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ERGO-Verbrauchertipps 'Versicherungen für Hauspersonal'
Datum: Mittwoch, dem 19. Mai 2010
Thema: Europa Infos


Wenn es beim Putzen scheppert

Scherben sollen eigentlich Glück bringen - dem ist aber leider nicht immer so. Denn geht beispielsweise beim Staubwischen die teure Porzellan-Vase aus Großvaters Zeiten zu Bruch, ist der Ärger für gewöhnlich groß. Besonders dann, wenn das teure Erbstück nicht vom Eigentümer selbst, sondern der Reinigungshilfe zu Fall gebracht wurde. "Wer für einen solchen - mitunter erheblichen - Schaden aufkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab", wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Ist eine Reinigungshilfe nämlich selbstständig und arbeitet auf eigene Rechnung, ist sie für den angerichteten Schaden verantwortlich. "Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten selbstständige Reinigungskräfte deshalb über den rechtzeitigen Abschluss einer gewerblichen Haftpflichtversicherung nachdenken", raten die Schaden-Experten der ERGO. Wenn die Haushaltshilfe dagegen als so genannter "Mini-Jobber" angemeldet ist, trägt in der Regel der Auftraggeber das Risiko. Handelt es sich um eine fest angestellte Reinigungskraft eines vom Hausherren beauftragten Reinigungsunternehmens, haftet dieses für den entstandenen Schaden.

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe AG
www.ergo.de/verbraucher

Wenn der Gärtner vom Baum fällt

Für viele Berufstätige gibt es im Sommer nichts Schöneres, als im eigenen Garten zu entspannen und neue Energie zu tanken. Allerdings erfordert die Gartenarbeit viel Zeit, die nicht jeder Gartenbesitzer hat. Engagiert er einen Gärtner, ist es wichtig, sich vorab über die potentiellen Folgen eines Unfalls zu informieren. Fällt der Gärtner beispielsweise beim Zurückstutzen der Äste vom Baum oder verletzt sich beim Rasenmähen, stellt sich nämlich die Frage, wer für die Folgekosten des Unfalls aufkommt. "Wichtig ist hierbei, ob der Gärtner selbstständig, fest angestellt oder als Mini-Jobber arbeitet. Dann nur in den letzten beiden Fällen greift automatisch die gesetzliche Unfallversicherung", erklären die Unfall-Experten der ERGO. Selbstständige können sich dagegen privat oder freiwillig gesetzlich gegen Unfälle versichern, müssen dies aber nicht. Wer weder angestellt noch auf Rechnung - also "schwarz" - arbeitet, ist überhaupt nicht unfallversichert. Und auch für die Gartenbesitzer haben die ERGO-Experten noch einen Hinweis: "Schadenersatzforderungen des verunglückten Gärtners wehrt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung als Teil Ihrer Privathaftpflichtversicherung ab und übernimmt mögliche Ersatzzahlungen."

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe AG
www.ergo.de/verbraucher

Wenn beim Babysitten etwas passiert

Möchten Eltern etwas Zeit für sich, abends ins Kino gehen oder einmal ein romantisches Dinner in einem Restaurant genießen, engagieren sie in der Regel einen Babysitter. Nicht selten fällt dabei die Wahl auf zuverlässige Jugendliche aus der Nachbarschaft, die sich ein paar Euro dazuverdienen möchten. Allerdings warnen die ERGO-Experten vor einem nahezu unbekannten Umstand, den Eltern dabei unbedingt beachten sollten: "Wer einen Babysitter beschäftigt, muss diesen bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Und zwar sogar dann, wenn der Babysitter nur gelegentlich und für ein Extra-Taschengeld auf die Kinder aufpasst." Eltern, die sich die ca. 50 Euro Jahresbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung sparen, setzen sich, ihre Kinder und den Babysitter zumeist unbewusst einem erheblichen Risiko aus. Denn passiert doch einmal etwas und kommen der Babysitter oder das eigene Kind zu Schaden, würde die gesetzliche Unfallversicherung die notwendigen Heilbehandlungskosten sowie eine mögliche lebenslange Rente übernehmen...

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe AG
www.ergo.de/verbraucher

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.de/verbraucher.

