ist die Diagnose ein großer Schock. Gleichzeitig wirft der Befund auch eine Vielzahl an Fragen zur Versorgung und zur Pflege des Erkrankten auf. Auch beim Versicherungsschutz von Demenzkranken sind viele unsicher. Die Experten der ERGO Versicherungsgruppe informieren darüber, wer im Schadensfall die Haftung übernimmt und erklären, welche Vorteile Demenzkranken eine Haftpflichtversicherung bieten kann.

Mit dem Begriff Demenz bezeichnen Mediziner den fortschreitenden Abbauprozess des Gehirns, durch den schrittweise wichtige geistige Fähigkeiten verloren gehen. Im Verlauf der Krankheit werden die Patienten zunehmend vergesslicher und orientierungsloser, bis sie schließlich nicht mehr in der Lage sind, sich in ihrer Umgebung ohne fremde Hilfe zurechtzufinden. Dass mit einer Demenz auch ein deutlich höheres Risiko für Schäden einhergeht, weiß Rolf Mertens, Versicherungsexperte der ERGO: "Nicht selten kommt es bei Demenzerkrankten vor, dass sie vergessen, nach dem Kochen den Herd auszuschalten. Oder den Wasserhahn nach dem Zähneputzen wieder zuzudrehen." Aber auch alltägliche Situationen außerhalb der Wohnung können gefährlich werden: "Läuft ein Demenzkranker beispielsweise unerwartet auf die Straße, zwingt das den Fahrer eines entgegenkommenden Autos möglicherweise zu einem Ausweichmanöver oder einer Vollbremsung. Die Folge können Sach- oder gar Personenschäden sein", so Rolf Mertens.

Demenzkranke haften in der Regel nicht für Schäden
Bei Erwachsenen, die einen Schaden verschuldet haben, kommt in der Regel die private Haftpflichtversicherung für anfallende Kosten auf. Anders verhält es sich dagegen, wenn der Schadensverursacher zum Zeitpunkt des Geschehens nicht bei klarem Bewusstsein war und dadurch die Konsequenzen seines Handelns nicht absehen konnte. "Dann geht der Gesetzgeber von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aus. Diese schließt eine Haftung des Betroffenen in der Regel aus. Das ist unter anderem auch bei Menschen der Fall, die an Demenz erkrankt sind", weiß Michaela Zientek, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Allerdings entwickelt sich eine Demenz erst allmählich. Und selbst bei einer fortgeschrittenen Demenz treten vereinzelt Phasen auf, in denen sich die Erkrankten im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten befinden. Stellt sich heraus, dass der Erkrankte zum Zeitpunkt des Schadens dazu in der Lage war, sein Handeln bewusst zu steuern, muss er auch für den Schaden haften. Dann übernimmt seine Versicherung den Schadenersatz. Andernfalls gehen Geschädigte für gewöhnlich leer aus." Eine Ausnahme von dieser Regel stellt die sogenannte Billigkeitshaftung dar: Auch ein Schuldunfähiger kann gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet sein, wenn er vom persönlichen Vermögen her so viel besser gestellt ist als der Geschädigte, dass es "unbillig" erscheinen würde, diesem einen Schadenersatz zu verweigern. Hat der Schädiger eine Haftpflichtversicherung, heißt dies allerdings nicht, dass er besser gestellt ist und deshalb zahlen muss (AG Halle (Saale), Az. 93 C 4092/11). Zu einer solchen Haftung kommt es nur im Ausnahmefall.

Haftpflichtversicherung für Demenzkranke?
Um dennoch eine Entschädigung für den Geschädigten zu erreichen, bieten einige Versicherer mittlerweile Haftpflichtversicherungen mit einer speziellen Deliktunfähigkeitsklausel an. Bei ERGO ist das die sogenannte "Demenzklausel" im Rahmen der Privathaftpflicht für Senioren. Das bedeutet: Der Versicherer begleicht selbst dann den Schaden, wenn der Schädiger aufgrund seiner Demenz als nicht deliktfähig gilt. ERGO stellt in solchen Fällen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. "Gleichzeitig verhilft eine solche Klausel dazu, den Frieden zwischen dem Schadensverursacher und dem Geschädigten zu bewahren", weiß der ERGO Experte Mertens. Doch auch ohne eine Deliktunfähigkeitsklausel bietet der Abschluss einer Haftpflichtversicherung Demenzkranken einen entscheidenden Vorteil: Denn der Versicherer prüft bei jedem Streitfall, ob die Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind. Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt er ab, notfalls auch vor Gericht.

Aufsichtspflicht von Angehörigen
Entgegen weitverbreiteter Annahmen haften Eheleute nicht grundsätzlich für Schäden, die ihr demenzkranker Ehepartner verursacht hat. "Angehörige oder auch Pflegekräfte müssen nur dann die Konsequenzen für einen Schaden tragen, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Konkret bedeutet das: Wenn es vorhersehbar war, dass ein Demenzkranker einen Schaden verursachen könnte, muss der Angehörige mögliche Gefahrenquellen beseitigen und damit die Gefahrensituationen entschärfen", so die D.A.S. Rechtsexpertin Zientek. Hat er das versäumt, haftet er für den entstandenen Schaden. Allerdings: Ein Angehöriger muss erst einmal eine Aufsichtspflicht haben. Diese besteht in erster Linie dann, wenn der Verwandte rechtlicher Betreuer des Demenzkranken ist oder als sogenannter "Haushaltsvorstand" mit einem demenzkranken Menschen zusammenlebt.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.273

Kurz-/Onlinefassung:
Wer haftet bei Schäden durch Demenzkranke?
Hinweise zu Haftungs- und Versicherungsfragen von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

*-In der Regel keine Haftung von Demenzkranken für Schäden
War der Demenzerkrankte zum Zeitpunkt des Geschehens nicht bei klarem Bewusstsein und konnte daher die Konsequenzen seines Handelns nicht absehen, so geht der Gesetzgeber von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aus. Eine Haftung des Betroffenen wird dann in der Regel ausgeschlossen. Geschädigte gehen in solchen Fällen leer aus.

