Europa News ! Europa News & Infos Europa Forum ! Europa Forum Europa Videos ! Europa Videos Europa Foto-Galerie ! Europa Foto - Galerie Europa Shopping ! Europa Shopping Europa WEB-Links ! Europa Web - Links Europa Lexikon ! Europa Lexikon
Europa News & Europa Infos & Europa Tipps

 Europa-247.de: News, Infos & Tipps zu Europa und zur EU

Seiten-Suche:  
 
 Europa-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Interessante
Europa-News @
Europa-247.de:
Erster Z-Wave Rauchmelder mit VdS Q-Label
Weltweit erster 10-Jahres-Rauchwarnmelder mit Z-Wave Funk!
M4 P&ID FX: Normgerechte Erstellung hochqualitativer R&I-Diagramme
R&I-Software M4 P&ID FX Version 6.1 freigegeben!
Klettersteig Touren mit Outdoorplanet
Die Alpen hautnah erleben – Abenteuersport im Aktivurlaub!
Foto: Screenshot gutscheine-247.jpeg.
Gutschein Portal: Gutscheine @ Gutscheine-247.de !
Foto: Screenshot LandLeben Portal @ LandLeben-Infos.de.
LandLeben Portal: LandLeben News & LandLeben Infos !
Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Who's Online
Zur Zeit sind 334 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Online - Werbung

Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Haupt - Menü
Europa-247.de - Services
· Europa-247.de - News
· Europa-247.de - Links
· Europa-247.de - Forum
· Europa-247.de - Lexikon
· Europa-247.de - Kalender
· Europa-247.de - Foto-Galerie
· Europa-247.de - Testberichte
· Europa-247.de - Seiten Suche

Redaktionelles
· Europa-247.de News-Übersicht
· Europa-247.de Rubriken
· Top 5 bei Europa-247.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Europa-247.de
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Europa-247.de
· Account löschen

Interaktiv
· Europa-247.de Link senden
· Europa-247.de Event senden
· Europa-247.de Bild senden
· Europa-247.de Kleinanzeige senden
· Europa-247.de News / Artikel senden
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Europa-247.de Mitglieder
· Europa-247.de Gästebuch

XoviLichter Link
· XoviLichter @ Europa-247.de

Information
· Europa-247.de Impressum
· Europa-247.de AGB & Datenschutz
· Europa-247.de FAQ/ Hilfe
· Europa-247.de Werbung
· Europa-247.de Statistiken

Accounts
· Twitter
· google+

Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Kostenlose Browser Games
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Online - Werbung

Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Seiten - Infos
Europa-24/7.de - Mitglieder!  Mitglieder:19671
Europa-24/7.de -  News!  News:41.434
Europa-24/7.de -  Links!  Links:29
Europa-24/7.de -  Kalender!  Events:0
Europa-24/7.de -  Lexikon!  Lexikon:1
Europa-24/7.de - Forumposts!  Forumposts:182
Europa-24/7.de -  Galerie!  Foto-Galerie:2.030
Europa-24/7.de -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:2

Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Europa Politik News & Infos
News & Infos zur Europa Politik von Parteien in Deutschland

Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

Europa-247.de - News & Infos rund um Europa, die Europäer und die EU!

Europa News! Firmengründungen in den USA! (US Inc)

Veröffentlicht am Montag, dem 22. August 2011 von Europa-247.de

Europa Infos
Europa-247.de - Europa Infos & Europa Tipps | US AG 24, Inc
Freie-PM.de: Europäische Gerichtshof mit seinen Grundsatzentscheidungen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art". Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung auch
geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die
im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit
ausüben, auch hier rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen
gründen können...

Den Weg freigemacht hat dafür der Europäische Gerichtshof mit seinen Grundsatzentscheidungen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art". Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung auch
geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die
im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit
ausüben, auch hier rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen
gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen
GmbH oder AG erbringen müssen. Sie werden wie eine gebietsansässige
Firma behandelt - sie können ein Gewerbe anmelden, z. B. eine Gaststättenerlaubnis beantragen oder eine § 34 c GewO-Erlaubnis
beantragen, in Europa Konten eröffnen und Tochtergesellschaften
gründen oder Gesellschaftsanteile übernehmen. In das deutsche
Handelsregister werden Corporations als selbständige Niederlassung eingetragen, ohne dass ein bestimmtes Mindestkapital nachgewiesen
werden muss.

Bei einer reinen Geschzäftstätigkeit außerhalb der USA fällt in den USA
nur eine jährliche Pauschalbesteuerung an. Die Pauschalsteuer ist bereits
in der jährlichen Verwaltungsgebühr (siehe hierzu Preise) enthalten.

Kurzinfos zu den einzelnen Rechtsformen:

Das amerikanische Gesellschaftsrecht, das ursprünglich durch die Rechtsprechung entwickelt wurde, ist nun großenteils auch gesetzlich
geregelt. Dennoch gibt es kein einheitliches amerikanisches
Gesellschaftsrecht. Die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich
steht in den Vereinigten Staaten den Einzelstaaten zu. Die meisten
Einzelstaaten haben ihre gesetzlichen Vorschriften jedoch an auf
bundesweit einheitlich entwickelte Modellgesetze angelehnt.

