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Klage gegen EU-Rettungspaket
Datum: Mittwoch, dem 02. Juni 2010
Thema: Europa Infos


Stuttgart, 2.6.2010. Gegen die Beteiligung der EU-Kommission mit bis zu 60 Mrd. Euro am EU-Rettungspaket wurde Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Zustimmung der Bundesregierung zu einem politisch und finanziell schwerwiegenden Beschluss ohne die Beteiligung des Bundestags oder der Öffentlichkeit.

In der Nacht nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen geschah das noch nie Dagewesene: Der Euro stürzte ab, Portugal, Spanien und sogar Italien waren plötzlich von der Insolvenz bedroht. Selbst Frankreich konnte sich nach Presseberichten nicht mehr am Kapitalmarkt finanzieren. Die Zukunft des Euros, ja nicht weniger als die Existenz der ganzen EU stand nach den Worten von Bundeskanzlerin Merkel auf dem Spiel. In beispielloser Geschwindigkeit verständigten sich die 27 Mitgliedstaaten der EU noch in derselben Nacht auf ein Rettungspaket im gewaltigen Umfang von 750 Mrd. Euro (zum Vergleich: Der gesamte Bundeshalt beläuft sich auf rund 300 Mrd. Euro). Teil dieses Pakets war, dass die EU Kommission befugt wurde, Gewährleistungen von bis zu 60 Mrd. Euro auszusprechen und über diesen Betrag Kreditmöglichkeiten einzurichten.

Gegen die Zustimmung durch die Bundesregierung zu diesem Beschluss hat nun die Initiative "aktion-bürgerrechte" (www.aktion-bürgerrechte.de) Klage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Kläger stellen fest, dass zwischen dem Bekanntwerden der Finanzprobleme und dem Regierungsbeschluss ein Zeitraum von weniger als zwei Tagen lag. Sie stellen weiter fest, dass durch den Beschluss die Europäische Union die Möglichkeit bekommt, selbst am Kapitalmarkt als Kreditnehmer aufzutreten. Dies war ihr bisher mit gutem Grund untersagt, da die EU sich praktisch ausschließlich über Zuwendungen der Mitgliedstaaten finanziert. Dies wiederum bedeutet, dass in letzter Instanz die Mitgliedstaaten - und allen voran Deutschland - für die Schulden der EU haften. Der Charakter der EU verändert sich damit wesentlich: Sie kann jetzt aus eigener Entscheidung heraus Schulden aufnehmen, für die letztlich die Nationalstaaten und insbesondere Deutschland haften.

Die Kläger bemängeln, dass eine Entscheidung von solcher Tragweite niemals in solcher Eile, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung des Deutschen Bundestages hätte getroffen werden dürfen. Die zeitliche Gestaltung führte laut den Klägern effektiv dazu, dass die Bürger ihr grundgesetzliches Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht wahrnehmen konnten. Die wünschenswerte, bereits durch die Griechenland-Hilfen heraufziehende öffentliche Debatte über den Sinn oder Unsinn der Hilfen wurde damit im Keim erstickt, die Bürger ihrer Rechte auf politische Teilhabe beraubt.

Weiterhin verstößt das Vorgehen der Bundesregierung nach Auffassung der Kläger gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichts aus dem Urteil zum Lissabon-Vertrag. Nach diesem Urteil durfte die Europäische Integration nur unter Beteiligung der Parlamente weiter intensiviert werden. Zitat aus der Klage: "Dass die Regeln für Entscheidungsprozesse der Europäischen Union eine so schwerwiegende Verletzung der Grundrechte überhaupt ermöglichen, belegt, dass die Europäische Union durch Ausschluss der Öffentlichkeit, überfallartige Gesetzgebung und Aufhebung der Trennung von Exekutive und Legislative den Weg hin zu einer selbstbezogenen Verwaltungsdiktatur nicht nur eingeschlagen, sondern bereits ein gutes Stück weit hinter sich gelegt hat."

Die Kläger wollen die Feststellung erreichen, dass die Zustimmung der Bundesregierung zu diesem EU-Beschluss verfassungswidrig war. Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, wird unterschiedlich beurteilt. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Griechenland-Hilfen wurde vom Verfassungsgericht jüngst zur Entscheidung angenommen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die weitaus meisten Verfassungsbeschwerden vom Verfassungsgericht nicht angenommen werden.

