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Europa News! Volkszählung: Müssen wir mitmachen?

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 28. April 2011 von Europa-247.de

Europa Infos
Europa-247.de - Europa Infos & Europa Tipps | D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Freie-PM.de: Die rechtlichen Hintergründe für "Zensus 2011"

Bald ist es wieder soweit: Ab 9. Mai werden die Deutschen im Rahmen der Volkszählung "Zensus 2011" statistisch erfasst. Die Ergebnisse sollen zukünftige politische und wirtschaftliche Planungen erleichtern. Doch muss wirklich jeder Bürger mitmachen und Informationen über seine Familie, seinen Job und seine Wohnsituation preisgeben? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erklärt den Ablauf und rechtlichen Hintergrund des Verfahrens.

Die diesjährige Volkszählung "Zensus 2011" setzt eine Verordnung des Europäischen Parlaments um. Diese schreibt vor, dass 2011 gemeinschaftsweit Volks- und Wohnungszählungen durchgeführt werden müssen. "Eines der Ziele dabei ist es, eine verlässliche Auskunft über die Bevölkerungszahl zu erhalten", erklärt Anne Kronzucker, Expertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Denn seit den letzten Volkszählungen 1987 in der damaligen BRD und 1981 in der DDR wurden die Statistiken nur unvollständig weitergeführt. Exakte Zahlen sind nicht nur auf Europaebene wichtig: Sie werden beispielsweise auch gebraucht, um die Wahlkreise für die Bundestagswahl oder die Stimmverteilung der Bundesländer im Bundesrat an die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung anzupassen. Außerdem ist die Planung von Schulen sowie der Kinder- und Altenbetreuung zielgerichteter möglich, wenn konkrete Erkenntnisse darüber vorliegen, wie viele Menschen wo leben. Dasselbe gilt im Hinblick auf die Wohn- und Eigentumsverhältnisse: Aktuelle Zahlen über Anzahl und Baujahr der Wohnungen ermöglichen auch eine bessere Einschätzung der künftig erforderlichen Menge an Wohnungsneubauten. Daher wird parallel eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Diese betrifft Eigentümer und Verwalter von Immobilien.

Wie wird gezählt?
"Zensus 2011" besteht aus zwei Teilen: Zum einen werden am Stichtag, den 9. Mai 2011, bereits vorhandene Daten der Meldebehörden, der Bundesagentur für Arbeit und des Bundes bei den Statistischen Ämtern der Länder und des Bundes zusammengefasst.
Parallel werden bei so genannten "Haushaltsstichproben" rund zehn Prozent der Bürger direkt befragt, zudem alle Eigentümer und Verwalter von Wohnungen und Häusern und alle in Wohnheimen und Gemeinschaftseinrichtungen lebenden Menschen. Das betrifft etwa Bewohner von Studenten- und Altenheimen. In besonders sensiblen Bereichen wie Pflegeheimen wird die Heimleitung zur Auskunftserteilung aufgefordert, auch gibt es gesetzliche Ein-schränkungen des Fragenkataloges (§ 8 Zensusgesetz 2011, ZENSG 2011).

Auskunft ist Pflicht!
Speziell für den "Zensus 2011" wurde ein Stichprobendesign entwickelt, damit die Befragung zu einem zuverlässigen und nutzbringenden Ergebnis führt - auch wenn nur ein Teil der Bevölkerung Auskunft gibt. "Das heißt, im Prinzip kann jeder Bürger für diese Befragung ausgewählt werden", erläutert die D.A.S. Expertin. Die angefragten Teilnehmer haben dagegen kein Wahlrecht: Für alle Befragten besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht nach § 18 ZENSG 2011. Nicht beantwortet werden muss lediglich die Frage nach der Religionszugehörigkeit. Dazu die D.A.S. Juristin: "Das "Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 und zur Änderung von Statistikgesetzen" liefert die rechtliche Basis für Zensus und Auskunftspflicht. " Wer sich weigert, an der Befragung teilzunehmen oder Fragen absichtlich falsch beantwortet, muss mit einer Geldbuße rechnen (§ 23 Bundesstatistikgesetz).