Unter dem Oberbegriff der Personengesellschaft werden die
Gesellschaftsform der General Partnership, der Limited Partnership,
der Limited Liability Partnership und der Limited Liability Company zusammengefasst. Allen diesen Gesellschaftsformen ist gemein,
dass sie in ihrem Bestand von ihren Mitgliedern abhängig sind und
ihre Geschäfte grundsätzlich von den Gesellschaftern selbst geführt
werden.

Partnerships Zurück zum Seitenanfang

Partnerships unterscheiden sich von Corporations insbesondere in
der Art der Haftung und der Art der Besteuerung. Dem Grundsatz nach
haften Partner für die Verbindlichkeiten der Partnership, während die
Haftung des Gesellschafters einer Corporation auf seine Einlage
beschränkt ist. Die Partnership selbst ist kein Steuersubjekt. Die
Gewinne der Partnership werden als Einkommen der Partner direkt
von diesen versteuert. Die Gewinne von Corporations werden grundsätzlich
als Einkommen der Gesellschaft besteuert. Die Dividenden und sonstigen Ausschüttungen werden zusätzlich als Einkommen der Gesellschafter
besteuert. Da es kein Anrechungsverfahren gibt, genießt die Partnership
in den USA gegenüber der Corporation einen steuerlichen Vorteil.

General Partnerships - GP Zurück zum Seitenanfang

Die Partner der General Partnership haften unbeschränkt mit ihrem
gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Partnership. Jeder
Partner berechtigt und verpflichtet durch sein Handeln auch gleichzeitig
die anderen Partner. Die Teilhaber haften jedoch nicht nur für die
vertraglichen Verpflichtungen, sondern auch für Fehler der anderen Partner
und die daraus resultierenden Ansprüche wegen Vertragsverletzung oder
deliktischer Schädigung. Ebenso haften sie für die Schäden, die aus Fehlern
der Angestellten der Partnership entstehen. Ein Partner haftet den Gläubigern
gegenüber für die gesamten Verbindlichkeiten der Partnership, kann aber im
Innenverhältnis in der Regel von den anderen Partnern anteilig Ausgleich verlangen.

Limited Partnerships - LP Zurück zum Seitenanfang

Die Rechtsform der Limited Partnership erlaubt es einzelnen Partnern,
sich an einer Partnership zu beteiligen, dabei aber ihre Haftung auf ihren
Kapitalbeitrag zu begrenzen. Jedoch muss mindestens ein Partner die
unbegrenzte Haftung übernehmen. Wie bei der deutschen GmbH&Co.KG
kann auch im amerikanischen Recht der unbeschränkt haftende
Gesellschafter eine LLC oder eine Corporation sein, so dass auf diese
Weise die persönliche Haftung einer natürlichen Person umgangen
werden kann. Der beschränkt haftende Partner kann sich unter Umständen
jedoch nicht auf die Haftungsbeschränkung berufen, wenn er sich aktiv an
der Führung und dem Management der Partnership beteiligt.

Limited Liability Partnerships - LLP Zurück zum Seitenanfang

Die Limited Liability Partnership ist eine weitere Sonderform der Partnership
und eine recht junge Unternehmensform. Im Gegensatz zur General
Partnership haftet ein Partner einer LLP in den meisten Staaten nicht für
Verfehlungen der anderen Partner oder der Angestellten, die nicht unter
seiner Aufsicht stehen. In einigen Staaten jedoch haftet der Partner, wenn
er eine Schädigung durch einen anderen Partner wissentlich nicht verhindert
oder duldet. Der Umfang der Haftungsbeschränkung variiert insbesondere
bei der LLP von US-Bundesstaat zu US-Bundesstaat erheblich. Teilweise
wird nur die Haftung für deliktische Schädigungen ausgeschlossen, teilweise
ist auch die vertragliche Haftung vom Haftungsausschluss erfasst.
Der Unternehmer sollte sich über das Recht der in Frage kommenden Gründungsstaaten beraten lassen, bevor er sich für eine Rechtsform
entscheidet. Bei der LP und LLP ist zu beachten, dass ihre Partner wie
Partner einer General Partnership behandelt werden, wenn die
Gesellschaften nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
gegründet werden. In diesem Fall verlieren sie den beabsichtigten Haftungsschutz.

