Europa-247.de

Blitzblank in den Sommer
Datum: Donnerstag, dem 29. Juli 2010
Thema: Europa Frage


Tipps für die sommerliche Autowäsche

Ein internationales Klischee lässt sich samstags immer wieder überprüfen: des Deutschen liebstes Kind ist das Auto. Stolze Autobesitzer schrubben und polieren fleißig ihren fahrbaren Untersatz. Doch aus Umweltschutzgründen ist in vielen Gemeinden die Autowäsche vor der eigenen Haustür untersagt, unter Umständen drohen sogar empfindliche Geldstrafen. Was Autobesitzer beachten müssen, die auf entsprechende Putz-Rituale nicht verzichten wollen, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Darf ich mein Auto vor der Haustür waschen? Um diese Frage zuverlässig zu klären, sollte man sich bei seiner Gemeine über die gesetzlichen Grundlagen informieren. "Auskünfte erteilt dem Autobesitzer zunächst einmal das Umweltamt", rät Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Darüber hinaus können auch Informationen im Internet über die Entwässerungssatzung (EWS) bzw. Abwassersatzung der Kommune hilfreich sein." Bundesweit verpflichtet das Wasserhaushaltsgesetz jeden Bürger dazu, mit größtmöglicher Sorgfalt die Verunreinigung von Gewässern zu vermeiden. Nach diesem Gesetz ist die Verunreinigung von Gewässern ohne entsprechende Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit und bußgeldpflichtig. Bodenverunreinigungen, etwa durch versickerndes Schmutzwasser, sind nach dem Bundesbodenschutzgesetz untersagt. Die Einzelheiten werden jedoch durch Landesgesetze und Gemeindesatzungen abhängig vom Entwässerungssystem vor Ort geregelt. In den meisten Städten und Gemeinden dürfen Autos aus Umweltschutzgründen nur in Autowaschanlagen oder in dafür zugelassenen SB-Waschboxen gewaschen werden. Kein Wunder, denn für eine Autowäsche auf dem eigenen Grundstück werden zwischen 100 und 300 Liter Wasser verbraucht, mit Gartenschlauch sogar bis zu 500 Liter. Außerdem gelangen mit dem Waschwasser Schmutz, chemische Putzmittel, Ölreste und Kraftstoffreste ins Grundwasser. Dieser Abwasser-Mix belastet die Umwelt unnötig.

Genehmigt nur im Ausnahmefall
Schmutz- und Regenwasser fließen grundsätzlich entweder getrennt in zwei Leitungen oder als Mischwasser in einer Leitung in die öffentliche Kanalisation ab. In ersterem Fall haben Autobesitzer schlechte Karten; falls die eigene Zufahrt hingegen asphaltiert ist und das abfließende Wasser in eine Mischkanalisation abfließt, gestatten manche Kommunen die Autowäsche vor der Haustür - dies aber meist auch nur, wenn klares Wasser ohne chemische Reinigungsmittel verwendet wird. Verboten sind in der Regel Motorwäschen und der Einsatz von Hochdruckreinigern bzw. Dampfstrahlgeräten. Kann das Schmutzwasser durch den Kies sickern oder ist ein Trennsystem in Form einer separaten Leitung für Regenwasser vorhanden, ist die Autowäsche auf eigenem Grund fast überall untersagt. In letzterem Fall wird nämlich das in die Regenwasserkanalisation fließende Abwasser nicht in der Kläranlage gereinigt, sondern direkt ins Grundwasser oder in den nächsten Fluss geleitet.

Umweltsünder werden bestraft
Ein Verstoß gegen die entsprechenden Vorschriften ist kein Kavaliersdelikt: "Dem Autobesitzer kann sogar ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand zur Last gelegt werden", klärt die D.A.S. Juristin auf. Das Strafgesetzbuch ahndet derart regelwidriges Verhalten als Verstöße gegen § 324 (Gewässerverunreinigung) und § 324a (Bodenverunreinigung). Als "Denkzettel" sieht der Gesetzgeber hierfür bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldbußen vor. Auch die Gemeinde kann dem Umweltsünder eine empfindliche Geldbuße wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit aufbrummen.
Was zuhause nicht geht, ist auf öffentlichen Straßen erst recht tabu: Sie dürfen keinesfalls als private Waschstraße genutzt werden. Dies ist nicht nur verkehrsrechtlich, sondern auch straßen- und wegerechtlich nicht zulässig. Auch kleine Anwohnerstraßen mit wenig Verkehrsbewegung bilden hierbei keine Ausnahme. Im Zweifel sollte man sich über die in der jeweiligen Gemeinde geltenden Regelungen informieren und diese unbedingt einhalten. Sparfüchse, die kein Geld für eine Autowaschanlage ausgeben möchten, können ihr Auto alternativ auf zugelassenen Selbstbedienungswaschplätzen, so genannten Waschboxen, auf Hochglanz bringen. Diese Plätze entsprechen den geltenden Umweltauflagen, d.h. sie bieten eine Schlammabtrennung, Öl- bzw. Benzinabscheider und Filter zur Abtrennung der Schmutzstoffe. Das Wasser läuft damit so ab, dass die Schadstoffe nicht ins Grundwasser geraten können.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.457