Wie wird befragt?
"Wenn Sie zur stichprobenartigen Auswahl gehören, erhalten Sie vorab ein Ankündigungsschreiben mit einem konkreten Termin", erläutert die D.A.S. Rechtsexpertin das Vorgehen. Zu diesem erscheint dann ein Interviewer. Dieser muss nicht in die Wohnung gelassen werden - die Befragung kann zum Beispiel auch im Hausflur stattfinden. "Passt Ihnen der Termin generell nicht oder möchten Sie die Fragen lieber schriftlich beantworten, dann können Sie sich den zehnseitigen Fragebogen vom Interviewer aushändigen lassen und ihn ausgefüllt an die zuständige Erhebungsstelle zurückschicken." Eine weitere Möglichkeit ist das Onlineverfahren, die Anmeldung erfolgt über die die Internetseite www.zensus2011.de. Die notwendigen Anmeldedaten stehen auf der ersten Seite des Fragebogens.
Ein wichtiger Hinweis von Anne Kronzucker: "Die Fragen müssen innerhalb von zwei Wochen beantwortet sein, ansonsten erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben. Sind Sie verreist oder terminlich verhindert, können Sie eine Fristverlängerung beantragen." Für die Gebäude- und Wohnungszählung gibt es übrigens ein abweichendes Verfahren: Hier wird von vornherein ein Fragebogen per Post zugeschickt.

Strittiger Punkt: Der Datenschutz
Obwohl für die Volkszählung laut Statistischem Bundesamt die höchsten Sicherheitskriterien beim Datenschutz gelten, wird die Aufbewahrung und Verwendung der Daten teilweise kri-tisch gesehen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz wurde vom Bundes-verfassungsgericht am 21.09.2010 zurückgewiesen - weil sie nicht konkret genug formuliert war (Az. 1 BvR 1865/10).
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.145

Kurzfassung:
Wie viele sind wir?
Rechtsstipps zur Volkszählung "Zensus 2011"

Ab 9. Mai werden die Deutschen im Rahmen der Volkszählung "Zensus 2011" statistisch erfasst. Die Ergebnisse sollen die künftige politische und wirtschaftliche Planung erleichtern. Doch muss wirklich jeder Bürger mitmachen und Informationen über seine Familie, seinen Job und seine Wohnsituation preisgeben? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erklärt den Ablauf und rechtlichen Hintergrund des Verfahrens: Die diesjährige Volkszählung "Zensus 2011" setzt eine EU-Verordnung um. Neben der Zusammenfassung bereits vorhandener statistischer Daten von Meldeämtern und der Bundesagentur für Arbeit werden nach statistischen Prinzipien rund zehn Prozent der deutschen Haushalte für eine direkte Befragung ausgewählt. Zusätzlich müssen auch noch die Eigentümer und Verwalter von Wohnraum sowie Bewohner von Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnheimen Rede und Antwort stehen. Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich weigert oder falsche Angaben macht, muss mit einer Geldbuße rechnen. Die Befragung wird schriftlich angekündigt und kann direkt in einem Interview, per Fragenbogen oder online durchgeführt werden. Die Gebäude- und Wohnungszählung findet allein über einen per Post zugesandten Fragebogen statt. Die Frist zur Beantwortung der Fragen beträgt jeweils zwei Wochen. Wer den Abgabetermin etwa wegen eines Urlaubs nicht einhalten kann, hat die Möglichkeit, darüber hinaus eine Fristverlängerung zu beantragen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.565

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Volkszaehlung/Bild1.jpg, Bild2 bzw. Bild3 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!

Weitere Informationen:

D.A.S. Anne Kronzucker
Telefon: 089/6275 - 1613
Fax: 089/6275 - 2128
E-Mail: anne.kronzucker@ergo.de
www.das.de

HARTZKOM Katja Rheude
Telefon: 089/998 461 - 24
Fax: 089/998 461 - 20
Anglerstraße 11. 80339 München
E-Mail: das@hartzkom.de

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382


Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Die rechtlichen Hintergründe für "Zensus 2011"

Bald ist es wieder soweit: Ab 9. Mai werden die Deutschen im Rahmen der Volkszählung "Zensus 2011" statistisch erfasst. Die Ergebnisse sollen zukünftige politische und wirtschaftliche Planungen erleichtern. Doch muss wirklich jeder Bürger mitmachen und Informationen über seine Familie, seinen Job und seine Wohnsituation preisgeben? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erklärt den Ablauf und rechtlichen Hintergrund des Verfahrens.