Business Corporations - Inc., Corp., Ltd., Co. Zurück zum Seitenanfang

Die Gesellschafter der Business Corporation haften in der Regel nur mit
der von ihnen eingezahlten oder bis zur Höhe der noch ausstehenden
Einlage. Von dieser Grundregel, die der Rechtslage im deutschsprachigen
Raum entspricht, gibt es jedoch einige von der Rechtsprechung entwickelte
Ausnahmen. Die wichtigsten Beispiele sind Fälle, in denen die Corporation
von Anfang an praktisch über kein eigenes Vermögen verfügte oder evident unzureichend mit Kapital ausgestattet wurde und die Gesellschafter auf diese Weise das gesamte unternehmerische Risiko auf die Kreditgeber abgewälzt haben. In diesen Ausnahmefällen erlaubt die Rechtsprechung einen
Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter, die dann persönlich für die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Man nennt dies Piercing of
the Corporate Feil, d.h. der Schleier der Gesellschaft, der die Haftungsbeschränkung symbolisiert, wird durchbrochen.

Die Firma der Corporation muss einen die Gesellschaftsform erkennbar machenden Zusatz enthalten. Dies können neben der Bezeichnung
Corporation (Corp.) auch die Bezeichnungen Incorporated (Inc.), Limited (Ltd.)
oder Company (Co.) sein. Die Urkunde mit den Articles of Incorporation muss
bei der zuständigen Stelle, dem Secretary of State (eine Art Handelsregister)
unter Errichtung einer Gebühr eingereicht werden. Dieser erstellt dann das Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde), dessen Erteilung jedoch
nicht konstitutiv für die Entstehung der Gesellschaft ist. Diese entsteht bereits
mit dem so genannten Filing der Articles of Incorporation. In einem
anschließenden Initial Meeting, einer Gründungsversammlung des Board
of Directors und der Shareholder (Anteilseigener/ Aktienbesitzer) müssen
eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst werden. Hier werden die ersten
Directors und Officers der Gesellschaft ernannt und die By-laws (Geschäftsordnung) verabschiedet. Das Siegel, das Corporate Book
(Aktienbuch) und ein Musteraktienzertifikat müssen angenommen werden.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Bank und Rechtsanwalt sollen
festgelegt werden. Die Steueranmeldung und die Übernahme der Gründungskosten müssen geregelt werden. Die Gründer (in diesem
Fall die US AG 24 Inc.), die in der Gesellschaft keine weiteren Funktionen
übernehmen, treten von ihren Ämtern zurück. Über die Versammlung
muss ein Protokoll erstellt werden, die so genannten Minutes of the Initial
Meeting. Dieser gesamte Gründungsvorgang wird selbstverständlich im
Rahmen der Gründungsvorbereitung für Ihre Firmengründung in den USA
durch uns vorbereitet, so dass Sie nur noch die notwendigen Unterschriften
leisten müssen. Dies verstehen wir unter wirklichem Gründungsservice.
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass andere Anbieter diese
Serviceleistungen nicht bieten und wohl nicht für selbstverständlich halten.

Closely Held Corporations - C-Corporation oder S-Corporation Zurück zum Seitenanfang

Auch wenn von uns grundsätzlich die Gründung einer ganz Business
Corporation oder einer LLC im US-Bundesstaat Florida angeboten wird,
wollen wir hier der Vollständigkeit halber auch auf die besonderen
Bestimmungen der so genannte Closely Held Corporation, also einer
Corporation, die sich in der Hand einiger weniger Gesellschafter befindet, eingehen. Die Voraussetzungen für die Qualifikation einer Corporation als
Closely Held Corporation sind von US-Bundesstaat zu US-Bundesstaat
verschieden. Allgemein darf die Zahl der Gesellschafter eine bestimmte
Höchstgrenze nicht überschreiten, wobei die Grenzwerte unterschiedlich
sind. Der Vorteil einer Closely Held Corporation besteht in vereinfachten
Verwaltungsvorschriften, die es den Gesellschaftern erlauben, die
Gesellschaft selbst zu führen, ohne ein Board of Directors ernennen zu
müssen.

Steuerlich unterscheidet man in den USA zwischen so genannten
C-Corporations, die die beschriebene Grundform darstellen, und
S-Corporations, bei denen anders als bei den C-Corporations der
Gewinn nicht auf der Ebene der Gesellschaft, sondern direkt als
Einkommen der Gesellschafter versteuert wird. Die S-Corporation ist
daher steuerlich günstiger als die C-Corporation. Um als S-Corporation
eingestuft zu werden, müssen die Gesellschafter einen entsprechenden
Antrag stellen. Darüber hinaus muss es sich um eine nach dem Recht
eines US-Bundesstaats gegründete Gesellschaft handeln, der nicht
mehr als 75 Gesellschafter angehören. Die Gesellschaft darf nur eine
Form von Aktien, d.h. z.B. keine Vorzugsaktien, ausgeben. Gesellschafter
einer S-Corporation dürfen nur natürliche Personen mit amerikanischer
Staatsbürgerschaft oder einer Daueraufenthaltsgenehmigung sein.
Aus diesem letzteren Grunde kann ein Tochterunternehmen einer
europäischen Muttergesellschaft keinen Antrag auf Behandlung als
S-Corporation stellen.

