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AfD: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht!
Datum: Freitag, dem 13. Dezember 2013
Thema: Europa News


Berlin (ots) - "Es ist ein Grundprinzip des Rechtsstaats, dass für alle Bürger zunächst einmal deren Unschuld angenommen wird.

Durch die pauschal vorgenommene Datenspeicherung wird diese Annahme in ihr Gegenteil verkehrt. Das Gutachten des Generalanwalts ist insofern richtig und begrüßenswert", so Alexander Gauland, stellvertretender Sprecher der Alternative für Deutschland.

Der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hatte in seinem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof erklärt, dass die so genannte Vorratsdatenspeicherung gegen elementare EU-Grundrechte verstoße.

Ein abschließendes Urteil des EuGH wird allerdings erst in einigen Monaten erwartet. Zumeist folgt das Gericht jedoch in seinem Urteilsspruch den Gutachtern.

Gauland wies allerdings auch Widersprüchlichkeiten hin. Wenn die EU-Richtlinie den Grundrechten widerspreche, aber zeitgleich nicht ausgesetzt werden soll, erscheine dies unlogisch.

Alleine eine Verkürzung der Speicherzeit vorzunehmen, könne angesichts der Verletzung des elementaren Rechtsstaatsprinzips nicht ausreichen, so der stellvertretende AfD-Sprecher weiter.

Zu dem Beschluss von CDU und SPD, ihre im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Pläne bezüglich der Vorratsdatenspeicherung vorläufig zurückzunehmen, gratulierte er den Parteien.

Allerdings sollten sie diesen oder ähnlich gelagerte Pläne gänzlich ad acta legen und so die elementaren Bürgerrechte zu wahren:

"Gerade die große Koalition ist angesichts ihrer Macht zur Verfassungsänderung besonders dazu aufgerufen, sehr achtsam mit den Grundrechten der Bürger umzugehen", so Gauland abschließend.

Pressekontakt:

Alternative für Deutschland
Dagmar Metzger
+49-89-35775790
presse@alternativefuer.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110332/2620581/vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-eu-recht von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - "Es ist ein Grundprinzip des Rechtsstaats, dass für alle Bürger zunächst einmal deren Unschuld angenommen wird.

Durch die pauschal vorgenommene Datenspeicherung wird diese Annahme in ihr Gegenteil verkehrt. Das Gutachten des Generalanwalts ist insofern richtig und begrüßenswert", so Alexander Gauland, stellvertretender Sprecher der Alternative für Deutschland.

Der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hatte in seinem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof erklärt, dass die so genannte Vorratsdatenspeicherung gegen elementare EU-Grundrechte verstoße.

Ein abschließendes Urteil des EuGH wird allerdings erst in einigen Monaten erwartet. Zumeist folgt das Gericht jedoch in seinem Urteilsspruch den Gutachtern.

Gauland wies allerdings auch Widersprüchlichkeiten hin. Wenn die EU-Richtlinie den Grundrechten widerspreche, aber zeitgleich nicht ausgesetzt werden soll, erscheine dies unlogisch.

Alleine eine Verkürzung der Speicherzeit vorzunehmen, könne angesichts der Verletzung des elementaren Rechtsstaatsprinzips nicht ausreichen, so der stellvertretende AfD-Sprecher weiter.

Zu dem Beschluss von CDU und SPD, ihre im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Pläne bezüglich der Vorratsdatenspeicherung vorläufig zurückzunehmen, gratulierte er den Parteien.

Allerdings sollten sie diesen oder ähnlich gelagerte Pläne gänzlich ad acta legen und so die elementaren Bürgerrechte zu wahren:

"Gerade die große Koalition ist angesichts ihrer Macht zur Verfassungsänderung besonders dazu aufgerufen, sehr achtsam mit den Grundrechten der Bürger umzugehen", so Gauland abschließend.

Pressekontakt:

Alternative für Deutschland
Dagmar Metzger
+49-89-35775790
presse@alternativefuer.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110332/2620581/vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-eu-recht von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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