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Andrea Nahles (SPD), Bundesarbeitsministerin, muss gegen das skandalöse Urteil vorgehen: Jeder Ausländer aus einem EU-Land, der länger als sechs Monate in Deutschland lebt, hat Anspruch auf Sozialhilf
Datum: Donnerstag, dem 31. Dezember 2015
Thema: Europa News


Sibylle Göbel zu den Plänen, den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Bürgern in Deutschland einzuschränken:

Weimar (ots) - Von dem skandalösen Urteil des Bundessozialgerichts, das sogar Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) zu empören scheint, dürften bis gestern nur die wenigsten gewusst haben: davon, dass diese Instanz Anfang Dezember entschieden hat, dass jeder Ausländer aus einem EU-Land, der länger als sechs Monate in Deutschland lebt, Anspruch auf Sozialhilfe hat.

Skandalös ist das Urteil deshalb, weil die Richter, denen doch eigentlich der Fortbestand des deutschen Sozialstaates am Herzen liegen sollte, damit gerade dessen Erosion befördern.

Denn natürlich lässt sich absehen, dass ein solches Urteil die Attraktivität Deutschlands weiter steigert.

Und es von Menschen, in deren Ländern das durchschnittliche Einkommen unter unseren Sozialleistungen liegt, als Einladung verstanden werden wird.

Wer als EU-Bürger nur ein halbes Jahr in Deutschland durchhält, kann demnach das nächste Sozialamt ansteuern und um Unterstützung bitten - ob er sich nun ernsthaft um Arbeit bemüht hat oder nicht.

Das würde nicht nur die Kommunen enorm belasten, die bereits wegen der Flüchtlinge extrem gefordert sind, sondern auch den sozialen Frieden bedrohen.

Denn warum jemand unterstützt werden soll, der der Solidargemeinschaft nicht angehört und auch nichts zu dieser beigetragen hat, das weiß wohl nur das Bundessozialgericht.

Ein solches Vorgehen würde grundsätzliche Regeln in einer Situation missachten, die wegen der Flüchtlingskrise ohnehin angespannt ist.

Dabei gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen dem Asylbewerber, dessen Existenzminimum gesichert sein muss, und dem EU-Bürger: Der Flüchtling kann nicht einfach nach Hause zurückkehren.

Leitartikel von Sibylle Göbel zu den Plänen, den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Bürgern in Deutschland einzuschränken

Pressekontakt:

Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110133/3213797, Autor siehe obiger Artikel.

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Weimar (ots) - Von dem skandalösen Urteil des Bundessozialgerichts, das sogar Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) zu empören scheint, dürften bis gestern nur die wenigsten gewusst haben: davon, dass diese Instanz Anfang Dezember entschieden hat, dass jeder Ausländer aus einem EU-Land, der länger als sechs Monate in Deutschland lebt, Anspruch auf Sozialhilfe hat.

Skandalös ist das Urteil deshalb, weil die Richter, denen doch eigentlich der Fortbestand des deutschen Sozialstaates am Herzen liegen sollte, damit gerade dessen Erosion befördern.

Denn natürlich lässt sich absehen, dass ein solches Urteil die Attraktivität Deutschlands weiter steigert.

Und es von Menschen, in deren Ländern das durchschnittliche Einkommen unter unseren Sozialleistungen liegt, als Einladung verstanden werden wird.

Wer als EU-Bürger nur ein halbes Jahr in Deutschland durchhält, kann demnach das nächste Sozialamt ansteuern und um Unterstützung bitten - ob er sich nun ernsthaft um Arbeit bemüht hat oder nicht.

Das würde nicht nur die Kommunen enorm belasten, die bereits wegen der Flüchtlinge extrem gefordert sind, sondern auch den sozialen Frieden bedrohen.

Denn warum jemand unterstützt werden soll, der der Solidargemeinschaft nicht angehört und auch nichts zu dieser beigetragen hat, das weiß wohl nur das Bundessozialgericht.

Ein solches Vorgehen würde grundsätzliche Regeln in einer Situation missachten, die wegen der Flüchtlingskrise ohnehin angespannt ist.

Dabei gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen dem Asylbewerber, dessen Existenzminimum gesichert sein muss, und dem EU-Bürger: Der Flüchtling kann nicht einfach nach Hause zurückkehren.

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