Die diesjährige Volkszählung "Zensus 2011" setzt eine Verordnung des Europäischen Parlaments um. Diese schreibt vor, dass 2011 gemeinschaftsweit Volks- und Wohnungszählungen durchgeführt werden müssen. "Eines der Ziele dabei ist es, eine verlässliche Auskunft über die Bevölkerungszahl zu erhalten", erklärt Anne Kronzucker, Expertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Denn seit den letzten Volkszählungen 1987 in der damaligen BRD und 1981 in der DDR wurden die Statistiken nur unvollständig weitergeführt. Exakte Zahlen sind nicht nur auf Europaebene wichtig: Sie werden beispielsweise auch gebraucht, um die Wahlkreise für die Bundestagswahl oder die Stimmverteilung der Bundesländer im Bundesrat an die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung anzupassen. Außerdem ist die Planung von Schulen sowie der Kinder- und Altenbetreuung zielgerichteter möglich, wenn konkrete Erkenntnisse darüber vorliegen, wie viele Menschen wo leben. Dasselbe gilt im Hinblick auf die Wohn- und Eigentumsverhältnisse: Aktuelle Zahlen über Anzahl und Baujahr der Wohnungen ermöglichen auch eine bessere Einschätzung der künftig erforderlichen Menge an Wohnungsneubauten. Daher wird parallel eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Diese betrifft Eigentümer und Verwalter von Immobilien.

Wie wird gezählt?
"Zensus 2011" besteht aus zwei Teilen: Zum einen werden am Stichtag, den 9. Mai 2011, bereits vorhandene Daten der Meldebehörden, der Bundesagentur für Arbeit und des Bundes bei den Statistischen Ämtern der Länder und des Bundes zusammengefasst.
Parallel werden bei so genannten "Haushaltsstichproben" rund zehn Prozent der Bürger direkt befragt, zudem alle Eigentümer und Verwalter von Wohnungen und Häusern und alle in Wohnheimen und Gemeinschaftseinrichtungen lebenden Menschen. Das betrifft etwa Bewohner von Studenten- und Altenheimen. In besonders sensiblen Bereichen wie Pflegeheimen wird die Heimleitung zur Auskunftserteilung aufgefordert, auch gibt es gesetzliche Ein-schränkungen des Fragenkataloges (§ 8 Zensusgesetz 2011, ZENSG 2011).

Auskunft ist Pflicht!
Speziell für den "Zensus 2011" wurde ein Stichprobendesign entwickelt, damit die Befragung zu einem zuverlässigen und nutzbringenden Ergebnis führt - auch wenn nur ein Teil der Bevölkerung Auskunft gibt. "Das heißt, im Prinzip kann jeder Bürger für diese Befragung ausgewählt werden", erläutert die D.A.S. Expertin. Die angefragten Teilnehmer haben dagegen kein Wahlrecht: Für alle Befragten besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht nach § 18 ZENSG 2011. Nicht beantwortet werden muss lediglich die Frage nach der Religionszugehörigkeit. Dazu die D.A.S. Juristin: "Das "Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 und zur Änderung von Statistikgesetzen" liefert die rechtliche Basis für Zensus und Auskunftspflicht. " Wer sich weigert, an der Befragung teilzunehmen oder Fragen absichtlich falsch beantwortet, muss mit einer Geldbuße rechnen (§ 23 Bundesstatistikgesetz).

