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Europa News! Gesucht: Juristisches Fingerspitzengefühl

Veröffentlicht am Montag, dem 03. Januar 2011 von Europa-247.de

Europa Frage
Europa-247.de - Europa Infos & Europa Tipps | D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Freie-PresseMitteilungen.de: Tipps zum rechtlich korrekten Bewerbungsverfahren - Teil 1

"Junges Team sucht erfahrene Mitarbeiterin" - was sich als sympathische Stellenan-zeige liest, kann für das suchende Unternehmen zum juristischen Bumerang werden. Müssen Stellengesuche doch hinsichtlich Alter, Geschlecht und Herkunft völlig neutral sein! Hierfür sorgt das so genannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dessen Vorgaben müssen auch bei der Auswahl eines Bewerbers beachtet werden. Wie die gesetzlichen Regelungen bei einem Bewerbungsverfahren in der Praxis umzusetzen sind und ob das Pilotprojekt "Anonymisiertes Bewerbungsverfahren" Abhilfe schaffen wird - die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt auf. Im 2. Teil wird erläutert, welche rechtlichen Aspekte es bei dem Bewerbungsgespräch zu beachten gilt.

Eine funktionierende Teamstruktur ist für die meisten Unternehmen eine wichtige Erfolgs-komponente. Wo mehrere Mitarbeiter zusammenarbeiten, ist oft das menschliche Miteinander entscheidend, damit Aufträge rechtzeitig und zur Zufriedenheit der Kunden erledigt werden. Entsprechend sorgfältig hat die Auswahl neuer Kollegen zu erfolgen. Um eine Flut von unerwünschten bzw. nicht passenden Bewerbungen zu vermeiden, ist eine gezielt formulierte Stellenanzeige hilfreich. Doch Vorsicht: "Hier muss unbedingt das Allgemeine Gleichbehand-lungsgesetz (AGG, auch Antidiskriminierungsgesetz genannt) berücksichtigt werden, speziell der arbeitsrechtliche Teil (§§ 6-18)", warnt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Die das Arbeitsrecht betreffenden Paragraphen des AGG haben das Ziel, allen Arbeitnehmern und Bewerbern dieselbe Chance zu gewähren, unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft. Dabei gilt das Gesetz nicht nur für das Bewerbungsverfahren, sondern bezieht jegliche Art der Benachteiligung im Betrieb ein - also auch z. B. Fragen hinsichtlich des Arbeitsentgeltes oder des Zugangs zu beruflicher Weiterbildung. Bei einem Verstoß gegen das Gesetz können die Betroffenen auf Schadenersatz klagen.

Juristisch korrektes Inserat
Für ein Stellengesuch, das den Vorgaben des AGG standhält, ist juristisches Fingerspitzen-gefühl erforderlich: So verstößt ein Inserat mit der Überschrift "Assistentin gesucht" gegen das AGG, da es männliche Arbeitnehmer ausschließt, "erfahrener Mitarbeiter (m/w)" ebenfalls, da das Adjektiv "erfahren" als eine Bevorzugung älterer Bewerber ausgelegt werden könnte. Auch die Angabe "deutsche Muttersprache" ist ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung ausländischer Bewerber. Die Grundsätze des Gesetzes haben deutsche Gerichte in zahlreichen Urteilen bestätigt (u.a. BAG, Az. 8 AZR 295/99; ArbG Stuttgart, Az. 29 Ca 2793/07; ArbG Berlin, Az. 55 Ca 16952/08). Unzulässig ist demnach jede Benachteiligung aus Gründen der "Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität." Wird ein Grundsatz des AGG verletzt, hat der Bewerber zwar keinen Anspruch auf eine Einstellung, jedoch auf eine finanzielle Entschädigung. "Diese ist abhängig davon, ob der Jobsuchende auch ohne Benachteiligung keinen Arbeitsvertrag erhalten hätte. Dann beschränkt sich der Entschädigungsanspruch auf höchstens drei Monatsgehälter", erläutert die D.A.S. Expertin. Ansonsten ist mit höheren Forderungen zu rechnen.