Limited Liability Companies - LLC Zurück zum Seitenanfang

Die Limited Liability Company ist ebenfalls eine relativ junge
Gesellschaftsform. Sie zeichnet sich zum einen durch eine beschränkte
Haftung der Gesellschafter, der so genannten Members, aus. Diese
haften anders als die Partner einer General Partnership nur mit ihrer
Einlage. Andererseits genießt die LLC den Vorzug, steuerlich wie eine
Partnership behandelt zu werden, d.h. die Gewinne werden auf der Ebene
der LLC nicht besteuert. Sie müssen vielmehr wie bei einer Partnership
als Einkommen der Partner bzw. der Members versteuert werden.
Die Teilnahme der Gesellschafter an der Geschäftsführung hat anders als
bei der LP und der LLP keinen Einfluss auf die Haftung der Gesellschafter
für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ihre Haftung bleibt auch in
diesem Fall auf die Einlage begrenzt.

Ein Nachteil der LLC ist, dass sie aufgrund ihrer relativ kurzen rechtlichen
Existenz bislang keine ausführliche Behandlung durch die Rechtsprechung erfahren hat und daher ein gewisses Maß an rechtlicher Unsicherheit bietet.
So ist z.B. ungeklärt, ob ähnlich wie bei der Corporation Fälle denkbar sind,
in denen die Rechtsprechung den Durchgriff auf das Vermögen der
Gesellschafter ges-tattet. Die LLC erfreut sich aber immer größerer
Beliebtheit. Zur steuerlichen Einordnung der nach dem Recht der
Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company in
Deutschland siehe hierzu die Richtlinie des Bundesfinanzministeriums
IV B 4 - S 1301 USA - 22/04

http://www.usag24-group.com/us_corporation/us-corporation.html

Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der USAG24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
US AG 24, Inc
Michael Schuett
Friedrichstr 171
10117 Berlin
+49 30 80932893
www.usag24.com

Pressekontakt:
USAG24, Inc
MIchael Schuett
Friedrichstr 171
10117 Berlin
info@usag24.com
+49 30 80932893
http://www.usag24.com


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Europäische Gerichtshof mit seinen Grundsatzentscheidungen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art". Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung auch
geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die
im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit
ausüben, auch hier rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen
gründen können...

Den Weg freigemacht hat dafür der Europäische Gerichtshof mit seinen Grundsatzentscheidungen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art". Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung auch
geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die
im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit
ausüben, auch hier rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen
gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen
GmbH oder AG erbringen müssen. Sie werden wie eine gebietsansässige
Firma behandelt - sie können ein Gewerbe anmelden, z. B. eine Gaststättenerlaubnis beantragen oder eine § 34 c GewO-Erlaubnis
beantragen, in Europa Konten eröffnen und Tochtergesellschaften
gründen oder Gesellschaftsanteile übernehmen. In das deutsche
Handelsregister werden Corporations als selbständige Niederlassung eingetragen, ohne dass ein bestimmtes Mindestkapital nachgewiesen
werden muss.

Bei einer reinen Geschzäftstätigkeit außerhalb der USA fällt in den USA
nur eine jährliche Pauschalbesteuerung an. Die Pauschalsteuer ist bereits
in der jährlichen Verwaltungsgebühr (siehe hierzu Preise) enthalten.

Kurzinfos zu den einzelnen Rechtsformen:

Das amerikanische Gesellschaftsrecht, das ursprünglich durch die Rechtsprechung entwickelt wurde, ist nun großenteils auch gesetzlich
geregelt. Dennoch gibt es kein einheitliches amerikanisches
Gesellschaftsrecht. Die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich
steht in den Vereinigten Staaten den Einzelstaaten zu. Die meisten
Einzelstaaten haben ihre gesetzlichen Vorschriften jedoch an auf
bundesweit einheitlich entwickelte Modellgesetze angelehnt.

Unter dem Oberbegriff der Personengesellschaft werden die
Gesellschaftsform der General Partnership, der Limited Partnership,
der Limited Liability Partnership und der Limited Liability Company zusammengefasst. Allen diesen Gesellschaftsformen ist gemein,
dass sie in ihrem Bestand von ihren Mitgliedern abhängig sind und
ihre Geschäfte grundsätzlich von den Gesellschaftern selbst geführt
werden.

Partnerships Zurück zum Seitenanfang

Partnerships unterscheiden sich von Corporations insbesondere in
der Art der Haftung und der Art der Besteuerung. Dem Grundsatz nach
haften Partner für die Verbindlichkeiten der Partnership, während die
Haftung des Gesellschafters einer Corporation auf seine Einlage
beschränkt ist. Die Partnership selbst ist kein Steuersubjekt. Die
Gewinne der Partnership werden als Einkommen der Partner direkt
von diesen versteuert. Die Gewinne von Corporations werden grundsätzlich
als Einkommen der Gesellschaft besteuert. Die Dividenden und sonstigen Ausschüttungen werden zusätzlich als Einkommen der Gesellschafter
besteuert. Da es kein Anrechungsverfahren gibt, genießt die Partnership
in den USA gegenüber der Corporation einen steuerlichen Vorteil.