Kurzfassung:
Hochglanzwäsche in der heimischen Auffahrt?
Autowäsche auf Privatgrund ist nur im Ausnahmefall gestattet

Kaum wird es wärmer, juckt es die meisten Autobesitzer schon in den Fingern: Mit Schwamm, Eimer und Gartenschlauch wird der geliebte Fahruntersatz poliert und geschrubbt. Doch Vorsicht: Aus Umweltschutzgründen ist in vielen Gemeinden die Autowäsche vor der Haustür verboten. Wer sich nicht an die Regeln der Gemeinde hält, dem drohen empfindliche Geldstrafen. Daher ist es ratsam, sich vorab beim zuständigen Umweltamt zu erkundigen, ob die Autowäsche auf dem Privatgrundstück oder an der Straße auch erlaubt ist, empfiehlt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. In der Regel dürfen Autos aus gutem Grund nur in Autowaschanlagen oder dafür zugelassenen Waschboxen gereinigt werden: Denn mit dem Waschwasser können Schmutz, chemische Putzmittel, Ölreste und Kraftstoffreste ins Grundwasser gelangen und dieses verunreinigen. Gestattet ist die Fahrzeugwäsche in manchen Kommunen nur, wenn die private Garageneinfahrt asphaltiert ist und das abfließende Wasser in eine Mischkanalisation gelangt. Auch hier gilt meist die Auflage, dass nur klares Wasser und keine chemischen Reinigungsmittel verwendet werden. Verboten sind in der Regel die Motorwäsche und der Einsatz von Hochdruckreinigern bzw. Dampfstrahlgeräten. Wird der Autobesitzer trotz geltender Verbote erwischt, drohen ihm zumindest Geldbußen für eine Ordnungswidrigkeit; unter Umständen liegt sogar ein Straftatbestand wegen Verunreinigung von Gewässern oder des Bodens vor.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.533

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen finden Sie unter www.das-rechtsportal.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

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Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de



Tipps für die sommerliche Autowäsche

Ein internationales Klischee lässt sich samstags immer wieder überprüfen: des Deutschen liebstes Kind ist das Auto. Stolze Autobesitzer schrubben und polieren fleißig ihren fahrbaren Untersatz. Doch aus Umweltschutzgründen ist in vielen Gemeinden die Autowäsche vor der eigenen Haustür untersagt, unter Umständen drohen sogar empfindliche Geldstrafen. Was Autobesitzer beachten müssen, die auf entsprechende Putz-Rituale nicht verzichten wollen, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Darf ich mein Auto vor der Haustür waschen? Um diese Frage zuverlässig zu klären, sollte man sich bei seiner Gemeine über die gesetzlichen Grundlagen informieren. "Auskünfte erteilt dem Autobesitzer zunächst einmal das Umweltamt", rät Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Darüber hinaus können auch Informationen im Internet über die Entwässerungssatzung (EWS) bzw. Abwassersatzung der Kommune hilfreich sein." Bundesweit verpflichtet das Wasserhaushaltsgesetz jeden Bürger dazu, mit größtmöglicher Sorgfalt die Verunreinigung von Gewässern zu vermeiden. Nach diesem Gesetz ist die Verunreinigung von Gewässern ohne entsprechende Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit und bußgeldpflichtig. Bodenverunreinigungen, etwa durch versickerndes Schmutzwasser, sind nach dem Bundesbodenschutzgesetz untersagt. Die Einzelheiten werden jedoch durch Landesgesetze und Gemeindesatzungen abhängig vom Entwässerungssystem vor Ort geregelt. In den meisten Städten und Gemeinden dürfen Autos aus Umweltschutzgründen nur in Autowaschanlagen oder in dafür zugelassenen SB-Waschboxen gewaschen werden. Kein Wunder, denn für eine Autowäsche auf dem eigenen Grundstück werden zwischen 100 und 300 Liter Wasser verbraucht, mit Gartenschlauch sogar bis zu 500 Liter. Außerdem gelangen mit dem Waschwasser Schmutz, chemische Putzmittel, Ölreste und Kraftstoffreste ins Grundwasser. Dieser Abwasser-Mix belastet die Umwelt unnötig.

