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Europa News! Verkehrssünden kosten Punkte

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 13. Januar 2011 von Europa-247.de

Europa Infos
Europa-247.de - Europa Infos & Europa Tipps | D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Freie-PresseMitteilungen.de: Der Kontostand in Flensburg und die Konsequenzen

"Punkte in Flensburg" sind für alle Autofahrer ein gängiger Begriff. Können sich dahinter doch die persönlichen Verkehrssünden verbergen - mal zu schnell gefahren oder sogar eine rote Ampel übersehen. Aber für welche Verstöße drohen tatsächlich auch Punkte im Verkehrszentralregister und mit welchen Konsequenzen? Und ab wann ist der Führerschein in Gefahr? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt auf, was der Pegelstand auf dem Flensburger Konto bedeuten kann.

Das "Punktekonto" wird im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes geführt, das in Flensburg ansässig ist. Voraussetzung für einen Eintrag ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. "Eingetragen werden Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld ab 40 Euro oder einem Fahrverbot geahndet werden", konkretisiert Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung und ergänzt: "Zudem gibt es Punkte für Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen und zu einem Fahrverbot oder sogar zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen." Wer also in einer 30-er Zone bei 40km/h geblitzt wird (15 Euro Bußgeld) oder unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz steht (35 Euro) muss zwar mit einem Knöllchen, nicht aber mit Punkten rechnen.

Pegelstand in Flensburg

Das Konto in Flensburg füllt sich, sobald der Verkehrssünder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen hat und keinen Einspruch mehr gegen die behördliche oder gerichtliche Entscheidung einlegen kann. "Juristisch spricht man dann vom Eintritt der Rechtskraft", erläutert die D.A.S. Rechtsexpertin. Generell wird eine einzelne Verfehlung mit ein bis sieben Punkten im Verkehrszentralregister bewertet.

Verstößt ein Autofahrer mehrmals hintereinander gegen Vorschriften - überfährt er zum Beispiel eine rote Ampel und wird später noch mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt -, dann werden alle Punkte dieser Vergehen addiert (§§ 19 und 20 des Ordnungswidrigkeitengesetzes OWiG). Kommen bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung mehrere Vergehen zusammen, weil beispielsweise ein Betrunkener zu schnell gefahren ist, schlägt nur die schwerste Tat zu Buche.

Welcher Punktestand hat welche Folgen?

Ab einem Kontostand von acht Punkten wird der Autofahrer von der Behörde darüber informiert und verwarnt. Die rechtliche Grundlage bildet § 41 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dabei werden die Maßnahmen nach Punkteanzahl gestaffelt: Bei acht bis 13 Punkten folgt eine gebührenpflichtige Verwarnung sowie die Empfehlung, an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule teilzunehmen. Beträgt der Kontostand zwischen 14 bis 17 Punkten, dann ist diese Teilnahme verpflichtend. Wird sie verweigert, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Anordnung der Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt allerdings nur einmal in fünf Jahren. Wurde also innerhalb der letzten fünf Jahre ein solches Seminar besucht, erfolgt lediglich eine kostenpflichtige Verwarnung. Zudem wird dem Betroffenen die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen - verbunden mit dem Hinweis, dass jeder, der die "Schallgrenze" von 18 Punkten oder mehr erreicht, die Fahrerlaubnis verliert. Um sie zurückzubekommen, muss der Verkehrssünder sechs Monate warten und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

Übrigens: Die Kosten für das Aufbauseminar - in der Regel bis zu 250 Euro - muss der Verkehrssünder aus eigener Tasche zahlen!

"Sündenerlass" für Gelehrige

Kein Wunder, dass mancher Autofahrer sein gut gefülltes Konto in Flensburg gerne beizeiten erleichtern möchte. Dazu genügt zunächst die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar der Fahrschule oder einer verkehrspsychologischen Beratung. Abhängig vom Punktestand kann der Verkehrssünder dadurch zwischen zwei und vier Punkten abbauen - allerdings nur einmal in fünf Jahren. "Bei 18 Punkten ist eine Verringerung jedoch nicht mehr möglich", warnt die D.A.S. Rechtsexpertin.