General Partnerships - GP Zurück zum Seitenanfang

Die Partner der General Partnership haften unbeschränkt mit ihrem
gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Partnership. Jeder
Partner berechtigt und verpflichtet durch sein Handeln auch gleichzeitig
die anderen Partner. Die Teilhaber haften jedoch nicht nur für die
vertraglichen Verpflichtungen, sondern auch für Fehler der anderen Partner
und die daraus resultierenden Ansprüche wegen Vertragsverletzung oder
deliktischer Schädigung. Ebenso haften sie für die Schäden, die aus Fehlern
der Angestellten der Partnership entstehen. Ein Partner haftet den Gläubigern
gegenüber für die gesamten Verbindlichkeiten der Partnership, kann aber im
Innenverhältnis in der Regel von den anderen Partnern anteilig Ausgleich verlangen.

Limited Partnerships - LP Zurück zum Seitenanfang

Die Rechtsform der Limited Partnership erlaubt es einzelnen Partnern,
sich an einer Partnership zu beteiligen, dabei aber ihre Haftung auf ihren
Kapitalbeitrag zu begrenzen. Jedoch muss mindestens ein Partner die
unbegrenzte Haftung übernehmen. Wie bei der deutschen GmbH&Co.KG
kann auch im amerikanischen Recht der unbeschränkt haftende
Gesellschafter eine LLC oder eine Corporation sein, so dass auf diese
Weise die persönliche Haftung einer natürlichen Person umgangen
werden kann. Der beschränkt haftende Partner kann sich unter Umständen
jedoch nicht auf die Haftungsbeschränkung berufen, wenn er sich aktiv an
der Führung und dem Management der Partnership beteiligt.

Limited Liability Partnerships - LLP Zurück zum Seitenanfang

Die Limited Liability Partnership ist eine weitere Sonderform der Partnership
und eine recht junge Unternehmensform. Im Gegensatz zur General
Partnership haftet ein Partner einer LLP in den meisten Staaten nicht für
Verfehlungen der anderen Partner oder der Angestellten, die nicht unter
seiner Aufsicht stehen. In einigen Staaten jedoch haftet der Partner, wenn
er eine Schädigung durch einen anderen Partner wissentlich nicht verhindert
oder duldet. Der Umfang der Haftungsbeschränkung variiert insbesondere
bei der LLP von US-Bundesstaat zu US-Bundesstaat erheblich. Teilweise
wird nur die Haftung für deliktische Schädigungen ausgeschlossen, teilweise
ist auch die vertragliche Haftung vom Haftungsausschluss erfasst.
Der Unternehmer sollte sich über das Recht der in Frage kommenden Gründungsstaaten beraten lassen, bevor er sich für eine Rechtsform
entscheidet. Bei der LP und LLP ist zu beachten, dass ihre Partner wie
Partner einer General Partnership behandelt werden, wenn die
Gesellschaften nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
gegründet werden. In diesem Fall verlieren sie den beabsichtigten Haftungsschutz.

Business Corporations - Inc., Corp., Ltd., Co. Zurück zum Seitenanfang

Die Gesellschafter der Business Corporation haften in der Regel nur mit
der von ihnen eingezahlten oder bis zur Höhe der noch ausstehenden
Einlage. Von dieser Grundregel, die der Rechtslage im deutschsprachigen
Raum entspricht, gibt es jedoch einige von der Rechtsprechung entwickelte
Ausnahmen. Die wichtigsten Beispiele sind Fälle, in denen die Corporation
von Anfang an praktisch über kein eigenes Vermögen verfügte oder evident unzureichend mit Kapital ausgestattet wurde und die Gesellschafter auf diese Weise das gesamte unternehmerische Risiko auf die Kreditgeber abgewälzt haben. In diesen Ausnahmefällen erlaubt die Rechtsprechung einen
Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter, die dann persönlich für die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Man nennt dies Piercing of
the Corporate Feil, d.h. der Schleier der Gesellschaft, der die Haftungsbeschränkung symbolisiert, wird durchbrochen.

