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EU-Kommission prüft Förderung stromintensiver Unternehmen in Deutschland!
Datum: Mittwoch, dem 18. Dezember 2013
Thema: Europa News


Berlin (ots) - Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung der Vergünstigungen für stromintensiven Unternehmen in Deutschland eingeleitet.

Das Verfahren soll klären, ob die Teilbefreiung von einer Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland (sogenannte "EEG-Umlage") mit den Wettbewerbsrecht vereinbar ist.

Gleichzeitig arbeitet die Kommission an Leitlinien, um die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt durch staatliche Beihilfen für erneuerbare Energien europaweit möglichst gering zu halten.

Auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der Fassung 2012 (EEG 2012) wird stromintensiven Unternehmen eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage gewährt.

Die Eröffnung eines eingehenden Prüfverfahrens gibt Beteiligten die Möglichkeit, zu der betreffenden Maßnahme Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Verbrauchern und Wettbewerbern hat die Kommission das EEG 2012 einer vorläufigen Prüfung unterzogen.

Im Jahr 2012 wurde das EEG erheblich geändert. Dadurch wurde die Struktur des deutschen Mechanismus zur Förderung der Erzeugung erneuerbaren Stroms in einer Weise modifiziert, dass er eine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellt, weil er aus vom Staat kontrollierten Mitteln finanziert wird.

Das EEG 2012 schreibt eine Umlage auf den Stromverbrauch vor. Diese Umlage wird von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern verwaltet. Die Regulierungsbehörde ist für die Überwachung der Verwaltung der Umlage zuständig.

Die Kommission hat festgestellt, dass die öffentliche Förderung, die den Erzeugern erneuerbaren Stroms auf der Grundlage des EEG 2012 in Form von Einspeisetarifen und Marktprämien gewährt wird, zwar eine Beihilfe darstellt, diese jedoch mit den Leitlinien der Kommission über staatliche Umweltschutzbeihilfen 2008 im Einklang steht.

Dahingegen hat die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt Bedenken, dass zwei Aspekte des EEG möglicherweise nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen:

- Die den stromintensiven Unternehmen gewährte Teilbefreiung von
der Umlage scheint aus staatlichen Mitteln finanziert zu werden.
Sie steht nur Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit einem
Verbrauch von mindestens 1 GWh/a offen, deren Stromkosten 14
Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen. Durch die
Teilbefreiungen scheint den Begünstigten ein selektiver Vorteil
gewährt zu werden, der den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt
wahrscheinlich verfälscht. Die Kommission ist jedoch der
Auffassung, dass Teilbefreiungen von der Umlage zur Finanzierung
erneuerbaren Stroms für stromintensive Nutzer unter bestimmten
Voraussetzungen gerechtfertigt sein könnten, um eine Verlagerung
von CO2-Emissionen zu vermeiden.

- Das "Grünstromprivileg" (§ 39 EEG) könnte zu einer
Diskriminierung bei der Besteuerung führen. Die Teilbefreiung
von der EEG-Umlage wird nur gewährt, wenn die von einem
Lieferanten gelieferte Strommenge zu mindestens 50 Prozent aus
inländischen Kraftwerken stammt, die erneuerbare Energie nutzen
und seit höchstens 20 Jahren in Betrieb sind. Dies scheint eine
Diskriminierung zwischen inländischem und importiertem
erneuerbarem Strom aus vergleichbaren Anlagen zu bewirken.

Vor dem Hintergrund der derzeit in mehreren Mitgliedstaaten erfolgenden Reform der Fördersysteme für erneuerbare Energien überarbeitet die Kommission zurzeit die Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen.

Diese Überarbeitung zielt einerseits darauf ab, erneuerbaren Strom zu fördern, um zu gewährleisten, dass die für das Jahr 2020 gesteckten Ziele der EU erreicht werden.

Andererseits sollen die durch staatliche Beihilfen für erneuerbare Energien bewirkten Verfälschungen des Wettbewerbs auf dem Strommarkt möglichst gering bleiben. Die Kosteneffizienz derartiger Fördermaßnahmen soll zum Nutzen der Stromverbraucher verbessert werden.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte: "Gut konzipierte staatliche Fördermaßnahmen können maßgeblich zur Verwirklichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU für 2020 sowie zur Stärkung grenzübergreifender Energieflüsse beitragen und somit sicherstellen, dass europäische Unternehmen und Verbraucher Zugang zu bezahlbarer Energie haben.

Gleichzeitig wollen wir verhindern, dass Steuergelder verschwendet werden und unnötige Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt entstehen."

Weitere Informationen zum Beihilfeverfahren zur EEG-Umlage in der ausführlichen Pressemitteilung: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1283_de.htm

Weitere Informationen zur Konsultation über die künftigen Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1282_de.htm

Der Entwurf der künftigen Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen kann im Laufe des Tages hier abgerufen werden: http://ots.de/Wbge0

Pressekontakt:

Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland
Reinhard Hönighaus, Pressesprecher
Telefon 030-2280 2300

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/35368/2623994/eu-kommission-prueft-foerderung-stromintensiver-unternehmen-in-deutschland von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung der Vergünstigungen für stromintensiven Unternehmen in Deutschland eingeleitet.

