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Closely Held Corporations - C-Corporation oder S-Corporation - USAG24, Inc
Datum: Samstag, dem 05. Dezember 2009
Thema: Europa Infos


Die US AG 24 Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern in den USA und Europa.
Auch wenn von uns grundsätzlich die Gründung einer ganz Business
Corporation oder einer LLC im US-Bundesstaat Florida angeboten wird,
wollen wir hier der Vollständigkeit halber auch auf die besonderen
Bestimmungen der so genannte Closely Held Corporation, also einer
Corporation, die sich in der Hand einiger weniger Gesellschafter befindet, eingehen. Die Voraussetzungen für die Qualifikation einer Corporation als
Closely Held Corporation sind von US-Bundesstaat zu US-Bundesstaat
verschieden. Allgemein darf die Zahl der Gesellschafter eine bestimmte
Höchstgrenze nicht überschreiten, wobei die Grenzwerte unterschiedlich
sind. Der Vorteil einer Closely Held Corporation besteht in vereinfachten
Verwaltungsvorschriften, die es den Gesellschaftern erlauben, die
Gesellschaft selbst zu führen, ohne ein Board of Directors ernennen zu
müssen.

Steuerlich unterscheidet man in den USA zwischen so genannten
C-Corporations, die die beschriebene Grundform darstellen, und
S-Corporations, bei denen anders als bei den C-Corporations der
Gewinn nicht auf der Ebene der Gesellschaft, sondern direkt als
Einkommen der Gesellschafter versteuert wird. Die S-Corporation ist
daher steuerlich günstiger als die C-Corporation. Um als S-Corporation
eingestuft zu werden, müssen die Gesellschafter einen entsprechenden
Antrag stellen. Darüber hinaus muss es sich um eine nach dem Recht
eines US-Bundesstaats gegründete Gesellschaft handeln, der nicht
mehr als 75 Gesellschafter angehören. Die Gesellschaft darf nur eine
Form von Aktien, d.h. z.B. keine Vorzugsaktien, ausgeben. Gesellschafter
einer S-Corporation dürfen nur natürliche Personen mit amerikanischer
Staatsbürgerschaft oder einer Daueraufenthaltsgenehmigung sein.
Aus diesem letzteren Grunde kann ein Tochterunternehmen einer
europäischen Muttergesellschaft keinen Antrag auf Behandlung als
S-Corporation stellen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.usag24.com oder www.usag24-group.com

Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
US AG 24, Inc
MIchael Schuett
Friedrichstr 50
10117 Berlin
+49 30 9789 5154
+49 30 9789 6742
www.usag24.com

Pressekontakt:
USAG24, Inc
MIchael Schuett
Friedrichstr 50
10117
Berlin
info@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com



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Auch wenn von uns grundsätzlich die Gründung einer ganz Business
Corporation oder einer LLC im US-Bundesstaat Florida angeboten wird,
wollen wir hier der Vollständigkeit halber auch auf die besonderen
Bestimmungen der so genannte Closely Held Corporation, also einer
Corporation, die sich in der Hand einiger weniger Gesellschafter befindet, eingehen. Die Voraussetzungen für die Qualifikation einer Corporation als
Closely Held Corporation sind von US-Bundesstaat zu US-Bundesstaat
verschieden. Allgemein darf die Zahl der Gesellschafter eine bestimmte
Höchstgrenze nicht überschreiten, wobei die Grenzwerte unterschiedlich
sind. Der Vorteil einer Closely Held Corporation besteht in vereinfachten
Verwaltungsvorschriften, die es den Gesellschaftern erlauben, die
Gesellschaft selbst zu führen, ohne ein Board of Directors ernennen zu
müssen.

Steuerlich unterscheidet man in den USA zwischen so genannten
C-Corporations, die die beschriebene Grundform darstellen, und
S-Corporations, bei denen anders als bei den C-Corporations der
Gewinn nicht auf der Ebene der Gesellschaft, sondern direkt als
Einkommen der Gesellschafter versteuert wird. Die S-Corporation ist
daher steuerlich günstiger als die C-Corporation. Um als S-Corporation
eingestuft zu werden, müssen die Gesellschafter einen entsprechenden
Antrag stellen. Darüber hinaus muss es sich um eine nach dem Recht
eines US-Bundesstaats gegründete Gesellschaft handeln, der nicht
mehr als 75 Gesellschafter angehören. Die Gesellschaft darf nur eine
Form von Aktien, d.h. z.B. keine Vorzugsaktien, ausgeben. Gesellschafter
einer S-Corporation dürfen nur natürliche Personen mit amerikanischer
Staatsbürgerschaft oder einer Daueraufenthaltsgenehmigung sein.
Aus diesem letzteren Grunde kann ein Tochterunternehmen einer
europäischen Muttergesellschaft keinen Antrag auf Behandlung als
S-Corporation stellen.

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