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Drohnen-Vorfall am Londoner Flughafen Heathrow: Die Deutsche Flugsicherung fordert eine Registrierungspflicht und einen ''Drohnenführerschein''!
Datum: Dienstag, dem 19. April 2016
Thema: Europa News


Christian Matz zu Drohnen:

Mainz (ots) - Der Vorfall am Londoner Flughafen Heathrow, bei dem eine Drohne mit einem Passagierflieger zusammengestoßen sein soll, zeigt: Ganz schnell wird aus einer harmlosen Spielerei ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr.

Denn Drohnen sind nicht nur das perfekte Geschenk für den technikbegeisterten Hobbypiloten, sondern sie sind auch bestens dazu geeignet, echten Piloten ernsthafte Probleme zu bereiten.

Der Verkauf der unbemannten Fluggeräte boomt, und zwar derart, dass der Gesetzgeber gar nicht hinterherkommt, deren Einsatz genauer zu regeln.

Die Folge: Praktisch jeder kann die Drohnen kaufen und fliegen lassen, praktisch niemand überprüft, ob sich die Besitzer auch sämtlicher Risiken bewusst sind.

London zeigt jedoch, dass unbedingt schärfere Regeln nötig sind.

Der Unfall wirft ein Schlaglicht auf mögliche Gefahren: Dass Laien die Geräte im Umfeld von Flughäfen einsetzen, muss verhindert werden.

Deshalb ist die Forderung der Deutschen Flugsicherung, die eine Registrierungspflicht und einen "Drohnenführerschein" will, völlig richtig.

In einer Schulung müssen die wichtigsten Sicherheitsregeln und zudem weitere rechtliche Aspekte angesprochen werden:

So werden Drohnen gerne für Foto- und Videoaufnahmen eingesetzt - dass dabei aber auch Persönlichkeitsrechte der Gefilmten zu beachten sind, wird von den Besitzern oft ignoriert.

Über eines muss man sich allerdings im Klaren sein: Wer die Drohnen für kriminelle Zwecke - oder gar für Anschläge - einsetzen will, wird sich von derlei Regelungen nicht abhalten lassen.

Diese Gefahr ist die Kehrseite der technischen Entwicklung.

Pressekontakt:

Allgemeine Zeitung Mainz
Wolfgang Bürkle
Newsmanager
Telefon: 06131/485890
online@vrm.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65597/3304726, Autor siehe obiger Artikel.

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Mainz (ots) - Der Vorfall am Londoner Flughafen Heathrow, bei dem eine Drohne mit einem Passagierflieger zusammengestoßen sein soll, zeigt: Ganz schnell wird aus einer harmlosen Spielerei ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr.

Denn Drohnen sind nicht nur das perfekte Geschenk für den technikbegeisterten Hobbypiloten, sondern sie sind auch bestens dazu geeignet, echten Piloten ernsthafte Probleme zu bereiten.

Der Verkauf der unbemannten Fluggeräte boomt, und zwar derart, dass der Gesetzgeber gar nicht hinterherkommt, deren Einsatz genauer zu regeln.

Die Folge: Praktisch jeder kann die Drohnen kaufen und fliegen lassen, praktisch niemand überprüft, ob sich die Besitzer auch sämtlicher Risiken bewusst sind.

London zeigt jedoch, dass unbedingt schärfere Regeln nötig sind.

Der Unfall wirft ein Schlaglicht auf mögliche Gefahren: Dass Laien die Geräte im Umfeld von Flughäfen einsetzen, muss verhindert werden.

Deshalb ist die Forderung der Deutschen Flugsicherung, die eine Registrierungspflicht und einen "Drohnenführerschein" will, völlig richtig.

In einer Schulung müssen die wichtigsten Sicherheitsregeln und zudem weitere rechtliche Aspekte angesprochen werden:

So werden Drohnen gerne für Foto- und Videoaufnahmen eingesetzt - dass dabei aber auch Persönlichkeitsrechte der Gefilmten zu beachten sind, wird von den Besitzern oft ignoriert.

Über eines muss man sich allerdings im Klaren sein: Wer die Drohnen für kriminelle Zwecke - oder gar für Anschläge - einsetzen will, wird sich von derlei Regelungen nicht abhalten lassen.

Diese Gefahr ist die Kehrseite der technischen Entwicklung.

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