Was geschieht mit den Bewerbungsunterlagen?
Endet das Bewerbungsverfahren mit einem Arbeitsvertrag, wandern die Unterlagen in die Personalakte. Doch wohin mit den Mappen der anderen Bewerber? Trotz der Zunahme elektronischer Bewerbungen per E-Mail ist bei vielen Unternehmen auch noch die Zusendung per Post üblich bzw. erwünscht. Auf unverlangt eingeschickte Bewerbungen ist keine Reaktion notwendig. Liegt kein Freiumschlag bei und der Absender meldet sich nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, kann die Mappe vernichtet werden.
Unterlagen, die auf eine Stellenanzeige oder über einen Vermittler - etwa die Agentur für Arbeit - beim Unternehmen eingingen, sind jedoch anders zu behandeln: Neben der Ein-gangsbestätigung muss der Arbeitgeber die Bewerbungsmappe vollständig auf eigene Kosten zurückschicken. Der rechtliche Hintergrund sind die Obhuts- und Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers. Das betrifft auch den äußeren Zustand der Unterlagen: Kaffeetassenränder oder Eselsohren können sogar Schadensersatzansprüche des Bewerbers nach sich ziehen! Bevor die Bewerbungsunterlagen in die Post wandern, ist eine kritische Durchsicht der Mappen dringend empfehlenswert und schriftliche Vermerke oder Zettel sind zu entfernen - schon deswegen, weil in letzter Zeit einige Gerichtsurteile bekannt geworden sind, in denen abgelehnte Bewerber Schadenersatz zugesprochen bekamen, weil auf ihren Zeugnissen oder Anschreiben noch Bemerkungen über Herkunft oder Alter zu erkennen waren (etwa AG Heidelberg, Az. 5 Ca 266/10).
Juristische Formulierungskunst ist auch bei dem beigefügten Anschreiben erforderlich, denn hier gilt es, wieder das AGG zu beachten: "Zu detaillierte Begründungen können wieder Schadenersatzklagen nach sich ziehen", warnt die D.A.S. Juristin: "Wird beispielsweise die mangelnde Berufserfahrung als Ablehnungsgrund angegeben, kann sich der Bewerber wo-möglich auf die fehlende Gleichbehandlung mit älteren Bewerbern berufen." Daher unbedingt auf allgemein gültige Formulierungen achten, wie beispielsweise "Leider konnten wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen." - oder einen Juristen zu Rate ziehen.
Übrigens: Eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte, beispielsweise an ein befreundetes Un-ternehmen, das ebenfalls eine offene Stelle zu besetzen hat, ist ohne Einverständnis des Betroffenen nicht erlaubt!

Die anonymisierte Bewerbung - ein Zukunftsmodell?
Eine Anfang 2010 veröffentlichte Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) und der Universität Konstanz belegt die Nachteile von Bewerbern mit Migrationshintergrund am Ar-beitsmarkt - trotz AGG und einem wachsendem Bedarf an Fachkräften. Jobsuchende über 40 und Frauen müssen ebenfalls mit Schwierigkeiten auf dem Bewerbermarkt rechnen. Um eine Chancengleichheit zu garantieren, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Herbst 2010 das einjährige Modellprojekt "Anonyme Bewerbung" begonnen.
In einer anonymen Bewerbung fehlen Name, Alter, Geburtsort, Foto und Familienstand. Allein die fachliche Qualifikation des Bewerbers steht im Vordergrund. Der Bewerber ist dann nur über eine Nummer zu identifizieren und wird erst "sichtbar", wenn eine Einladung zum Vorstellungsgespräch ausgesprochen wird. Zu den am Pilotprojekt teilnehmenden Firmen gehören u.a. die Deutsche Telekom, das Bundesfamilienministerium und die Deutsche Post.
Das Projekt wird teilweise skeptisch gesehen: Laut einer Umfrage der Wirtschaftsjunioren Deutschlands spricht sich die Mehrheit junger Unternehmer und Führungskräfte dagegen aus. Vor allem für kleinere Unternehmen bedeutet diese Bewerbungsform einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Zudem ist noch nicht geklärt, wie die Anonymität gewährleistet werden soll: Müssen zum Beispiel Schulzeugnisse und Referenzen geschwärzt werden?
Andererseits legt das Verfahren den Fokus auf die persönliche Begegnung - vielleicht ent-scheidet sich ein Unternehmen doch für die alleinerziehende Mutter, da sie im Gespräch überzeugend darlegen konnte, wie sie Kinder und Job effizient regeln kann. Auch international wird das Verfahren bereits umgesetzt, u.a. in Großbritannien und Belgien. Die Ergebnisse des deutschen Modellprojekts werden von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem IZA zu Handlungsempfehlungen zusammengefasst.

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Tipps zum rechtlich korrekten Bewerbungsverfahren - Teil 1

"Junges Team sucht erfahrene Mitarbeiterin" - was sich als sympathische Stellenan-zeige liest, kann für das suchende Unternehmen zum juristischen Bumerang werden. Müssen Stellengesuche doch hinsichtlich Alter, Geschlecht und Herkunft völlig neutral sein! Hierfür sorgt das so genannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dessen Vorgaben müssen auch bei der Auswahl eines Bewerbers beachtet werden. Wie die gesetzlichen Regelungen bei einem Bewerbungsverfahren in der Praxis umzusetzen sind und ob das Pilotprojekt "Anonymisiertes Bewerbungsverfahren" Abhilfe schaffen wird - die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt auf. Im 2. Teil wird erläutert, welche rechtlichen Aspekte es bei dem Bewerbungsgespräch zu beachten gilt.