Infobox: Der Euro-Stabilisierungsmechanismus

Der Euro-Stabilisierungsmechanismus sieht Garantien im Umfang von bis zu 750 Mrd. Euro für von der Insolvenz bedrohte Mitgliedsstaaten der Eurozone vor. Von diesem Betrag werden rund 140 Mrd. Euro direkt von Deutschland beigesteuert, weitere rund 300 Mrd. Euro von anderen Nationalstaaten. Der Internationale Währungsfonds stellt 250 Mrd. Euro zur Verfügung. Die EU-Kommission beteiligt sich mit 60 Mrd. Euro.

Soweit bekannt, sollen von der Insolvenz bedrohte Staaten - also zum Beispiel Portugal - zuerst auf die Garantien der EU-Kommission zurückgreifen. Über die entsprechenden Garantien der EU-Kommission entscheidet der Europäische Rat mit Mehrheitsbeschluss. Das bedeutet, dass Deutschland keine Möglichkeit mehr hat, die Vergabe von Garantien zu blockieren, unabhängig davon, dass Deutschland den weitaus größten Teil des finanziellen Risikos trägt.

Ziel des Mechanismus ist, durch eine zeitlich befristete Struktur Sicherheit vor Spekulation zu schaffen. So sieht das deutsche Gewährleistungsgesetz eine Befristung der Hilfen auf drei Jahre vor. Dem widerspricht jedoch, dass der Kreditrahmen für die EU-Kommission keine Befristung enthält.

Die aktion-bürgerrechte ist eine unabhängige private Initiative zum Schutz und Erhalt der grundlegenden Freiheits- und Bürgerrechte gegen eine sich zunehmend verselbständigende Politik und Bundesregierung. Sie ist dem Grundgesetz, der Freiheit und Würde des Individuums in einem demokratischen Deutschland und Europa verpflichtet.
aktion bürgerrechte
Bernhard Seitz
Badbrunnenstr. 28
70374
Stuttgart
seitz@aktion-buergerrechte.de
0176 65808021
http://aktion-buergerrechte.de



Stuttgart, 2.6.2010. Gegen die Beteiligung der EU-Kommission mit bis zu 60 Mrd. Euro am EU-Rettungspaket wurde Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Zustimmung der Bundesregierung zu einem politisch und finanziell schwerwiegenden Beschluss ohne die Beteiligung des Bundestags oder der Öffentlichkeit.

In der Nacht nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen geschah das noch nie Dagewesene: Der Euro stürzte ab, Portugal, Spanien und sogar Italien waren plötzlich von der Insolvenz bedroht. Selbst Frankreich konnte sich nach Presseberichten nicht mehr am Kapitalmarkt finanzieren. Die Zukunft des Euros, ja nicht weniger als die Existenz der ganzen EU stand nach den Worten von Bundeskanzlerin Merkel auf dem Spiel. In beispielloser Geschwindigkeit verständigten sich die 27 Mitgliedstaaten der EU noch in derselben Nacht auf ein Rettungspaket im gewaltigen Umfang von 750 Mrd. Euro (zum Vergleich: Der gesamte Bundeshalt beläuft sich auf rund 300 Mrd. Euro). Teil dieses Pakets war, dass die EU Kommission befugt wurde, Gewährleistungen von bis zu 60 Mrd. Euro auszusprechen und über diesen Betrag Kreditmöglichkeiten einzurichten.

Gegen die Zustimmung durch die Bundesregierung zu diesem Beschluss hat nun die Initiative "aktion-bürgerrechte" (www.aktion-bürgerrechte.de) Klage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Kläger stellen fest, dass zwischen dem Bekanntwerden der Finanzprobleme und dem Regierungsbeschluss ein Zeitraum von weniger als zwei Tagen lag. Sie stellen weiter fest, dass durch den Beschluss die Europäische Union die Möglichkeit bekommt, selbst am Kapitalmarkt als Kreditnehmer aufzutreten. Dies war ihr bisher mit gutem Grund untersagt, da die EU sich praktisch ausschließlich über Zuwendungen der Mitgliedstaaten finanziert. Dies wiederum bedeutet, dass in letzter Instanz die Mitgliedstaaten - und allen voran Deutschland - für die Schulden der EU haften. Der Charakter der EU verändert sich damit wesentlich: Sie kann jetzt aus eigener Entscheidung heraus Schulden aufnehmen, für die letztlich die Nationalstaaten und insbesondere Deutschland haften.