Wie wird befragt?
"Wenn Sie zur stichprobenartigen Auswahl gehören, erhalten Sie vorab ein Ankündigungsschreiben mit einem konkreten Termin", erläutert die D.A.S. Rechtsexpertin das Vorgehen. Zu diesem erscheint dann ein Interviewer. Dieser muss nicht in die Wohnung gelassen werden - die Befragung kann zum Beispiel auch im Hausflur stattfinden. "Passt Ihnen der Termin generell nicht oder möchten Sie die Fragen lieber schriftlich beantworten, dann können Sie sich den zehnseitigen Fragebogen vom Interviewer aushändigen lassen und ihn ausgefüllt an die zuständige Erhebungsstelle zurückschicken." Eine weitere Möglichkeit ist das Onlineverfahren, die Anmeldung erfolgt über die die Internetseite www.zensus2011.de. Die notwendigen Anmeldedaten stehen auf der ersten Seite des Fragebogens.
Ein wichtiger Hinweis von Anne Kronzucker: "Die Fragen müssen innerhalb von zwei Wochen beantwortet sein, ansonsten erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben. Sind Sie verreist oder terminlich verhindert, können Sie eine Fristverlängerung beantragen." Für die Gebäude- und Wohnungszählung gibt es übrigens ein abweichendes Verfahren: Hier wird von vornherein ein Fragebogen per Post zugeschickt.

Strittiger Punkt: Der Datenschutz
Obwohl für die Volkszählung laut Statistischem Bundesamt die höchsten Sicherheitskriterien beim Datenschutz gelten, wird die Aufbewahrung und Verwendung der Daten teilweise kri-tisch gesehen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz wurde vom Bundes-verfassungsgericht am 21.09.2010 zurückgewiesen - weil sie nicht konkret genug formuliert war (Az. 1 BvR 1865/10).
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Kurzfassung:
Wie viele sind wir?
Rechtsstipps zur Volkszählung "Zensus 2011"

Ab 9. Mai werden die Deutschen im Rahmen der Volkszählung "Zensus 2011" statistisch erfasst. Die Ergebnisse sollen die künftige politische und wirtschaftliche Planung erleichtern. Doch muss wirklich jeder Bürger mitmachen und Informationen über seine Familie, seinen Job und seine Wohnsituation preisgeben? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erklärt den Ablauf und rechtlichen Hintergrund des Verfahrens: Die diesjährige Volkszählung "Zensus 2011" setzt eine EU-Verordnung um. Neben der Zusammenfassung bereits vorhandener statistischer Daten von Meldeämtern und der Bundesagentur für Arbeit werden nach statistischen Prinzipien rund zehn Prozent der deutschen Haushalte für eine direkte Befragung ausgewählt. Zusätzlich müssen auch noch die Eigentümer und Verwalter von Wohnraum sowie Bewohner von Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnheimen Rede und Antwort stehen. Die Teilnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer sich weigert oder falsche Angaben macht, muss mit einer Geldbuße rechnen. Die Befragung wird schriftlich angekündigt und kann direkt in einem Interview, per Fragenbogen oder online durchgeführt werden. Die Gebäude- und Wohnungszählung findet allein über einen per Post zugesandten Fragebogen statt. Die Frist zur Beantwortung der Fragen beträgt jeweils zwei Wochen. Wer den Abgabetermin etwa wegen eines Urlaubs nicht einhalten kann, hat die Möglichkeit, darüber hinaus eine Fristverlängerung zu beantragen.
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Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Volkszaehlung/Bild1.jpg, Bild2 bzw. Bild3 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!

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D.A.S. Anne Kronzucker
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Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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Artikel-Titel: Volkszählung: Müssen wir mitmachen?

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Ryanas Weg
In einer Gewitternacht werden König Magrow, Herrscher des Sternenreichs, Zwillinge geboren. Trotz der Prophezeiung der Seherin, dass seine Tochter Ryana einst mit einem Reiterfürsten ein mächtiges Herrschergeschlecht begründen würde, lehnt Magrow das Mädchen ab. Er sorgt sich, dass sie ihrem schwächeren Bruder, dem ersehnten Thronerben, die Nahrung wegnimmt und ihn zu gefährlichen Unternehmungen ansti ...

 Eckige Eier als Ostergeschenk (Kummer, 21.02.2024)

Oval, bunt und schmackhaft. Diese Köstlichkeiten begeistern zur Osterzeit fast alle Menschen und füllen so manchen Osterkorb. Aber wie wäre es mal als Alternative mit einem eckigen Osterei - mit einem Buch? Auch sie bieten eine bunte Vielfalt und von Büchern hat man sowieso mehr als von Schokolade.