Eine funktionierende Teamstruktur ist für die meisten Unternehmen eine wichtige Erfolgs-komponente. Wo mehrere Mitarbeiter zusammenarbeiten, ist oft das menschliche Miteinander entscheidend, damit Aufträge rechtzeitig und zur Zufriedenheit der Kunden erledigt werden. Entsprechend sorgfältig hat die Auswahl neuer Kollegen zu erfolgen. Um eine Flut von unerwünschten bzw. nicht passenden Bewerbungen zu vermeiden, ist eine gezielt formulierte Stellenanzeige hilfreich. Doch Vorsicht: "Hier muss unbedingt das Allgemeine Gleichbehand-lungsgesetz (AGG, auch Antidiskriminierungsgesetz genannt) berücksichtigt werden, speziell der arbeitsrechtliche Teil (§§ 6-18)", warnt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Die das Arbeitsrecht betreffenden Paragraphen des AGG haben das Ziel, allen Arbeitnehmern und Bewerbern dieselbe Chance zu gewähren, unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft. Dabei gilt das Gesetz nicht nur für das Bewerbungsverfahren, sondern bezieht jegliche Art der Benachteiligung im Betrieb ein - also auch z. B. Fragen hinsichtlich des Arbeitsentgeltes oder des Zugangs zu beruflicher Weiterbildung. Bei einem Verstoß gegen das Gesetz können die Betroffenen auf Schadenersatz klagen.

Juristisch korrektes Inserat
Für ein Stellengesuch, das den Vorgaben des AGG standhält, ist juristisches Fingerspitzen-gefühl erforderlich: So verstößt ein Inserat mit der Überschrift "Assistentin gesucht" gegen das AGG, da es männliche Arbeitnehmer ausschließt, "erfahrener Mitarbeiter (m/w)" ebenfalls, da das Adjektiv "erfahren" als eine Bevorzugung älterer Bewerber ausgelegt werden könnte. Auch die Angabe "deutsche Muttersprache" ist ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung ausländischer Bewerber. Die Grundsätze des Gesetzes haben deutsche Gerichte in zahlreichen Urteilen bestätigt (u.a. BAG, Az. 8 AZR 295/99; ArbG Stuttgart, Az. 29 Ca 2793/07; ArbG Berlin, Az. 55 Ca 16952/08). Unzulässig ist demnach jede Benachteiligung aus Gründen der "Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität." Wird ein Grundsatz des AGG verletzt, hat der Bewerber zwar keinen Anspruch auf eine Einstellung, jedoch auf eine finanzielle Entschädigung. "Diese ist abhängig davon, ob der Jobsuchende auch ohne Benachteiligung keinen Arbeitsvertrag erhalten hätte. Dann beschränkt sich der Entschädigungsanspruch auf höchstens drei Monatsgehälter", erläutert die D.A.S. Expertin. Ansonsten ist mit höheren Forderungen zu rechnen.