Die Kläger bemängeln, dass eine Entscheidung von solcher Tragweite niemals in solcher Eile, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung des Deutschen Bundestages hätte getroffen werden dürfen. Die zeitliche Gestaltung führte laut den Klägern effektiv dazu, dass die Bürger ihr grundgesetzliches Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht wahrnehmen konnten. Die wünschenswerte, bereits durch die Griechenland-Hilfen heraufziehende öffentliche Debatte über den Sinn oder Unsinn der Hilfen wurde damit im Keim erstickt, die Bürger ihrer Rechte auf politische Teilhabe beraubt.

Weiterhin verstößt das Vorgehen der Bundesregierung nach Auffassung der Kläger gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichts aus dem Urteil zum Lissabon-Vertrag. Nach diesem Urteil durfte die Europäische Integration nur unter Beteiligung der Parlamente weiter intensiviert werden. Zitat aus der Klage: "Dass die Regeln für Entscheidungsprozesse der Europäischen Union eine so schwerwiegende Verletzung der Grundrechte überhaupt ermöglichen, belegt, dass die Europäische Union durch Ausschluss der Öffentlichkeit, überfallartige Gesetzgebung und Aufhebung der Trennung von Exekutive und Legislative den Weg hin zu einer selbstbezogenen Verwaltungsdiktatur nicht nur eingeschlagen, sondern bereits ein gutes Stück weit hinter sich gelegt hat."

Die Kläger wollen die Feststellung erreichen, dass die Zustimmung der Bundesregierung zu diesem EU-Beschluss verfassungswidrig war. Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, wird unterschiedlich beurteilt. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Griechenland-Hilfen wurde vom Verfassungsgericht jüngst zur Entscheidung angenommen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die weitaus meisten Verfassungsbeschwerden vom Verfassungsgericht nicht angenommen werden.

Infobox: Der Euro-Stabilisierungsmechanismus

Der Euro-Stabilisierungsmechanismus sieht Garantien im Umfang von bis zu 750 Mrd. Euro für von der Insolvenz bedrohte Mitgliedsstaaten der Eurozone vor. Von diesem Betrag werden rund 140 Mrd. Euro direkt von Deutschland beigesteuert, weitere rund 300 Mrd. Euro von anderen Nationalstaaten. Der Internationale Währungsfonds stellt 250 Mrd. Euro zur Verfügung. Die EU-Kommission beteiligt sich mit 60 Mrd. Euro.

Soweit bekannt, sollen von der Insolvenz bedrohte Staaten - also zum Beispiel Portugal - zuerst auf die Garantien der EU-Kommission zurückgreifen. Über die entsprechenden Garantien der EU-Kommission entscheidet der Europäische Rat mit Mehrheitsbeschluss. Das bedeutet, dass Deutschland keine Möglichkeit mehr hat, die Vergabe von Garantien zu blockieren, unabhängig davon, dass Deutschland den weitaus größten Teil des finanziellen Risikos trägt.

Ziel des Mechanismus ist, durch eine zeitlich befristete Struktur Sicherheit vor Spekulation zu schaffen. So sieht das deutsche Gewährleistungsgesetz eine Befristung der Hilfen auf drei Jahre vor. Dem widerspricht jedoch, dass der Kreditrahmen für die EU-Kommission keine Befristung enthält.

Die aktion-bürgerrechte ist eine unabhängige private Initiative zum Schutz und Erhalt der grundlegenden Freiheits- und Bürgerrechte gegen eine sich zunehmend verselbständigende Politik und Bundesregierung. Sie ist dem Grundgesetz, der Freiheit und Würde des Individuums in einem demokratischen Deutschland und Europa verpflichtet.
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