Das Verfahren soll klären, ob die Teilbefreiung von einer Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland (sogenannte "EEG-Umlage") mit den Wettbewerbsrecht vereinbar ist.

Gleichzeitig arbeitet die Kommission an Leitlinien, um die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt durch staatliche Beihilfen für erneuerbare Energien europaweit möglichst gering zu halten.

Auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der Fassung 2012 (EEG 2012) wird stromintensiven Unternehmen eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage gewährt.

Die Eröffnung eines eingehenden Prüfverfahrens gibt Beteiligten die Möglichkeit, zu der betreffenden Maßnahme Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Verbrauchern und Wettbewerbern hat die Kommission das EEG 2012 einer vorläufigen Prüfung unterzogen.

Im Jahr 2012 wurde das EEG erheblich geändert. Dadurch wurde die Struktur des deutschen Mechanismus zur Förderung der Erzeugung erneuerbaren Stroms in einer Weise modifiziert, dass er eine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellt, weil er aus vom Staat kontrollierten Mitteln finanziert wird.

Das EEG 2012 schreibt eine Umlage auf den Stromverbrauch vor. Diese Umlage wird von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern verwaltet. Die Regulierungsbehörde ist für die Überwachung der Verwaltung der Umlage zuständig.

Die Kommission hat festgestellt, dass die öffentliche Förderung, die den Erzeugern erneuerbaren Stroms auf der Grundlage des EEG 2012 in Form von Einspeisetarifen und Marktprämien gewährt wird, zwar eine Beihilfe darstellt, diese jedoch mit den Leitlinien der Kommission über staatliche Umweltschutzbeihilfen 2008 im Einklang steht.

Dahingegen hat die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt Bedenken, dass zwei Aspekte des EEG möglicherweise nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen:

- Die den stromintensiven Unternehmen gewährte Teilbefreiung von
der Umlage scheint aus staatlichen Mitteln finanziert zu werden.
Sie steht nur Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit einem
Verbrauch von mindestens 1 GWh/a offen, deren Stromkosten 14
Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen. Durch die
Teilbefreiungen scheint den Begünstigten ein selektiver Vorteil
gewährt zu werden, der den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt
wahrscheinlich verfälscht. Die Kommission ist jedoch der
Auffassung, dass Teilbefreiungen von der Umlage zur Finanzierung
erneuerbaren Stroms für stromintensive Nutzer unter bestimmten
Voraussetzungen gerechtfertigt sein könnten, um eine Verlagerung
von CO2-Emissionen zu vermeiden.

- Das "Grünstromprivileg" (§ 39 EEG) könnte zu einer
Diskriminierung bei der Besteuerung führen. Die Teilbefreiung
von der EEG-Umlage wird nur gewährt, wenn die von einem
Lieferanten gelieferte Strommenge zu mindestens 50 Prozent aus
inländischen Kraftwerken stammt, die erneuerbare Energie nutzen
und seit höchstens 20 Jahren in Betrieb sind. Dies scheint eine
Diskriminierung zwischen inländischem und importiertem
erneuerbarem Strom aus vergleichbaren Anlagen zu bewirken.

Vor dem Hintergrund der derzeit in mehreren Mitgliedstaaten erfolgenden Reform der Fördersysteme für erneuerbare Energien überarbeitet die Kommission zurzeit die Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen.

Diese Überarbeitung zielt einerseits darauf ab, erneuerbaren Strom zu fördern, um zu gewährleisten, dass die für das Jahr 2020 gesteckten Ziele der EU erreicht werden.

Andererseits sollen die durch staatliche Beihilfen für erneuerbare Energien bewirkten Verfälschungen des Wettbewerbs auf dem Strommarkt möglichst gering bleiben. Die Kosteneffizienz derartiger Fördermaßnahmen soll zum Nutzen der Stromverbraucher verbessert werden.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte: "Gut konzipierte staatliche Fördermaßnahmen können maßgeblich zur Verwirklichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU für 2020 sowie zur Stärkung grenzübergreifender Energieflüsse beitragen und somit sicherstellen, dass europäische Unternehmen und Verbraucher Zugang zu bezahlbarer Energie haben.

Gleichzeitig wollen wir verhindern, dass Steuergelder verschwendet werden und unnötige Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt entstehen."

Weitere Informationen zum Beihilfeverfahren zur EEG-Umlage in der ausführlichen Pressemitteilung: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1283_de.htm

Weitere Informationen zur Konsultation über die künftigen Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1282_de.htm

Der Entwurf der künftigen Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen kann im Laufe des Tages hier abgerufen werden: http://ots.de/Wbge0

Pressekontakt:

Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland
Reinhard Hönighaus, Pressesprecher
Telefon 030-2280 2300

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/35368/2623994/eu-kommission-prueft-foerderung-stromintensiver-unternehmen-in-deutschland von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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