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Neues Widerrufsrecht ab 11.06.2010
Datum: Donnerstag, dem 10. Juni 2010
Thema: Europa Infos


Problemlose Umsetzung für Tradoria-Händler

Bamberg, den 10.06.2010: Zum 11.06.2010 tritt ein Gesetz in Kraft, das die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht neu regelt. Alle Online-Shop-Betreiber oder "eBay-Powerseller" müssen - im Gegensatz zu den über 3.000 Online-Händlern von Tradoria - selbst dafür Sorge tragen, dass deren Produktsortimente und AGB ab dem 11.06.2010 um 0.00 Uhr, ohne offizielle Übergangsfrist, entsprechend angepasst sind. Tradoria Händler profitieren von der kostenlosen zentralen Informationsbereitstellung und der automatischen Anpassung seitens der Tradoria GmbH. Diese werden somit keine Probleme und keine zusätzliche Arbeit bei der Umsetzung haben.

Allgemeine Informationen zum Widerrufsrecht im Online-Handel

Seit zehn Jahren gilt in Deutschland das Widerrufsrecht im Online-Handel, welches schon mehrfach inhaltlich sowie strukturell geändert wurde. Nach den Änderungen hatten zum Beispiel Verbraucher bei fehlerhafter Belehrung ein unendliches Widerrufsrecht oder Online-Händler mussten sich einer unüberschaubaren Flut an Informationspflichten für den Beginn der Widerrufsfrist stellen. Meist zogen die Änderungen regelrechte Abmahnwellen gegen Online-Händler nach sich.

Erst 2008 trat die dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) in Kraft, in der Schwächen der Musterwiderrufsbelehrung korrigiert wurden, leider aber das Hauptproblem der Musterbelehrung bestehen blieb: Die Musterbelehrung als Bestandteil einer Verordnung konnte durch Instanz-Gerichte für unwirksam erklärt werden.

Zum 11.06.2010 tritt eine Neufassung der Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Mit dieser Neuerung wurde die Musterbelehrung aus der BGB-InfoV entfernt und im Anhang des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) eingefügt. Wer ab dem 11.06.2010 das neue Belehrungsmuster in seinem Shop verwendet, kann somit nicht abgemahnt werden.
Neu ist auch, dass alle Online-Shop-Betreiber, die ihre Waren zusätzlich über eBay verkaufen, ab dem 11.06.2010 bei allen Angeboten dieselbe Widerrufs- oder Rückgabebelehrung verwenden können. Diese Belehrung muss dann aber "unverzüglich nach Vertragsschluss" mitgeteilt werden.

Tradoria über die zukünftige Entwicklung des Widerrufsrechts

Tradoria geht, wie auch Trusted Shops - Europas Marktführer bei der Zertifizierung von Onlineshops - davon aus, dass diese Version nicht abgemahnt werden kann, auch und obwohl die deutsche Wertersatzregelung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beanstandet wurde und es hierzu demnächst noch eine Gesetzesanpassung geben wird. Doch auch diese Änderung wird für Tradoria-Händler keinen übermäßigen Arbeitsaufwand bedeuten.
"Wir beobachten hier die Entwicklung genau und werden auch bei kommenden Änderungen wieder dafür sorgen, dass diese problemlos von uns zu unseren Händlern kommuniziert werden und durch uns entsprechend angepasst werden, damit der Tradoria-Shopbetreiber so wenig Arbeit wie möglich hat.", so Sven Steinacker, Justitiar der Tradoria GmbH.

Über die Tradoria GmbH

Mit inzwischen über 3.000 registrierten Online-Händlern zählt die 2007 gegründete E-Commerce-Plattform Tradoria zu den führenden deutschen Anbietern von Mietshop-Lösungen. Die mehrfach ausgezeichnete Komplettlösung eignet sich perfekt für E-Commerce-Einsteiger oder als leistungsstarker Vertriebskanal für bestehende Online-Shops und "eBay-Powerseller".

Tradoria-Händler profitieren vor allem von rechtlich geprüften, ständig aktualisierten Shop-AGB und der Einhaltung der umfangreichen gesetzlichen Vorgaben für Online-Shops. So werden alle Tradoria-Händler in hohem Maße vor den im Online-Handel gefürchteten Abmahnungen geschützt.
Zudem kümmert sich Tradoria um die komplette Zahlungsabwicklung und die Kundenkommunikation während des Bestellprozesses. Außerdem übernimmt das Unternehmen die Risiken von Zahlungsausfällen. So können sich Tradoria-Händler ganz auf das Wesentliche konzentrieren - den Verkauf der Produkte und die Betreuung ihrer Kunden.

Zusätzlich zur Präsentation im eigenen Online-Shop sind die Produkte aller Tradoria-Händler automatisch auf dem Marktplatz Tradoria.de gelistet. Das Tradoria Mietshop-System ist die bisher erste Lösung in Deutschland mit automatischer Zertifizierung durch Trusted Shops.

Weitere Informationen und Bildmaterial finden Sie im Pressebereich unter http://tradoria.de/infos/pressebereich/pressemitteilungen.
Gerne unterstützen wir Sie auch mit Expertenwissen oder Zahlenmaterial bei Berichten zum Thema E-Commerce.

