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Die öffentliche Videoüberwachung ist größtenteils rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage einer Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum von privaten Stellen nichtig ist
Datum: Montag, dem 03. Juni 2019
Thema: Europa News


Zur öffentlichen Videoüberwachung:

Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil [1] vom 27.03.2019 klargestellt, dass die Videoüberwachung durch private Stellen ausschließlich durch die europäische Datenschutzgrundverordnung geregelt wird.

Das frühere Videoüberwachungsverbesserungsgesetz [2] und der davon abgeleitete § 4 Abs. 1 Satz 1 im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz sind damit nichtig.

Auf dieser Rechtsgrundlage wurden und werden jedoch heute eine Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum von privaten Stellen betrieben, z.B. in Einkaufszentren. Eine im Jahr 2017 von der Piratenpartei unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz wurde damals vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen [3].

Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN NRW und einer der damaligen Beschwerdeführer: "Es ist eine späte Genugtuung, wenn unsere Verfassungsbeschwerde nunmehr inhaltlich doch noch erfolgreich ist! Es war und ist unhaltbar, Videoüberwachung kraft Gesetz für wirksam zu erklären! Genau das hat der Gesetzgeber aber mit dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz versucht und ist jetzt endlich gescheitert."

Die Gesetzgeber müssen nun dringend für Rechtsklarheit sorgen und die Paragraphen zur Videoüberwachung aus den Datenschutzgesetzen in Bund und Ländern streichen.

"Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber den Inhalt der Entscheidung übernimmt und nicht wieder versucht, seine eindeutig unzulässigen Pläne in einer neuen Form durchzusetzen", ergänzt Anja Hirschel, Stadträtin aus Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung.

Auf die Datenschutzaufsichtsbehörden kommt jedenfalls viel Arbeit zu!

Quellen/Fußnoten:
[1] https://www.bverwg.de/270319U6C2.18.0
[2] http://ots.de/HwBCh0
[3] http://ots.de/a04zAy
Pressekontakt:

Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

E-Mail: presse@piratenpartei.de
Web: www.piratenpartei.de/presse
Telefon: 030 / 60 98 97 510 Fax: 030 / 60 98 97 519

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell

(Weitere interessante News & Infos zum Thema "Verwaltungsrecht" können hier nachgelesen werden.)

(Ein Forum zum Thema "Verwaltungsrecht" gibt es hier.)

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Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walter / Videoüberwachung am Arbeitsplatz
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 10.10.2018):

Zitat: "Immer wieder ein Streitfall und oft genug rechtswidrig durchgeführt: die Videoüberwachung am Arbeitsplatz."




KGK Rechtsanwälte Fachanwälte / Videoüberwachung durch den Nachbar? Ist das erlaubt? Wie wehrt man sich?
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 07.01.2019):

Zitat: "Darf der Nachbar eine Kamera auf das Nachbargrundstück richten?

Was ist wenn er nur sein Eigentum schützen will, z.B. weil schon bei ihm eingebrochen wurde?"




WELT Nachrichtensender / VIDEOÜBERWACHUNG: So soll Tierquälerei in Schlachthöfen verhindert werden
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 12.11.2018):

Zitat: "Mit Videokameras soll der Tierquälerei in Niedersachsens Schlachthöfen der Kampf angesagt werden.

Ob diese Maßnahmen auch im Bund eingesetzt werden, ist derzeit laut Bundeslandwirtschaftsministerium fraglich."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/76876/4286637, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!

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Zur öffentlichen Videoüberwachung:

Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil [1] vom 27.03.2019 klargestellt, dass die Videoüberwachung durch private Stellen ausschließlich durch die europäische Datenschutzgrundverordnung geregelt wird.

Das frühere Videoüberwachungsverbesserungsgesetz [2] und der davon abgeleitete § 4 Abs. 1 Satz 1 im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz sind damit nichtig.

Auf dieser Rechtsgrundlage wurden und werden jedoch heute eine Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum von privaten Stellen betrieben, z.B. in Einkaufszentren. Eine im Jahr 2017 von der Piratenpartei unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz wurde damals vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen [3].

Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN NRW und einer der damaligen Beschwerdeführer: "Es ist eine späte Genugtuung, wenn unsere Verfassungsbeschwerde nunmehr inhaltlich doch noch erfolgreich ist! Es war und ist unhaltbar, Videoüberwachung kraft Gesetz für wirksam zu erklären! Genau das hat der Gesetzgeber aber mit dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz versucht und ist jetzt endlich gescheitert."

Die Gesetzgeber müssen nun dringend für Rechtsklarheit sorgen und die Paragraphen zur Videoüberwachung aus den Datenschutzgesetzen in Bund und Ländern streichen.

"Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber den Inhalt der Entscheidung übernimmt und nicht wieder versucht, seine eindeutig unzulässigen Pläne in einer neuen Form durchzusetzen", ergänzt Anja Hirschel, Stadträtin aus Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung.

Auf die Datenschutzaufsichtsbehörden kommt jedenfalls viel Arbeit zu!

Quellen/Fußnoten:
[1] https://www.bverwg.de/270319U6C2.18.0
[2] http://ots.de/HwBCh0
[3] http://ots.de/a04zAy
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Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

E-Mail: presse@piratenpartei.de
Web: www.piratenpartei.de/presse
Telefon: 030 / 60 98 97 510 Fax: 030 / 60 98 97 519

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Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walter / Videoüberwachung am Arbeitsplatz
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 10.10.2018):

Zitat: "Immer wieder ein Streitfall und oft genug rechtswidrig durchgeführt: die Videoüberwachung am Arbeitsplatz."




KGK Rechtsanwälte Fachanwälte / Videoüberwachung durch den Nachbar? Ist das erlaubt? Wie wehrt man sich?
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 07.01.2019):

Zitat: "Darf der Nachbar eine Kamera auf das Nachbargrundstück richten?

Was ist wenn er nur sein Eigentum schützen will, z.B. weil schon bei ihm eingebrochen wurde?"




WELT Nachrichtensender / VIDEOÜBERWACHUNG: So soll Tierquälerei in Schlachthöfen verhindert werden
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 12.11.2018):

Zitat: "Mit Videokameras soll der Tierquälerei in Niedersachsens Schlachthöfen der Kampf angesagt werden.

Ob diese Maßnahmen auch im Bund eingesetzt werden, ist derzeit laut Bundeslandwirtschaftsministerium fraglich."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/76876/4286637, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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