*-Haftpflichtschutz für Demenzerkrankte
Einige Versicherer bieten mittlerweile Haftpflichtversicherungen mit einer speziellen Deliktunfähigkeitsklausel an. So haben Geschädigte die Chance, im Schadensfall durch eine an Demenz erkrankte Person eine Entschädigung zu erreichen.

*-Haftung der Angehörigen
Angehörige oder auch Pflegekräfte müssen nur dann die Konsequenzen für einen Schaden tragen, den Demenzerkrankte verursachen, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.015

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.

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Über die ERGO Versicherungsgruppe
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. Rund 46.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2013 nahm ERGO Beiträge in Höhe von 18 Mrd. Euro ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 17 Mrd. Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com
ERGO Versicherung
Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-5570

http://www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt:
HARTZKOM GmbH
Dr. Sabine Gladkov
Anglerstraße 11
80339 München
ergo@hartzkom.de
089 998 461-0
http://www.hartzkom.de

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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Wenn Demenzkranke Schäden verursachen

Aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit zufolge leiden derzeit rund 1,4 Millionen Deutsche an Demenz. Bis zum Jahr 2030 könnte die Zahl der Erkrankten sogar auf über 2 Millionen steigen. Für die Betroffenen und deren Angehörige ist die Diagnose ein großer Schock. Gleichzeitig wirft der Befund auch eine Vielzahl an Fragen zur Versorgung und zur Pflege des Erkrankten auf. Auch beim Versicherungsschutz von Demenzkranken sind viele unsicher. Die Experten der ERGO Versicherungsgruppe informieren darüber, wer im Schadensfall die Haftung übernimmt und erklären, welche Vorteile Demenzkranken eine Haftpflichtversicherung bieten kann.

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Demenzkranke haften in der Regel nicht für Schäden
Bei Erwachsenen, die einen Schaden verschuldet haben, kommt in der Regel die private Haftpflichtversicherung für anfallende Kosten auf. Anders verhält es sich dagegen, wenn der Schadensverursacher zum Zeitpunkt des Geschehens nicht bei klarem Bewusstsein war und dadurch die Konsequenzen seines Handelns nicht absehen konnte. "Dann geht der Gesetzgeber von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aus. Diese schließt eine Haftung des Betroffenen in der Regel aus. Das ist unter anderem auch bei Menschen der Fall, die an Demenz erkrankt sind", weiß Michaela Zientek, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Allerdings entwickelt sich eine Demenz erst allmählich. Und selbst bei einer fortgeschrittenen Demenz treten vereinzelt Phasen auf, in denen sich die Erkrankten im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten befinden. Stellt sich heraus, dass der Erkrankte zum Zeitpunkt des Schadens dazu in der Lage war, sein Handeln bewusst zu steuern, muss er auch für den Schaden haften. Dann übernimmt seine Versicherung den Schadenersatz. Andernfalls gehen Geschädigte für gewöhnlich leer aus." Eine Ausnahme von dieser Regel stellt die sogenannte Billigkeitshaftung dar: Auch ein Schuldunfähiger kann gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet sein, wenn er vom persönlichen Vermögen her so viel besser gestellt ist als der Geschädigte, dass es "unbillig" erscheinen würde, diesem einen Schadenersatz zu verweigern. Hat der Schädiger eine Haftpflichtversicherung, heißt dies allerdings nicht, dass er besser gestellt ist und deshalb zahlen muss (AG Halle (Saale), Az. 93 C 4092/11). Zu einer solchen Haftung kommt es nur im Ausnahmefall.

Haftpflichtversicherung für Demenzkranke?
Um dennoch eine Entschädigung für den Geschädigten zu erreichen, bieten einige Versicherer mittlerweile Haftpflichtversicherungen mit einer speziellen Deliktunfähigkeitsklausel an. Bei ERGO ist das die sogenannte "Demenzklausel" im Rahmen der Privathaftpflicht für Senioren. Das bedeutet: Der Versicherer begleicht selbst dann den Schaden, wenn der Schädiger aufgrund seiner Demenz als nicht deliktfähig gilt. ERGO stellt in solchen Fällen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. "Gleichzeitig verhilft eine solche Klausel dazu, den Frieden zwischen dem Schadensverursacher und dem Geschädigten zu bewahren", weiß der ERGO Experte Mertens. Doch auch ohne eine Deliktunfähigkeitsklausel bietet der Abschluss einer Haftpflichtversicherung Demenzkranken einen entscheidenden Vorteil: Denn der Versicherer prüft bei jedem Streitfall, ob die Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind. Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt er ab, notfalls auch vor Gericht.

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Artikel-Titel: 'Wer haftet bei Schäden durch Demenzkranke?' - Verbraucherinformation der ERGO Versicherungsgruppe

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