Die Firma der Corporation muss einen die Gesellschaftsform erkennbar machenden Zusatz enthalten. Dies können neben der Bezeichnung
Corporation (Corp.) auch die Bezeichnungen Incorporated (Inc.), Limited (Ltd.)
oder Company (Co.) sein. Die Urkunde mit den Articles of Incorporation muss
bei der zuständigen Stelle, dem Secretary of State (eine Art Handelsregister)
unter Errichtung einer Gebühr eingereicht werden. Dieser erstellt dann das Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde), dessen Erteilung jedoch
nicht konstitutiv für die Entstehung der Gesellschaft ist. Diese entsteht bereits
mit dem so genannten Filing der Articles of Incorporation. In einem
anschließenden Initial Meeting, einer Gründungsversammlung des Board
of Directors und der Shareholder (Anteilseigener/ Aktienbesitzer) müssen
eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst werden. Hier werden die ersten
Directors und Officers der Gesellschaft ernannt und die By-laws (Geschäftsordnung) verabschiedet. Das Siegel, das Corporate Book
(Aktienbuch) und ein Musteraktienzertifikat müssen angenommen werden.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Bank und Rechtsanwalt sollen
festgelegt werden. Die Steueranmeldung und die Übernahme der Gründungskosten müssen geregelt werden. Die Gründer (in diesem
Fall die US AG 24 Inc.), die in der Gesellschaft keine weiteren Funktionen
übernehmen, treten von ihren Ämtern zurück. Über die Versammlung
muss ein Protokoll erstellt werden, die so genannten Minutes of the Initial
Meeting. Dieser gesamte Gründungsvorgang wird selbstverständlich im
Rahmen der Gründungsvorbereitung für Ihre Firmengründung in den USA
durch uns vorbereitet, so dass Sie nur noch die notwendigen Unterschriften
leisten müssen. Dies verstehen wir unter wirklichem Gründungsservice.
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass andere Anbieter diese
Serviceleistungen nicht bieten und wohl nicht für selbstverständlich halten.

Closely Held Corporations - C-Corporation oder S-Corporation Zurück zum Seitenanfang

Auch wenn von uns grundsätzlich die Gründung einer ganz Business
Corporation oder einer LLC im US-Bundesstaat Florida angeboten wird,
wollen wir hier der Vollständigkeit halber auch auf die besonderen
Bestimmungen der so genannte Closely Held Corporation, also einer
Corporation, die sich in der Hand einiger weniger Gesellschafter befindet, eingehen. Die Voraussetzungen für die Qualifikation einer Corporation als
Closely Held Corporation sind von US-Bundesstaat zu US-Bundesstaat
verschieden. Allgemein darf die Zahl der Gesellschafter eine bestimmte
Höchstgrenze nicht überschreiten, wobei die Grenzwerte unterschiedlich
sind. Der Vorteil einer Closely Held Corporation besteht in vereinfachten
Verwaltungsvorschriften, die es den Gesellschaftern erlauben, die
Gesellschaft selbst zu führen, ohne ein Board of Directors ernennen zu
müssen.

Steuerlich unterscheidet man in den USA zwischen so genannten
C-Corporations, die die beschriebene Grundform darstellen, und
S-Corporations, bei denen anders als bei den C-Corporations der
Gewinn nicht auf der Ebene der Gesellschaft, sondern direkt als
Einkommen der Gesellschafter versteuert wird. Die S-Corporation ist
daher steuerlich günstiger als die C-Corporation. Um als S-Corporation
eingestuft zu werden, müssen die Gesellschafter einen entsprechenden
Antrag stellen. Darüber hinaus muss es sich um eine nach dem Recht
eines US-Bundesstaats gegründete Gesellschaft handeln, der nicht
mehr als 75 Gesellschafter angehören. Die Gesellschaft darf nur eine
Form von Aktien, d.h. z.B. keine Vorzugsaktien, ausgeben. Gesellschafter
einer S-Corporation dürfen nur natürliche Personen mit amerikanischer
Staatsbürgerschaft oder einer Daueraufenthaltsgenehmigung sein.
Aus diesem letzteren Grunde kann ein Tochterunternehmen einer
europäischen Muttergesellschaft keinen Antrag auf Behandlung als
S-Corporation stellen.

Limited Liability Companies - LLC Zurück zum Seitenanfang

Die Limited Liability Company ist ebenfalls eine relativ junge
Gesellschaftsform. Sie zeichnet sich zum einen durch eine beschränkte
Haftung der Gesellschafter, der so genannten Members, aus. Diese
haften anders als die Partner einer General Partnership nur mit ihrer
Einlage. Andererseits genießt die LLC den Vorzug, steuerlich wie eine
Partnership behandelt zu werden, d.h. die Gewinne werden auf der Ebene
der LLC nicht besteuert. Sie müssen vielmehr wie bei einer Partnership
als Einkommen der Partner bzw. der Members versteuert werden.
Die Teilnahme der Gesellschafter an der Geschäftsführung hat anders als
bei der LP und der LLP keinen Einfluss auf die Haftung der Gesellschafter
für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ihre Haftung bleibt auch in
diesem Fall auf die Einlage begrenzt.