Über die ERGO Versicherungsgruppe AG

Mit 19 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Über 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Heute vertrauen über 40 Millionen Kunden der Kompetenz und Sicherheit der ERGO und ihrer Experten in den verschiedenen Geschäftsfeldern; allein in Deutschland sind es 20 Millionen Kunden. Ihnen bietet ERGO integrierte Versicherungs- und Dienstleistungskonzepte für ihre individuellen Bedürfnisse.
Mehr unter www.ergo.com

ERGO Versicherungsgruppe AG
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
0211/477-2980

www.ergo.de/verbraucher

Pressekontakt:
HARTZKOM GmbH
Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339
München
ergo@hartzkom.de
089/998 461-0
http://hartzkom.de



Wenn es beim Putzen scheppert

Scherben sollen eigentlich Glück bringen - dem ist aber leider nicht immer so. Denn geht beispielsweise beim Staubwischen die teure Porzellan-Vase aus Großvaters Zeiten zu Bruch, ist der Ärger für gewöhnlich groß. Besonders dann, wenn das teure Erbstück nicht vom Eigentümer selbst, sondern der Reinigungshilfe zu Fall gebracht wurde. "Wer für einen solchen - mitunter erheblichen - Schaden aufkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab", wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Ist eine Reinigungshilfe nämlich selbstständig und arbeitet auf eigene Rechnung, ist sie für den angerichteten Schaden verantwortlich. "Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten selbstständige Reinigungskräfte deshalb über den rechtzeitigen Abschluss einer gewerblichen Haftpflichtversicherung nachdenken", raten die Schaden-Experten der ERGO. Wenn die Haushaltshilfe dagegen als so genannter "Mini-Jobber" angemeldet ist, trägt in der Regel der Auftraggeber das Risiko. Handelt es sich um eine fest angestellte Reinigungskraft eines vom Hausherren beauftragten Reinigungsunternehmens, haftet dieses für den entstandenen Schaden.

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe AG
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Wenn der Gärtner vom Baum fällt

Für viele Berufstätige gibt es im Sommer nichts Schöneres, als im eigenen Garten zu entspannen und neue Energie zu tanken. Allerdings erfordert die Gartenarbeit viel Zeit, die nicht jeder Gartenbesitzer hat. Engagiert er einen Gärtner, ist es wichtig, sich vorab über die potentiellen Folgen eines Unfalls zu informieren. Fällt der Gärtner beispielsweise beim Zurückstutzen der Äste vom Baum oder verletzt sich beim Rasenmähen, stellt sich nämlich die Frage, wer für die Folgekosten des Unfalls aufkommt. "Wichtig ist hierbei, ob der Gärtner selbstständig, fest angestellt oder als Mini-Jobber arbeitet. Dann nur in den letzten beiden Fällen greift automatisch die gesetzliche Unfallversicherung", erklären die Unfall-Experten der ERGO. Selbstständige können sich dagegen privat oder freiwillig gesetzlich gegen Unfälle versichern, müssen dies aber nicht. Wer weder angestellt noch auf Rechnung - also "schwarz" - arbeitet, ist überhaupt nicht unfallversichert. Und auch für die Gartenbesitzer haben die ERGO-Experten noch einen Hinweis: "Schadenersatzforderungen des verunglückten Gärtners wehrt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung als Teil Ihrer Privathaftpflichtversicherung ab und übernimmt mögliche Ersatzzahlungen."

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe AG
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Wenn beim Babysitten etwas passiert

Möchten Eltern etwas Zeit für sich, abends ins Kino gehen oder einmal ein romantisches Dinner in einem Restaurant genießen, engagieren sie in der Regel einen Babysitter. Nicht selten fällt dabei die Wahl auf zuverlässige Jugendliche aus der Nachbarschaft, die sich ein paar Euro dazuverdienen möchten. Allerdings warnen die ERGO-Experten vor einem nahezu unbekannten Umstand, den Eltern dabei unbedingt beachten sollten: "Wer einen Babysitter beschäftigt, muss diesen bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Und zwar sogar dann, wenn der Babysitter nur gelegentlich und für ein Extra-Taschengeld auf die Kinder aufpasst." Eltern, die sich die ca. 50 Euro Jahresbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung sparen, setzen sich, ihre Kinder und den Babysitter zumeist unbewusst einem erheblichen Risiko aus. Denn passiert doch einmal etwas und kommen der Babysitter oder das eigene Kind zu Schaden, würde die gesetzliche Unfallversicherung die notwendigen Heilbehandlungskosten sowie eine mögliche lebenslange Rente übernehmen...

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe AG
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Mit 19 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Über 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Heute vertrauen über 40 Millionen Kunden der Kompetenz und Sicherheit der ERGO und ihrer Experten in den verschiedenen Geschäftsfeldern; allein in Deutschland sind es 20 Millionen Kunden. Ihnen bietet ERGO integrierte Versicherungs- und Dienstleistungskonzepte für ihre individuellen Bedürfnisse.
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