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ift Rosenheim informiert bei Fachtagung über die neue BauPVo
Datum: Mittwoch, dem 24. April 2013
Thema: Europa Infos


Auf der Fachtagung "Praktische Umsetzung der Bauproduktenverordnung" im Februar 2013 informierte das ift Rosenheim zusammen mit dem BF und VFF in detailreichen, praxisbezogenen Vorträgen über die neue Bauproduktenverordnung.

Ab 01. Juli 2013 müssen alle Hersteller von Bauprodukten eine Anpassung der CE-Kennzeichnung ihrer Produkte an die neue Bauproduktenverordnung (BauPVo) vornehmen. Da der Termin zu CE-2.0 rasant näher rückt, die Verordnung viele Fragen aufwirft und Veränderungen mit sich bringt, veranstaltete das ift Rosenheim (http://www.ift-rosenheim.de) am 28. Februar 2013 gemeinsam mit dem Verband Fenster + Fassade (VFF) und Bundesverband Flachglas (BF) eine Fachtagung für Hersteller, Systemgeber und Zulieferer. Die Tagung hatte das Ziel, der Branche für die Umsetzung der neuen Anforderungen praxistaugliche Regeln vorzustellen.

Detailreiche Vorträge mit Praxisbezug

Da bereits die meisten Anwesenden durch andere Fachtagungen der Veranstalter mit der Thematik zur neuen BauPVo vertraut waren, gingen die Referenten in ihren Vorträgen unmittelbar auf praktische Details ein. Thema waren unter anderem die rechtssichere Erstellung der Leistungserklärung, die richtige Anbringung der CE-Kennzeichnung sowie die optimale Organisation der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und technischer Dokumente. Abgerundet wurden die Informationen durch umfangreiche Praxistipps, wie die Teilnehmer beispielsweise am professionellsten mit Anfragen der Marktaufsicht umgehen.

Die Leistungserklärung (LE) als wesentlichste Änderung

Bei der neuen Leistungserklärung müssen die Hersteller zukünftig Verantwortung dafür übernehmen, dass das Bauprodukt mit den Angaben aus der Leistungserklärung übereinstimmt. Bisher musste nur die Konformität mit einer Produktnorm verantwortet werden. Damit erhält die LE eine ganz neue rechtliche Bedeutung, da beispielsweise durch die Änderung auch nur noch Produktmerkmale beworben werden dürfen, wenn sie in der Leistungserklärung des entsprechenden Produktes festgehalten sind. Neben Angaben zu Hersteller und Produkt müssen alle wesentlichen Eigenschaften aufgelistet werden, die dann in Stufen und Klassen eingeordnet werden.

Nach den vielen Vorträgen rund um die aktualisierte BauPVo, insbesondere der LE, wurden in einer abschließenden Frage- und Antwortrunde praxisbezogene Fragen der Teilnehmer beantwortet.

Weitere Informationen über CE-Kennzeichnungen, die Fensterprüfung und Baustoffprüfung erhalten Interessenten bei der ift Rosenheim GmbH, Rosenheim, Tel.: 08031-261 oder über http://www.ift-rosenheim.de

Das ift Rosenheim ist eine europaweit notifizierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle und international nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Im Mittelpunkt steht die praxisnahe, ganzheitliche und schnelle Prüfung aller Eigenschaften von Fenstern, Fassaden, Türen, Toren, Glas und Baustoffen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Produktqualität, Konstruktion und Technik sowie Normungsarbeit und Forschung.

Die Zertifizierung durch das ift Rosenheim sichert eine europaweite Akzeptanz. Das ift fühlt sich zur Wissensvermittlung verpflichtet. Als neutrale Institution genießt das ift bei den Medien einen besonderen Status und die Publikationen dokumentieren den aktuellen Stand der Technik.
ift Rosenheim GmbH
Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Sieberath
Theodor-Gietl-Straße 7-9
83026 Rosenheim
info@ift-rosenheim.de
+49 (0)8031-261-0
http://www.ift-rosenheim.de

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Ab 01. Juli 2013 müssen alle Hersteller von Bauprodukten eine Anpassung der CE-Kennzeichnung ihrer Produkte an die neue Bauproduktenverordnung (BauPVo) vornehmen. Da der Termin zu CE-2.0 rasant näher rückt, die Verordnung viele Fragen aufwirft und Veränderungen mit sich bringt, veranstaltete das ift Rosenheim (http://www.ift-rosenheim.de) am 28. Februar 2013 gemeinsam mit dem Verband Fenster + Fassade (VFF) und Bundesverband Flachglas (BF) eine Fachtagung für Hersteller, Systemgeber und Zulieferer. Die Tagung hatte das Ziel, der Branche für die Umsetzung der neuen Anforderungen praxistaugliche Regeln vorzustellen.

Detailreiche Vorträge mit Praxisbezug

Da bereits die meisten Anwesenden durch andere Fachtagungen der Veranstalter mit der Thematik zur neuen BauPVo vertraut waren, gingen die Referenten in ihren Vorträgen unmittelbar auf praktische Details ein. Thema waren unter anderem die rechtssichere Erstellung der Leistungserklärung, die richtige Anbringung der CE-Kennzeichnung sowie die optimale Organisation der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und technischer Dokumente. Abgerundet wurden die Informationen durch umfangreiche Praxistipps, wie die Teilnehmer beispielsweise am professionellsten mit Anfragen der Marktaufsicht umgehen.

Die Leistungserklärung (LE) als wesentlichste Änderung

Bei der neuen Leistungserklärung müssen die Hersteller zukünftig Verantwortung dafür übernehmen, dass das Bauprodukt mit den Angaben aus der Leistungserklärung übereinstimmt. Bisher musste nur die Konformität mit einer Produktnorm verantwortet werden. Damit erhält die LE eine ganz neue rechtliche Bedeutung, da beispielsweise durch die Änderung auch nur noch Produktmerkmale beworben werden dürfen, wenn sie in der Leistungserklärung des entsprechenden Produktes festgehalten sind. Neben Angaben zu Hersteller und Produkt müssen alle wesentlichen Eigenschaften aufgelistet werden, die dann in Stufen und Klassen eingeordnet werden.

Nach den vielen Vorträgen rund um die aktualisierte BauPVo, insbesondere der LE, wurden in einer abschließenden Frage- und Antwortrunde praxisbezogene Fragen der Teilnehmer beantwortet.

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