Ein Nachteil der LLC ist, dass sie aufgrund ihrer relativ kurzen rechtlichen
Existenz bislang keine ausführliche Behandlung durch die Rechtsprechung erfahren hat und daher ein gewisses Maß an rechtlicher Unsicherheit bietet.
So ist z.B. ungeklärt, ob ähnlich wie bei der Corporation Fälle denkbar sind,
in denen die Rechtsprechung den Durchgriff auf das Vermögen der
Gesellschafter ges-tattet. Die LLC erfreut sich aber immer größerer
Beliebtheit. Zur steuerlichen Einordnung der nach dem Recht der
Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company in
Deutschland siehe hierzu die Richtlinie des Bundesfinanzministeriums
IV B 4 - S 1301 USA - 22/04

http://www.usag24-group.com/us_corporation/us-corporation.html

Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der USAG24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
US AG 24, Inc
Michael Schuett
Friedrichstr 171
10117 Berlin
+49 30 80932893
www.usag24.com

Pressekontakt:
USAG24, Inc
MIchael Schuett
Friedrichstr 171
10117 Berlin
info@usag24.com
+49 30 80932893
http://www.usag24.com


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de

Foto- /Grafik-Info: US AG 24, Inc

Artikel-Titel: Firmengründungen in den USA! (US Inc)

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Europa-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Europa-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Firmengründungen in den USA! (US Inc)" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Europa-247.de könnten Sie auch interessieren:

Fußball-WM 2018 Achtelfinale: Belgien setzt sich mi ...

Fußball-WM 2018 Achtelfinale: Belgien setzt sich mi ...
Fußball-WM 2018 Achtelfinale: Russland nach Elfer-K ...

Fußball-WM 2018 Achtelfinale: Russland nach Elfer-K ...
WM 2018 Achtelfinale: Uruguay ist im WM-Viertelfina ...

WM 2018 Achtelfinale: Uruguay ist im WM-Viertelfina ...

Alle Web-Video-Links bei Europa-247.de: Europa-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Europa-247.de könnten Sie auch interessieren:

Italien-Venedig-Canale-Grande-150726-DSC_ ...

Italien-Dolomiten-150730-DSC_0262.jpg

Deutschland-Berlin-Friedrichstrasse-12112 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Europa-247.de: Europa-247.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Europa-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Suppenpause von Gefro Vor ein paar Jahren bin ich auf die Brühe von Gefro als Würzmittel gestoßen und so bestelle ich ab und an bei denen. Sie schicken dann meist auch ein paar Werbeartikel mit. Diesma ... (Marietta Giese, 26.4.2018)

 Leberpastete mit Preiselbeeren von Freihofer Gourmet Es ist Herbstzeit und es ist wieder die Zeit der Leberpasteten. Leberpastete, frisches Baguette und ein Gläschen Roten ist das beste Mittel gegen aufkommende Herbstdepressionen. Di ... (Hector Manitzky, 29.10.2017)

 Rindfleisch im eigenen Saft von Omnimax Zu DDR-Zeiten rammelte alles in die HO wenn es Schmalzfleisch in der Dose gab. Konnte ich gar nicht verstehen, denn ich kannte das Zeug von meiner NVA-Zeit her. Und diese Firma Omnimax ... (Hans-Peter, 07.10.2017)

Diese News bei Europa-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Tierheim Tierfutter hat schon 1.951.844 Näpfe gefüllt (PR-Gateway, 18.04.2024)
Dramatische Situation in den Tierheimen!

TIERHEIM TIERFUTTER

Dramatische Situation in den Tierheimen und Tierschutzorganisationen in Europa.

Tötungsstationen sind Allgegenwärtig und der Hunger groß



Der Gründer und Inhaber von Tierheim Tierfutter Herr Stefan Haid berichtet:

Uns war schon immer klar, dass es die Straßenhunde im Ausland sehr schwer haben. Als jedoch vor kurzer Zeit ein Unternehmer mit der Frage, ob er über uns Tierfutter für ...

 Mensch und Maschine präsentiert sich auf der HMI und der IFH (PR-Gateway, 17.04.2024)
Gleichzeitig auf zwei Leitmessen präsentiert MuM sein digitales Lösungsportfolio für die Branchen Industrie, Maschinenbau und Bau: auf der Hannover Messe Industrie (HMI) und IFH/Intherm in Nürnberg

Wessling, 17. April 2024: Mensch und Maschine (MuM), einer der führenden Software-Anbieter für CAD/CAM/CAE- und BIM-Lösungen, präsentiert sein breites Software-Angebot für die Branchen Industrie, Maschinenbau und Bau fast zeitgleich auf der Han ...

 Manfred Sauer neues Mitglied der Geschäftsführung (PR-Gateway, 17.04.2024)
Manfred Sauer wird neues Mitglied der Geschäftsführung der KYOCERA Europe GmbH

Kyoto/Esslingen, 17. April 2024. Seit dem 1. April 2024 ist Manfred Sauer neues Mitglied der Geschäftsführung der KYOCERA Europe GmbH in Esslingen. In dieser Position verantwortet er die strategische Geschäftsentwicklung sowie die Corporate Governance von KYOCERA Europe GmbH.



Herr Sauer begann seine Laufbahn bei Kyocera (damals Optrex Europe GmbH) im Jahr 2000 als Head of Marketing and Sa ...

 Tierheim Tierfutter liefert 1.320 kg kostenloses Futter (PR-Gateway, 16.04.2024)
Das ist Wahnsinnig schön. Die Hundehilfe Deutschland e.V. freut sich über die Lieferung von 1.320 kg kostenloses Futter von der Firma Tierheim Tierfutter.

