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Angela Merkel (CDU), Bundeskanzlerin, im Fall Böhmermann: Ein Kniefall vor dem ''Sultan'' Erdogan - das Majestätsbeleidigungs-Verfahren im Fall Erdogan wird aber vermutlich das letzte seiner Art sein!
Datum: Samstag, dem 16. April 2016
Thema: Europa News


Bernd Loskant zu Angela Merkel:

Fulda (ots) - Was war von dieser Kanzlerin anderes zu erwarten in der Causa Böhmermann als ein Kniefall vor dem "Sultan" Erdogan?

Mit dem EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen von Mitte März hat sich auch Merkel erpressbar gemacht, und aus ihrer Erklärung, den Weg für die juristische Verfolgung des TV-Moderators wegen Majestätsbeleidigung freizumachen, spricht das Ausmaß dieser Abhängigkeit:

Lässt sie Erdogan in der Böhmermann-Frage im Stich, stellt sie sich womöglich gegen ihn, riskiert sie, dass dieser sich nicht mehr an die Vereinbarungen zur Flüchtlingskrise gebunden fühlt, Hunderttausende Migranten Richtung Deutschland schickt und der ganze Schlamassel von vorn losgeht.

Ein Faustscher Pakt wie dieser endete bislang immer in einer Tragödie.

Abgesehen von der Symbolkraft der Merkel-Erklärung für die Türkei hätte es dieser Einmischung der Kanzlerin nicht bedurft.

Das zweifellos primitive und geschmacklose "Gedicht" Böhmermanns wird sowieso ein Fall für die Justiz - weil inzwischen Hunderte Anzeigen, darunter auch von Erdogan selbst, gegen den TV-Moderator anhängig sind.

Merkel hätte also die Möglichkeit gehabt, auf die bereits laufenden Ermittlungen zu verweisen und ein weiteres Verfahren nach dem "Majestätsbeleidigungs"-Paragrafen, den sie eh abschaffen will, nicht zuzulassen.

Dass ausgerechnet sie jetzt auf Recht und Gesetz pocht, wo sie in Euro- und Flüchtlingskrise immer wieder dagegen gehandelt hat, macht es nicht leichter, in ihrem Regierungsstil noch einen roten Faden zu finden.

Immerhin: Paragraf 103 des Strafgesetzbuches wird nun endlich in der Mülltonne der Geschichte versenkt - das ist das Positive an der unerfreulichen Sache.

Ein Paragraf, der auf die Befindlichkeiten von Monarchen des vorvorigen Jahrhunderts zurückgeht und die Gewaltenteilung aushebelt, hat in einer modernen Demokratie keine Daseinsberechtigung.

Das Majestätsbeleidigungs-Verfahren im Fall Erdogan wird also vermutlich das letzte seiner Art sein.

Und der Despot, der in der Türkei Pressefreiheit und andere Grundrechte mit Füßen tritt, hat den Stein für die Abschaffung ins Rollen gebracht und damit zur Stärkung des Rechtsstaates in Deutschland beigetragen.

Das gibt dem Ganzen noch eine besondere Pointe.

Bernd Loskant

Pressekontakt:

Fuldaer Zeitung
Bernd Loskant
Telefon: 0661 280-445
Bernd.Loskant@fuldaerzeitung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/79740/3302885, Autor siehe obiger Artikel.

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Fulda (ots) - Was war von dieser Kanzlerin anderes zu erwarten in der Causa Böhmermann als ein Kniefall vor dem "Sultan" Erdogan?

Mit dem EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen von Mitte März hat sich auch Merkel erpressbar gemacht, und aus ihrer Erklärung, den Weg für die juristische Verfolgung des TV-Moderators wegen Majestätsbeleidigung freizumachen, spricht das Ausmaß dieser Abhängigkeit:

Lässt sie Erdogan in der Böhmermann-Frage im Stich, stellt sie sich womöglich gegen ihn, riskiert sie, dass dieser sich nicht mehr an die Vereinbarungen zur Flüchtlingskrise gebunden fühlt, Hunderttausende Migranten Richtung Deutschland schickt und der ganze Schlamassel von vorn losgeht.

Ein Faustscher Pakt wie dieser endete bislang immer in einer Tragödie.

Abgesehen von der Symbolkraft der Merkel-Erklärung für die Türkei hätte es dieser Einmischung der Kanzlerin nicht bedurft.

Das zweifellos primitive und geschmacklose "Gedicht" Böhmermanns wird sowieso ein Fall für die Justiz - weil inzwischen Hunderte Anzeigen, darunter auch von Erdogan selbst, gegen den TV-Moderator anhängig sind.

Merkel hätte also die Möglichkeit gehabt, auf die bereits laufenden Ermittlungen zu verweisen und ein weiteres Verfahren nach dem "Majestätsbeleidigungs"-Paragrafen, den sie eh abschaffen will, nicht zuzulassen.

Dass ausgerechnet sie jetzt auf Recht und Gesetz pocht, wo sie in Euro- und Flüchtlingskrise immer wieder dagegen gehandelt hat, macht es nicht leichter, in ihrem Regierungsstil noch einen roten Faden zu finden.

Immerhin: Paragraf 103 des Strafgesetzbuches wird nun endlich in der Mülltonne der Geschichte versenkt - das ist das Positive an der unerfreulichen Sache.

Ein Paragraf, der auf die Befindlichkeiten von Monarchen des vorvorigen Jahrhunderts zurückgeht und die Gewaltenteilung aushebelt, hat in einer modernen Demokratie keine Daseinsberechtigung.

Das Majestätsbeleidigungs-Verfahren im Fall Erdogan wird also vermutlich das letzte seiner Art sein.

Und der Despot, der in der Türkei Pressefreiheit und andere Grundrechte mit Füßen tritt, hat den Stein für die Abschaffung ins Rollen gebracht und damit zur Stärkung des Rechtsstaates in Deutschland beigetragen.

Das gibt dem Ganzen noch eine besondere Pointe.

Bernd Loskant

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Bernd.Loskant@fuldaerzeitung.de

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