Genehmigt nur im Ausnahmefall
Schmutz- und Regenwasser fließen grundsätzlich entweder getrennt in zwei Leitungen oder als Mischwasser in einer Leitung in die öffentliche Kanalisation ab. In ersterem Fall haben Autobesitzer schlechte Karten; falls die eigene Zufahrt hingegen asphaltiert ist und das abfließende Wasser in eine Mischkanalisation abfließt, gestatten manche Kommunen die Autowäsche vor der Haustür - dies aber meist auch nur, wenn klares Wasser ohne chemische Reinigungsmittel verwendet wird. Verboten sind in der Regel Motorwäschen und der Einsatz von Hochdruckreinigern bzw. Dampfstrahlgeräten. Kann das Schmutzwasser durch den Kies sickern oder ist ein Trennsystem in Form einer separaten Leitung für Regenwasser vorhanden, ist die Autowäsche auf eigenem Grund fast überall untersagt. In letzterem Fall wird nämlich das in die Regenwasserkanalisation fließende Abwasser nicht in der Kläranlage gereinigt, sondern direkt ins Grundwasser oder in den nächsten Fluss geleitet.

Umweltsünder werden bestraft
Ein Verstoß gegen die entsprechenden Vorschriften ist kein Kavaliersdelikt: "Dem Autobesitzer kann sogar ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand zur Last gelegt werden", klärt die D.A.S. Juristin auf. Das Strafgesetzbuch ahndet derart regelwidriges Verhalten als Verstöße gegen § 324 (Gewässerverunreinigung) und § 324a (Bodenverunreinigung). Als "Denkzettel" sieht der Gesetzgeber hierfür bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldbußen vor. Auch die Gemeinde kann dem Umweltsünder eine empfindliche Geldbuße wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit aufbrummen.
Was zuhause nicht geht, ist auf öffentlichen Straßen erst recht tabu: Sie dürfen keinesfalls als private Waschstraße genutzt werden. Dies ist nicht nur verkehrsrechtlich, sondern auch straßen- und wegerechtlich nicht zulässig. Auch kleine Anwohnerstraßen mit wenig Verkehrsbewegung bilden hierbei keine Ausnahme. Im Zweifel sollte man sich über die in der jeweiligen Gemeinde geltenden Regelungen informieren und diese unbedingt einhalten. Sparfüchse, die kein Geld für eine Autowaschanlage ausgeben möchten, können ihr Auto alternativ auf zugelassenen Selbstbedienungswaschplätzen, so genannten Waschboxen, auf Hochglanz bringen. Diese Plätze entsprechen den geltenden Umweltauflagen, d.h. sie bieten eine Schlammabtrennung, Öl- bzw. Benzinabscheider und Filter zur Abtrennung der Schmutzstoffe. Das Wasser läuft damit so ab, dass die Schadstoffe nicht ins Grundwasser geraten können.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.457

Kurzfassung:
Hochglanzwäsche in der heimischen Auffahrt?
Autowäsche auf Privatgrund ist nur im Ausnahmefall gestattet

Kaum wird es wärmer, juckt es die meisten Autobesitzer schon in den Fingern: Mit Schwamm, Eimer und Gartenschlauch wird der geliebte Fahruntersatz poliert und geschrubbt. Doch Vorsicht: Aus Umweltschutzgründen ist in vielen Gemeinden die Autowäsche vor der Haustür verboten. Wer sich nicht an die Regeln der Gemeinde hält, dem drohen empfindliche Geldstrafen. Daher ist es ratsam, sich vorab beim zuständigen Umweltamt zu erkundigen, ob die Autowäsche auf dem Privatgrundstück oder an der Straße auch erlaubt ist, empfiehlt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. In der Regel dürfen Autos aus gutem Grund nur in Autowaschanlagen oder dafür zugelassenen Waschboxen gereinigt werden: Denn mit dem Waschwasser können Schmutz, chemische Putzmittel, Ölreste und Kraftstoffreste ins Grundwasser gelangen und dieses verunreinigen. Gestattet ist die Fahrzeugwäsche in manchen Kommunen nur, wenn die private Garageneinfahrt asphaltiert ist und das abfließende Wasser in eine Mischkanalisation gelangt. Auch hier gilt meist die Auflage, dass nur klares Wasser und keine chemischen Reinigungsmittel verwendet werden. Verboten sind in der Regel die Motorwäsche und der Einsatz von Hochdruckreinigern bzw. Dampfstrahlgeräten. Wird der Autobesitzer trotz geltender Verbote erwischt, drohen ihm zumindest Geldbußen für eine Ordnungswidrigkeit; unter Umständen liegt sogar ein Straftatbestand wegen Verunreinigung von Gewässern oder des Bodens vor.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.533

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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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