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Business Corporations - Inc., Corp., Ltd., Co.- USAG24, Inc
Datum: Freitag, dem 04. Dezember 2009
Thema: Europa Infos


Die US AG 24 Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern in den USA und Europa.
Die Gesellschafter der Business Corporation haften in der Regel nur mit
der von ihnen eingezahlten oder bis zur Höhe der noch ausstehenden
Einlage. Von dieser Grundregel, die der Rechtslage im deutschsprachigen
Raum entspricht, gibt es jedoch einige von der Rechtsprechung entwickelte
Ausnahmen. Die wichtigsten Beispiele sind Fälle, in denen die Corporation
von Anfang an praktisch über kein eigenes Vermögen verfügte oder evident unzureichend mit Kapital ausgestattet wurde und die Gesellschafter auf diese Weise das gesamte unternehmerische Risiko auf die Kreditgeber abgewälzt haben. In diesen Ausnahmefällen erlaubt die Rechtsprechung einen
Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter, die dann persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Man nennt dies Piercing of
the Corporate Feil, d.h. der Schleier der Gesellschaft, der die Haftungsbeschränkung symbolisiert, wird durchbrochen.

Die Firma der Corporation muss einen die Gesellschaftsform erkennbar machenden Zusatz enthalten. Dies können neben der Bezeichnung
Corporation (Corp.) auch die Bezeichnungen Incorporated (Inc.), Limited (Ltd.)
oder Company (Co.) sein. Die Urkunde mit den Articles of Incorporation muss
bei der zuständigen Stelle, dem Secretary of State (eine Art Handelsregister)
unter Errichtung einer Gebühr eingereicht werden. Dieser erstellt dann das Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde), dessen Erteilung jedoch
nicht konstitutiv für die Entstehung der Gesellschaft ist. Diese entsteht bereits
mit dem so genannten Filing der Articles of Incorporation. In einem
anschließenden Initial Meeting, einer Gründungsversammlung des Board
of Directors und der Shareholder (Anteilseigener/ Aktienbesitzer) müssen
eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst werden. Hier werden die ersten
Directors und Officers der Gesellschaft ernannt und die By-laws (Geschäftsordnung) verabschiedet. Das Siegel, das Corporate Book
(Aktienbuch) und ein Musteraktienzertifikat müssen angenommen werden.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Bank und Rechtsanwalt sollen
festgelegt werden. Die Steueranmeldung und die Übernahme der Gründungskosten müssen geregelt werden. Die Gründer (in diesem Fall die US AG 24 Inc.), die in der Gesellschaft keine weiteren Funktionen übernehmen, treten von ihren Ämtern zurück. Über die Versammlung
muss ein Protokoll erstellt werden, die so genannten Minutes of the Initial
Meeting. Dieser gesamte ründungsvorgang wird selbstverständlich im Rahmen der Gründungsvorbereitung für Ihre Firmengründung in den USA
durch uns vorbereitet, so dass Sie nur noch die notwendigen Unterschriften
leisten müssen. Dies verstehen wir unter wirklichem Gründungsservice.
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass andere Anbieter diese
Serviceleistungen nicht bieten und wohl nicht für selbstverständlich halten.
Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
USAG24 Group
Michael Schmidt
Freidrichstr 50
10117
Berlin
pr@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com



Die US AG 24 Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern in den USA und Europa.
Die Gesellschafter der Business Corporation haften in der Regel nur mit
der von ihnen eingezahlten oder bis zur Höhe der noch ausstehenden
Einlage. Von dieser Grundregel, die der Rechtslage im deutschsprachigen
Raum entspricht, gibt es jedoch einige von der Rechtsprechung entwickelte
Ausnahmen. Die wichtigsten Beispiele sind Fälle, in denen die Corporation
von Anfang an praktisch über kein eigenes Vermögen verfügte oder evident unzureichend mit Kapital ausgestattet wurde und die Gesellschafter auf diese Weise das gesamte unternehmerische Risiko auf die Kreditgeber abgewälzt haben. In diesen Ausnahmefällen erlaubt die Rechtsprechung einen
Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter, die dann persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Man nennt dies Piercing of
the Corporate Feil, d.h. der Schleier der Gesellschaft, der die Haftungsbeschränkung symbolisiert, wird durchbrochen.

Die Firma der Corporation muss einen die Gesellschaftsform erkennbar machenden Zusatz enthalten. Dies können neben der Bezeichnung
Corporation (Corp.) auch die Bezeichnungen Incorporated (Inc.), Limited (Ltd.)
oder Company (Co.) sein. Die Urkunde mit den Articles of Incorporation muss
bei der zuständigen Stelle, dem Secretary of State (eine Art Handelsregister)
unter Errichtung einer Gebühr eingereicht werden. Dieser erstellt dann das Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde), dessen Erteilung jedoch
nicht konstitutiv für die Entstehung der Gesellschaft ist. Diese entsteht bereits
mit dem so genannten Filing der Articles of Incorporation. In einem
anschließenden Initial Meeting, einer Gründungsversammlung des Board
of Directors und der Shareholder (Anteilseigener/ Aktienbesitzer) müssen
eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst werden. Hier werden die ersten
Directors und Officers der Gesellschaft ernannt und die By-laws (Geschäftsordnung) verabschiedet. Das Siegel, das Corporate Book
(Aktienbuch) und ein Musteraktienzertifikat müssen angenommen werden.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Bank und Rechtsanwalt sollen
festgelegt werden. Die Steueranmeldung und die Übernahme der Gründungskosten müssen geregelt werden. Die Gründer (in diesem Fall die US AG 24 Inc.), die in der Gesellschaft keine weiteren Funktionen übernehmen, treten von ihren Ämtern zurück. Über die Versammlung
muss ein Protokoll erstellt werden, die so genannten Minutes of the Initial
Meeting. Dieser gesamte ründungsvorgang wird selbstverständlich im Rahmen der Gründungsvorbereitung für Ihre Firmengründung in den USA
durch uns vorbereitet, so dass Sie nur noch die notwendigen Unterschriften
leisten müssen. Dies verstehen wir unter wirklichem Gründungsservice.
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass andere Anbieter diese
Serviceleistungen nicht bieten und wohl nicht für selbstverständlich halten.
Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
USAG24 Group
Michael Schmidt
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