Was geschieht mit den Bewerbungsunterlagen?
Endet das Bewerbungsverfahren mit einem Arbeitsvertrag, wandern die Unterlagen in die Personalakte. Doch wohin mit den Mappen der anderen Bewerber? Trotz der Zunahme elektronischer Bewerbungen per E-Mail ist bei vielen Unternehmen auch noch die Zusendung per Post üblich bzw. erwünscht. Auf unverlangt eingeschickte Bewerbungen ist keine Reaktion notwendig. Liegt kein Freiumschlag bei und der Absender meldet sich nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, kann die Mappe vernichtet werden.
Unterlagen, die auf eine Stellenanzeige oder über einen Vermittler - etwa die Agentur für Arbeit - beim Unternehmen eingingen, sind jedoch anders zu behandeln: Neben der Ein-gangsbestätigung muss der Arbeitgeber die Bewerbungsmappe vollständig auf eigene Kosten zurückschicken. Der rechtliche Hintergrund sind die Obhuts- und Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers. Das betrifft auch den äußeren Zustand der Unterlagen: Kaffeetassenränder oder Eselsohren können sogar Schadensersatzansprüche des Bewerbers nach sich ziehen! Bevor die Bewerbungsunterlagen in die Post wandern, ist eine kritische Durchsicht der Mappen dringend empfehlenswert und schriftliche Vermerke oder Zettel sind zu entfernen - schon deswegen, weil in letzter Zeit einige Gerichtsurteile bekannt geworden sind, in denen abgelehnte Bewerber Schadenersatz zugesprochen bekamen, weil auf ihren Zeugnissen oder Anschreiben noch Bemerkungen über Herkunft oder Alter zu erkennen waren (etwa AG Heidelberg, Az. 5 Ca 266/10).
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Die anonymisierte Bewerbung - ein Zukunftsmodell?
Eine Anfang 2010 veröffentlichte Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) und der Universität Konstanz belegt die Nachteile von Bewerbern mit Migrationshintergrund am Ar-beitsmarkt - trotz AGG und einem wachsendem Bedarf an Fachkräften. Jobsuchende über 40 und Frauen müssen ebenfalls mit Schwierigkeiten auf dem Bewerbermarkt rechnen. Um eine Chancengleichheit zu garantieren, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Herbst 2010 das einjährige Modellprojekt "Anonyme Bewerbung" begonnen.
In einer anonymen Bewerbung fehlen Name, Alter, Geburtsort, Foto und Familienstand. Allein die fachliche Qualifikation des Bewerbers steht im Vordergrund. Der Bewerber ist dann nur über eine Nummer zu identifizieren und wird erst "sichtbar", wenn eine Einladung zum Vorstellungsgespräch ausgesprochen wird. Zu den am Pilotprojekt teilnehmenden Firmen gehören u.a. die Deutsche Telekom, das Bundesfamilienministerium und die Deutsche Post.
Das Projekt wird teilweise skeptisch gesehen: Laut einer Umfrage der Wirtschaftsjunioren Deutschlands spricht sich die Mehrheit junger Unternehmer und Führungskräfte dagegen aus. Vor allem für kleinere Unternehmen bedeutet diese Bewerbungsform einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Zudem ist noch nicht geklärt, wie die Anonymität gewährleistet werden soll: Müssen zum Beispiel Schulzeugnisse und Referenzen geschwärzt werden?
Andererseits legt das Verfahren den Fokus auf die persönliche Begegnung - vielleicht ent-scheidet sich ein Unternehmen doch für die alleinerziehende Mutter, da sie im Gespräch überzeugend darlegen konnte, wie sie Kinder und Job effizient regeln kann. Auch international wird das Verfahren bereits umgesetzt, u.a. in Großbritannien und Belgien. Die Ergebnisse des deutschen Modellprojekts werden von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem IZA zu Handlungsempfehlungen zusammengefasst.

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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
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Tunap, eines der führenden Unternehmen in der Herstellung von Aerosolen, Schmierstoffen und Reinigern für industrielle und technische Anwendungen, ergänzt sein bewährtes Auto-Klimaanlagenreinigungs-System airco well um ein innovatives Werkzeug zur Reinigung der Pollenfilterbox. Die neue airco well 998-Anwendung besteht aus einem einzigartigen Reinigungswerkzeug, ergänzt um den ECARF-zertifizierten 998 Hygiene-Reiniger und ein spezielles Reinigungstuch, die im Paket geliefert werden. ...

 RENE EGLE IST NEUER GENERAL MANAGER IM JUMEIRAH BEACH HOTEL (PR-Gateway, 19.03.2024)
Egle bringt fast vier Jahrzehnte internationale Erfahrung in der Hotellerie mit und wird das Flaggschiff von Jumeirah mit seinen außergewöhnlichen Erlebniswelten als neuer GM weiter voranbringen.

Dubai/München, 19. März 2024 - Das Jumeirah Beach Hotel hat Rene Egle zum neuen General Manager ernannt (Fotomaterial hier.). Er bringt fast vier Jahrzehnte Erfa ...

 Sichere Vernetzung in TI & Klinik (PR-Gateway, 19.03.2024)
achelos präsentiert sich erneut auf der DMEA Berlin

Paderborn, 19.03.2024 - Die achelos GmbH wird auch in diesem Jahr als Bronzepartner auf der DMEA 2024 in Halle 6.2 | Stand B105 vertreten sein und unter dem Motto "Sichere Vernetzung in TI & Klinik" ihre Services rund um die Telematikinfrastruktur (TI) und für Klinken vorstellen. Die europäische Leitmesse für Digital Health findet vom 09. bis 11. April in Berlin statt.

Die DMEA 2024 - Europas führendes Event für Digital Heal ...

 Optimierung der Vereinsbuchhaltung mittels Treuhandfirma (PR-Gateway, 15.03.2024)
Die Buchhaltung eines Vereins kann komplex und zeitintensiv sein. Sie erfordert Genauigkeit und Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen.

Optimierung der Vereinsbuchhaltung mit einer Treuhandfirma

Die Buchhaltung eines Vereins kann eine komplexe und zeitintensive Aufgabe sein, die ein hohes Mass an Genauigkeit und Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen erfordert. Hier kommt die Treuhandfirma für Vereinsbuchhaltung ins Spiel, eine spezialisierte Dienstleistung, die darauf abziel ...

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