Der Marburger Krimi-Cocktail I + II
Eine Frau tötet ihren Peiniger, ein Mörder mit Amnesie, ein Banküberfall mit überraschendem Ende, ein Kronzeuge mit Zweifeln, ein Alib ...

 Albert Stegemann, agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Der Agrarhaushalt ist eine Ohrfeige für Landwirte - er vernachlässigt den ländlichen Raum! (Europa-247, 01.02.2024)
Lose Versprechungen des Ministers schaffen keine Planungssicherheit - Ländliche Räume abgehängt!

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag den Haushalt des Landwirtschaftsministeriums für das laufende Jahr. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann:

"Der Haushalt des Landwirtschaftsministeriums ist eine Ohrfeige für die Bäuerinnen und Bauern, und er vernachlässigt den ländlichen Raum. So gibt es weniger Fördergelder, ...

 Winterzeit ist Lesezeit (Kummer, 18.11.2023)

Die folgenden Buchtipps sorgen dafür, dass die dunklen Abende zu einem Erlebnis werden. Also ran ans Buch.

Die Beschwörungsformel: Abenteuer- und Fantasyroman für junge Leser von 9 – 99
Er wohnt in einer Flasche und er ist stark und mächtig. Die Götter haben Kalatur, den Geist des Rauches, in grauer Vorzeit geschaffen, damit er den Menschen beistehe und helfe. Aber er hat keinen freien Willen, denn er steht unter dem Zwang einer Beschwörungsformel. Wer diese Formel ...

 Auf in neue Leseabenteuer (Kummer, 28.09.2023)

Jeder, der schon einmal durch ein Buch so gefesselt wurde und es nicht mehr aus der Hand gelegt hat, weiß, was Bücher für eine besondere Magie haben. Wie ist es bei Ihnen, können Sie auch nicht ohne Bücher?
Hier mal einige Buchtipps, die es verdient haben, gelesen zu werden.

Zac und der geheime Auftrag
Zac gehört zur untersten Schicht, zu den Ärmsten der Ärmsten. Schon sehr früh muss er erleben, was es heißt, zum Arbeiten und Dienen geboren zu sein.
Ei ...

 Mit KI im Mittelpunkt, IFA NEXT Voller Erfolg (jacksmiths, 13.09.2023)
-Berlins IFA NEXT endet nach 5 Tagen, Teilnahme 8 koreanischer KI-Unternehmen

-Zukunftsweisende Technologie sowie nachhaltige Produkte und Dienstleistungen auf der IFA vorgestellt

- Insgesamt 245,000 Besucher auf der IFA 2023, ca. 18,000 NIPA-Interessenten

- Über 50 effektive Beratungen zwischen koreanischen Unternehmen, globalen Firmen wie Ford, Sony, LG Europa und lokalen deutschen Institutionen wie der Fraunhofer Gesellschaft, Berlin Partner und de ...

 Abtauchen (Kummer, 05.09.2023)
Beim Lesen taucht man in eine völlig andere Welt ab und vergisst alles um sich herum. Auch wenn es nur für einen kurzen Moment ist, genießt man es in vollen Zügen.

Buchtipps:
Endstation Anatolien
Auswandern? Mit fast vierzig Jahren und zwei schulpflichtigen Töchtern? Und noch dazu in den Orient?
Das Morgenland lockt mit bunten Basaren, leuchtenden Farben, einem unvergleichlich blauen Himmel und geheimnisvollen mondbeschienenen Nächten. Doch wie ist das wirkli ...

 FiveM Store: Verbesserung des GTA V Multiplayer-Erlebnisses (jacksmiths, 18.08.2023)
Grand Theft Auto, im Volksmund als GTA 5 bekannt, ist ein kulturelles Phänomen und bietet ein weitläufiges Open-World-Spielerlebnis, das Spieler weltweit in seinen Bann gezogen hat. Das wahre Potenzial des Spiels wird jedoch erst in Kombination mit FiveM freigesetzt, einer Multiplayer-Modifikation, die die Art und Weise, wie Spieler mit Los Santos, der fiktiven Stadt, in der das Spiel spielt, interagieren, revolutioniert. Zum Glück ist der FiveM Store der beste Ort, um FiveM-Mods
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