Tradoria - Die ausgezeichnete E-Commerce Lösung!
Tradoria ist eine E-Commerce Lösung, mit der Sie professionell im Internet verkaufen können.
Tradoria GmbH
Ivonne Probst
Geisfelderstr. 16
96050
Bamberg
ivonne.probst@tradoria.de
0951-40839100
http://tradoria.de/infos



Problemlose Umsetzung für Tradoria-Händler

Bamberg, den 10.06.2010: Zum 11.06.2010 tritt ein Gesetz in Kraft, das die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht neu regelt. Alle Online-Shop-Betreiber oder "eBay-Powerseller" müssen - im Gegensatz zu den über 3.000 Online-Händlern von Tradoria - selbst dafür Sorge tragen, dass deren Produktsortimente und AGB ab dem 11.06.2010 um 0.00 Uhr, ohne offizielle Übergangsfrist, entsprechend angepasst sind. Tradoria Händler profitieren von der kostenlosen zentralen Informationsbereitstellung und der automatischen Anpassung seitens der Tradoria GmbH. Diese werden somit keine Probleme und keine zusätzliche Arbeit bei der Umsetzung haben.

Allgemeine Informationen zum Widerrufsrecht im Online-Handel

Seit zehn Jahren gilt in Deutschland das Widerrufsrecht im Online-Handel, welches schon mehrfach inhaltlich sowie strukturell geändert wurde. Nach den Änderungen hatten zum Beispiel Verbraucher bei fehlerhafter Belehrung ein unendliches Widerrufsrecht oder Online-Händler mussten sich einer unüberschaubaren Flut an Informationspflichten für den Beginn der Widerrufsfrist stellen. Meist zogen die Änderungen regelrechte Abmahnwellen gegen Online-Händler nach sich.

Erst 2008 trat die dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) in Kraft, in der Schwächen der Musterwiderrufsbelehrung korrigiert wurden, leider aber das Hauptproblem der Musterbelehrung bestehen blieb: Die Musterbelehrung als Bestandteil einer Verordnung konnte durch Instanz-Gerichte für unwirksam erklärt werden.

Zum 11.06.2010 tritt eine Neufassung der Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Mit dieser Neuerung wurde die Musterbelehrung aus der BGB-InfoV entfernt und im Anhang des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) eingefügt. Wer ab dem 11.06.2010 das neue Belehrungsmuster in seinem Shop verwendet, kann somit nicht abgemahnt werden.
Neu ist auch, dass alle Online-Shop-Betreiber, die ihre Waren zusätzlich über eBay verkaufen, ab dem 11.06.2010 bei allen Angeboten dieselbe Widerrufs- oder Rückgabebelehrung verwenden können. Diese Belehrung muss dann aber "unverzüglich nach Vertragsschluss" mitgeteilt werden.

Tradoria über die zukünftige Entwicklung des Widerrufsrechts

Tradoria geht, wie auch Trusted Shops - Europas Marktführer bei der Zertifizierung von Onlineshops - davon aus, dass diese Version nicht abgemahnt werden kann, auch und obwohl die deutsche Wertersatzregelung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beanstandet wurde und es hierzu demnächst noch eine Gesetzesanpassung geben wird. Doch auch diese Änderung wird für Tradoria-Händler keinen übermäßigen Arbeitsaufwand bedeuten.
"Wir beobachten hier die Entwicklung genau und werden auch bei kommenden Änderungen wieder dafür sorgen, dass diese problemlos von uns zu unseren Händlern kommuniziert werden und durch uns entsprechend angepasst werden, damit der Tradoria-Shopbetreiber so wenig Arbeit wie möglich hat.", so Sven Steinacker, Justitiar der Tradoria GmbH.

Über die Tradoria GmbH

Mit inzwischen über 3.000 registrierten Online-Händlern zählt die 2007 gegründete E-Commerce-Plattform Tradoria zu den führenden deutschen Anbietern von Mietshop-Lösungen. Die mehrfach ausgezeichnete Komplettlösung eignet sich perfekt für E-Commerce-Einsteiger oder als leistungsstarker Vertriebskanal für bestehende Online-Shops und "eBay-Powerseller".

Tradoria-Händler profitieren vor allem von rechtlich geprüften, ständig aktualisierten Shop-AGB und der Einhaltung der umfangreichen gesetzlichen Vorgaben für Online-Shops. So werden alle Tradoria-Händler in hohem Maße vor den im Online-Handel gefürchteten Abmahnungen geschützt.
Zudem kümmert sich Tradoria um die komplette Zahlungsabwicklung und die Kundenkommunikation während des Bestellprozesses. Außerdem übernimmt das Unternehmen die Risiken von Zahlungsausfällen. So können sich Tradoria-Händler ganz auf das Wesentliche konzentrieren - den Verkauf der Produkte und die Betreuung ihrer Kunden.

Zusätzlich zur Präsentation im eigenen Online-Shop sind die Produkte aller Tradoria-Händler automatisch auf dem Marktplatz Tradoria.de gelistet. Das Tradoria Mietshop-System ist die bisher erste Lösung in Deutschland mit automatischer Zertifizierung durch Trusted Shops.

Weitere Informationen und Bildmaterial finden Sie im Pressebereich unter http://tradoria.de/infos/pressebereich/pressemitteilungen.
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