Das Kraftfahrt-Bundesamt speichert die Punkte allerdings nicht für die Ewigkeit (§ 29 StVG Tilgung der Eintragungen): Nach zehn Jahren werden Punkte wegen Straftaten gelöscht, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben, wie z. B. die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkohol oder Drogen. Fünf Jahre dauert die Tilgungsfrist bei allen anderen Straftaten und im Zusammenhang mit Entscheidungen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre angeordnet worden ist. Nur zwei Jahre bleiben Punkte auf dem Konto, die aufgrund von Ordnungswidrigkeiten zusammen gekommen sind. Hat der Autofahrer die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung nachgewiesen, werden je nach Punktestand zwei bis vier Punkte gelöscht. Aber Vorsicht: Häufen sich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, verlängern sich die Tilgungsfristen für die Strafpunkte! Wer seinen aktuellen Punktestand einsehen möchte, kann ihn jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt erfragen. Formulare finden sich unter www.kba.de.

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.012

Kurzfassung:

Ebbe oder Flut im Flensburger Punkte-Meer?

Informatives zum Verkehrszentralregister

Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Überfahren einer roten Ampel kosten Punkte - das ist jedem Autofahrer bewusst. Aber für welche Verstöße drohen tatsächlich auch Punkte im Verkehrszentralregister und mit welchen Konsequenzen? Und ab wann ist der Führerschein in Gefahr? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt auf, was der Pegelstand auf dem Flensburger Konto bedeuten kann: Das "Punktekonto" wird im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes geführt, das in Flensburg ansässig ist. Voraussetzung für einen Eintrag sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld ab 40 Euro oder einem Fahrverbot geahndet werden oder Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, die zu einem Fahrverbot oder sogar zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Ab einem Kontostand von acht Punkten wird der Autofahrer von der Behörde darüber informiert und verwarnt. Die rechtliche Grundlage bildet § 41 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Das Kraftfahrt-Bundesamt speichert die Punkte jedoch nicht für die Ewigkeit: Je nach Art des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung werden die Punkte nach zwei, fünf oder zehn Jahren gelöscht. Der aktuelle Punktestand kann direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt erfragt werden. Formulare finden sich unter www.kba.de.

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.345

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://hartzkom.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Der Kontostand in Flensburg und die Konsequenzen

"Punkte in Flensburg" sind für alle Autofahrer ein gängiger Begriff. Können sich dahinter doch die persönlichen Verkehrssünden verbergen - mal zu schnell gefahren oder sogar eine rote Ampel übersehen. Aber für welche Verstöße drohen tatsächlich auch Punkte im Verkehrszentralregister und mit welchen Konsequenzen? Und ab wann ist der Führerschein in Gefahr? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt auf, was der Pegelstand auf dem Flensburger Konto bedeuten kann.

Das "Punktekonto" wird im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes geführt, das in Flensburg ansässig ist. Voraussetzung für einen Eintrag ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. "Eingetragen werden Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld ab 40 Euro oder einem Fahrverbot geahndet werden", konkretisiert Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung und ergänzt: "Zudem gibt es Punkte für Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen und zu einem Fahrverbot oder sogar zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen." Wer also in einer 30-er Zone bei 40km/h geblitzt wird (15 Euro Bußgeld) oder unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz steht (35 Euro) muss zwar mit einem Knöllchen, nicht aber mit Punkten rechnen.

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Das Konto in Flensburg füllt sich, sobald der Verkehrssünder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen hat und keinen Einspruch mehr gegen die behördliche oder gerichtliche Entscheidung einlegen kann. "Juristisch spricht man dann vom Eintritt der Rechtskraft", erläutert die D.A.S. Rechtsexpertin. Generell wird eine einzelne Verfehlung mit ein bis sieben Punkten im Verkehrszentralregister bewertet.

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Übrigens: Die Kosten für das Aufbauseminar - in der Regel bis zu 250 Euro - muss der Verkehrssünder aus eigener Tasche zahlen!

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Kein Wunder, dass mancher Autofahrer sein gut gefülltes Konto in Flensburg gerne beizeiten erleichtern möchte. Dazu genügt zunächst die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar der Fahrschule oder einer verkehrspsychologischen Beratung. Abhängig vom Punktestand kann der Verkehrssünder dadurch zwischen zwei und vier Punkten abbauen - allerdings nur einmal in fünf Jahren. "Bei 18 Punkten ist eine Verringerung jedoch nicht mehr möglich", warnt die D.A.S. Rechtsexpertin.