Tierheim Tierfutter Stefan Haid liefert an das Tierheim Tierschutzverein Hundehilfe Deutschland e.V. 1.320 kg mit kostenlosem Hunde Trockenfutter.

Das sind ganze 2 Paletten.



Weitere Auslieferungen und Infos erhalten Sie unter:

Tierheim T ...

 
Tierheim Tierfutter liefert 1.850 Dosen kostenloses Futter (PR-Gateway, 15.04.2024)


Tierheim Tierfutter Stefan Haid liefert an das Tierheim Tierschutzverein Freiburg im Breisgau e.V eine ganze Palette mit 1.850 Dosen kostenlosem Hunde Nassfutter für Allergische Hunde.



Das Tierheim und Tierschutzverein Freiburg im Breisgau e.V. freut sich über das kostenlose und dringend benötigte Allergiker Hunde Nassfutter für seine allergischen Hunde.

Geliefert wurde das Spezial Futter von der Firma Tierheim Tierfutter Stefan Haid.



D ...

 Lesen hilft bei schlechtem Wetter immer (Kummer, 12.04.2024)

Mit einem tollen Buch wird ein trister Tag wieder richtig bunt.

Luhg Holiday
Dieser Sammelband vereint zwei spannende Geschichten:
Willkommen im Luhg Holiday
Als Familie Kohlmann wegen eines vorausgesagten Schneesturms ganz spontan im Hotel Luhg Holiday einkehrt, ahnt sie noch nicht, was sie dort erwartet. In dem alten unheimlichen Haus scheint nichts mit rechten Dingen zuzugehen, und schon bald finden sich die drei Kinder und ihre Eltern im unglaublic ...

 Burger Group und STL LEBER entwickeln gemeinsam Aktuatoren für das Thermal Management in E-Fahrzeugen (PR-Gateway, 09.04.2024)
Mittelständler macht Schritt von Verbrennertechnologie zur E-Mobilität

Nürnberg, den 9.04. 2024 - Die Burger Group ( www.burger-group.com), ein Komplettlieferant für mechatronische Antriebskomponenten, bringt in Kürze zwei neue Aktuatoren auf den Markt. Diese wurden speziell für den Einsatz im Thermal Management von Elektrofahrzeugen entwickelt und kommen bei Kühlwasserventilen bzw. sogenannten Smart Valves sowie integrierten Th ...

 Neuer Lesestoff (Kummer, 09.04.2024)
Bestimmt möchten Sie sich mal wieder in neue Geschichten vertiefen. Deshalb hier einige Buchtipps.

Die Flickenhexe
Ihr denkt, dass ihr Hexen kennt? Seid ihr sicher? In diesem Buch lernt ihr jedenfalls die Flickenhexe kennen, erlebt, wie sie den Streit mit den Gurkenhexen schlichtet, erfahrt, weshalb das Haus der Porzellanhexe in Scherben gegangen ist und warum die Seifenblasenhexe keine eckigen Seifenblasen mit Marmeladefüllung machen kann. Zudem macht ihr Bekanntschaft mit ...

 Mensch und Maschine auf dem Construction Summit 2024 (PR-Gateway, 08.04.2024)
Vom 10. bis 11. April präsentiert MuM auf der Hamburger Fachmesse sein digitales Lösungsportfolio für die Baubranche

Wessling, 8. April 2024: Mensch und Maschine (MuM), einer der führenden Software-Anbieter für CAD/CAM/CAE- und BIM-Lösungen, präsentiert sein breites Software-Angebot für die Bauwirtschaft auf dem Construction Summit 2024 in Hamburg.



Der Construction Summit, der dieses Jahr zum dritten Mal stattfindet, ist eine Messe und Konferenz für Digitalisierung ...

 Eilt: 4 Lithium Majors setzen auf diesen Lithium Hot Stock. Neuer 443% Lithium Aktientip nach 4.860% mit Albemarle ($ALB), 6.257% mit SQM ($SQM) und 147.900% mit International Battery Metals ($IBAT) (PR-Gateway, 05.04.2024)


Eilt: 4 Lithium Majors setzen auf diesen Lithium Hot Stock. 443% Lithium Hot Stock nach 4.860% mit Albemarle ($ALB)



05.04.24 08:02

AC Research



Denver, CO ( www.aktiencheck.de , Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74153/050424-ac.001.png




Werbung bei Europa-247.de:





Firmengründungen in den USA! (US Inc)

 
Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Video Tipp @ Europa-247.de

Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Online Werbung

Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Europa Infos
· Weitere News von Europa-247


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Europa Infos:
Die Alpen hautnah erleben – Abenteuersport im Aktivurlaub!


Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Online Werbung

Europa-247.de - Infos News & Tipps @ Europa ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2011 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Europa-247.de - rund ums Thema Europa. Zur SEOkanzler-Wahl in Deutschland und Österreich geht's hier / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Firmengründungen in den USA! (US Inc)