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Ab 1. August 2010 gilt der Mindestlohn auch für osteuropäische Pflegehilfen
Datum: Freitag, dem 16. Juli 2010
Thema: Europa Infos


Auch osteuropäische Pflegehilfen haben gesetzlichen Anspruch auf Mindestlohn !

Am 14 Juli 2010 wurde im Bundeskabinett die Rechtsverordnung zum Pflege-Mindestlohn verabschiedet.
Dieser gilt nun ab 1. August dieses Jahres für knapp 600 Tausend Pflegehilfskräfte als Lohnuntergrenze. Der Mindestlohn beträgt in Westdeutschland 8,50 Euro und in Ostdeutschland 7,50 Euro.
In zwei Stufen soll der Mindestlohn bis 01.07.2013 auf 9,00 Euro im Westen und 8,00 Euro im Osten steigen. Dieser Mindestlohn gilt für alle Pfegekräfte unabhängig von deren Qualifikation. Ausgeschlossen sind lediglich Auszubildende, Praktikanten, reine Hauswirtschaftshilfen und sog. Demenzbetreuer. Der Geltungsbereich umfasst häusliche, teilstationäre und stationäre Pflegeleistungen. Selbstverständlich werden auch ausländische ( Osteuropäische) Pflegehilfskräfte von dieser Regelung erfasst.
Nach Schätzungen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi arbeiten in deutschen Haushalten bereits 115.000 Menschen aus Osteuropa, zum Teil unter indiskutablen Bedingungen. Auch für diese gilt die Mindestlohnregelung, wenn sie grundpflegerische Tätigkeiten erbringen. Grundpflege umfasst alle Verrichtungen der Körperpflege, das mundgerechte Zubereiten und Anreichen der Nahrung,das Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, die Begleitung beim Gehen und bei Toilettengängen,Hilfe beim An-und Auskleiden, usw.. Grundsätzlich gilt: entscheidend für die Gewährung des Mindestlohnes ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und nicht etwa die Berufsbezeichnung. Damit soll verhindert werden, dass grundpflegerische Tätigkeiten in hauswirtschaftliche Arbeiten umdeklariert und so der Mindestlohn unterlaufen wird.

Wenn von alten oder kranken Menschen die Rede ist, denken viele an Alten- oder Pflegeheime. Verständlicherweise möchten die meisten alten oder kranken Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben, in ihren eigenen vier Wänden. Das Alten- und Pflegeheim ist für sie gleichbedeutend mit dem Verlust ihrer Selbständigkeit oder wird oft als letzte Station im Leben gesehen. Umgekehrt möchten viele Kinder ihren Eltern einen Alten- oder Pflegeheimaufenthalt ersparen, kennen jedoch keine Alternativen. Für beide Seiten tauchen plötzlich Fragen auf, die dringend einer Antwort bedürfen. Hier bietet HUMANIS seit nun gut 20 Jahren die sog. Rund-um-die-Uhr-Pflege bundesweit, in Stadt oder Land an. Dort wo sich die Menschen am wohlsten fühlen, zu Hause. Bei dieser Betreuungsform ist immer eine Pflegekraft von HUMANIS im Haus oder der Wohnung. Versorgt pflegerisch, menschlich und darüber hinaus noch den Haushalt.

Auf dem deutschsprachigen Pflegemarkt ist HUMANIS einer der Wegbereiter und Pioniere in der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Pflege. HUMANIS arbeitet ausschließlich mit hiesigem, festangestelltem, qualifiziertem Pflegepersonal und ist bei allen Pflegekassen zugelassen.

Humanis GmbH
Adriano Pierobon
Mozartstraße 1
76133
Karlsruhe
info@humanis-gmbh.de
0721 27111
http://humanis-pflege.de



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Am 14 Juli 2010 wurde im Bundeskabinett die Rechtsverordnung zum Pflege-Mindestlohn verabschiedet.
Dieser gilt nun ab 1. August dieses Jahres für knapp 600 Tausend Pflegehilfskräfte als Lohnuntergrenze. Der Mindestlohn beträgt in Westdeutschland 8,50 Euro und in Ostdeutschland 7,50 Euro.
In zwei Stufen soll der Mindestlohn bis 01.07.2013 auf 9,00 Euro im Westen und 8,00 Euro im Osten steigen. Dieser Mindestlohn gilt für alle Pfegekräfte unabhängig von deren Qualifikation. Ausgeschlossen sind lediglich Auszubildende, Praktikanten, reine Hauswirtschaftshilfen und sog. Demenzbetreuer. Der Geltungsbereich umfasst häusliche, teilstationäre und stationäre Pflegeleistungen. Selbstverständlich werden auch ausländische ( Osteuropäische) Pflegehilfskräfte von dieser Regelung erfasst.
Nach Schätzungen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi arbeiten in deutschen Haushalten bereits 115.000 Menschen aus Osteuropa, zum Teil unter indiskutablen Bedingungen. Auch für diese gilt die Mindestlohnregelung, wenn sie grundpflegerische Tätigkeiten erbringen. Grundpflege umfasst alle Verrichtungen der Körperpflege, das mundgerechte Zubereiten und Anreichen der Nahrung,das Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, die Begleitung beim Gehen und bei Toilettengängen,Hilfe beim An-und Auskleiden, usw.. Grundsätzlich gilt: entscheidend für die Gewährung des Mindestlohnes ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und nicht etwa die Berufsbezeichnung. Damit soll verhindert werden, dass grundpflegerische Tätigkeiten in hauswirtschaftliche Arbeiten umdeklariert und so der Mindestlohn unterlaufen wird.

Wenn von alten oder kranken Menschen die Rede ist, denken viele an Alten- oder Pflegeheime. Verständlicherweise möchten die meisten alten oder kranken Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben, in ihren eigenen vier Wänden. Das Alten- und Pflegeheim ist für sie gleichbedeutend mit dem Verlust ihrer Selbständigkeit oder wird oft als letzte Station im Leben gesehen. Umgekehrt möchten viele Kinder ihren Eltern einen Alten- oder Pflegeheimaufenthalt ersparen, kennen jedoch keine Alternativen. Für beide Seiten tauchen plötzlich Fragen auf, die dringend einer Antwort bedürfen. Hier bietet HUMANIS seit nun gut 20 Jahren die sog. Rund-um-die-Uhr-Pflege bundesweit, in Stadt oder Land an. Dort wo sich die Menschen am wohlsten fühlen, zu Hause. Bei dieser Betreuungsform ist immer eine Pflegekraft von HUMANIS im Haus oder der Wohnung. Versorgt pflegerisch, menschlich und darüber hinaus noch den Haushalt.

Auf dem deutschsprachigen Pflegemarkt ist HUMANIS einer der Wegbereiter und Pioniere in der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Pflege. HUMANIS arbeitet ausschließlich mit hiesigem, festangestelltem, qualifiziertem Pflegepersonal und ist bei allen Pflegekassen zugelassen.

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