Das Kraftfahrt-Bundesamt speichert die Punkte allerdings nicht für die Ewigkeit (§ 29 StVG Tilgung der Eintragungen): Nach zehn Jahren werden Punkte wegen Straftaten gelöscht, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben, wie z. B. die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkohol oder Drogen. Fünf Jahre dauert die Tilgungsfrist bei allen anderen Straftaten und im Zusammenhang mit Entscheidungen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre angeordnet worden ist. Nur zwei Jahre bleiben Punkte auf dem Konto, die aufgrund von Ordnungswidrigkeiten zusammen gekommen sind. Hat der Autofahrer die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung nachgewiesen, werden je nach Punktestand zwei bis vier Punkte gelöscht. Aber Vorsicht: Häufen sich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, verlängern sich die Tilgungsfristen für die Strafpunkte! Wer seinen aktuellen Punktestand einsehen möchte, kann ihn jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt erfragen. Formulare finden sich unter www.kba.de.

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Artikel-Titel: Verkehrssünden kosten Punkte

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 Westcon-Comstor und Cisco unterzeichnen AWS Marketplace Vereinbarung (PR-Gateway, 22.03.2024)
Mit dem Ausbau der langjährigen Partnerschaft profitieren Channel-Partner von der wachsenden Nachfrage nach Digital-First-Angeboten

Berlin - 20. März 2024 - Westcon-Comstor, ein weltweit führender Technologieanbieter und Spezialdistributor, gibt den Ausbau seiner Partnerschaft mit Cisco bekannt. Ziel ist es, Channel-Partnern Wachstumschancen auf dem AWS Marketplace zu erschließen und den Absatz der marktführenden Lö ...

 Eilt: Lithium Hot Stock macht Riesendeals mit 4 Weltmarktführern. Neuer 439% Lithium Aktientip nach 4.860% mit Albemarle ($ALB), 6.257% mit SQM ($SQM) und 147.900% mit International Battery Metals ($IBAT) (PR-Gateway, 22.03.2024)


Eilt: Lithium Hot Stock macht Riesendeals mit 4 Weltmarktführern. Neuer 439% Lithium Aktientip nach 4.860% mit Albemarle



22.03.24 08:02

AC Research



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Generationswechsel beim Spezialisten für Parkdächer und nutzbare Flachdächer (PR-Gateway, 22.03.2024)


Zum 1. März verabschiedet sich Dietrich Poburski nach mehr als 60 Jahren im Familienbetrieb als Geschäftsführer des Spezialunternehmens für nutzbare Dächer aus dem aktiven Geschäft. Diplom-Ingenieur Jan-Steffen Kastorff, der das Unternehmen bereits seit 2014 gemeinsam mit Dietrich Poburski führt, übernimmt die alleinige Geschäftsführung, gemeinsam mit einem Leitungsteam bestehend aus Niklas Petersen, Kaufmännische Leitung, Martin Stoffel, Leitung Vertrieb und Marketing und Julia Rohl ...

 Nexaro erweitert nationales und europäisches Netzwerk (PR-Gateway, 21.03.2024)


Wuppertal, März 2024 - Die Nexaro GmbH stärkt sein nationales Händlernetzwerk mit den hyPool Händlern Uwe Onken GmbH und Mato GmbH als neue Distributionspartner. Gleichzeitig wird die Expansionsstrategie im europäischen Vertriebsnetzwerk durch neue Handelspartnerschaften ausgebaut. Das Wuppertaler Technologie-Start-up hat kürzlich erste Partnerschaften zum Verkaufsstart im nordischen Raum geschlossen. Dazu zählen der dänische Distributor AA Innovation, der finnische Fachgroßhändler O ...

 Cannabislegalisierung in Deutschland bietet große Marktchancen für Systemlieferanten wie die MABEWO - Social Clubs benötigen Anbautechnik (PR-Gateway, 21.03.2024)


Die Nachricht schlägt Wellen: Der Konsum von Cannabis soll ab Juli 2024 in Deutschland legalisiert werden, jedoch nur im privaten Rahmen und für Social Clubs. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach von der SPD hatte die Woche vom 19. bis zum 23. Februar als Zeitraum für die Verabschiedung des Gesetzes im Parlament ins Auge gefasst. Doch auch der Bundesrat wird noch über die Pläne beraten müssen. Die Ampelkoalition, bestehend aus SPD, FDP und Grünen, hat sich darauf geein ...

 Unternehmenssteuern in der Schweiz - eine Übersicht (PR-Gateway, 21.03.2024)
Unternehmenssteuern sind ein integraler Bestandteil des schweizerischen Wirtschaftssystems zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen.

Unternehmenssteuern in der Schweiz

Unternehmenssteuern sind ein integraler Bestandteil des schweizerischen Wirtschaftssystems und spielen eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen. Sie sind ein wesentlicher Faktor, den Unternehmen bei der Planung ihrer Geschäftsstrategien zu berücksichtigen haben, in einem ...

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