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Eigentumserwerb an Grundstücken in Florida USA - USAG24, Inc
Datum: Montag, dem 14. Dezember 2009
Thema: Europa Frage


Die US AG 24 Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern in den USA und Europa.
Als juristische Person ist die US Corporation, genauso wie eine Privatperson, in der Lage, Eigentümerin von Grundstücken, bebaut und unbebaut, zu werden. Immer wieder gibt es Situationen, wo man sich die Frage stellt, ob es nicht besser ist, wenn ein Grundstück auf eine solche juristische Person übertragen wird. Ein Grund kann z. B. die Trennung des Immobilienvermögens vom sonstigen Vermögen sein, z. B. die Trennung des Betriebsgrundstückes vom eigentlichen Betrieb. Die US Corporation, die das Betriebsgrundstück hält, vermietet dann das Grundstück an die Betriebsgesellschaft.

Vorteil hierbei ist, dass im Insolvenzfalle das Immobilienvermögen erhalten bleibt, der sonstige Betrieb aber verwertet wird, um die Gläubiger zu befriedigen. Natürlich kann die US Corporation auch Eigentümerin von Privat- und Geschäftshäusern sein.

Nicht immer aber möchte man auch, dass Dritte erfahren, wer eigentlich der wahre Eigentümer eines Grundstückes ist. Auch hierbei kann die US Corporation behilflich sein. Denn bei Corporation, die z.B. in Florida gegründet werden, besteht keine Offenlegungspflicht der Eigentumsverhältnisse der Corporation. Die Shareholder (Aktienbesitzer) genießen in diesem US-Bundesstaat Anonymität. Wenn nun die US Corporation Eigentümerin des Grundstückes wird, so steht diese natürlich auch als Eigentümerin im Grundbuch. Wer aber wirklich hinter dieser US Corporation steht, wird nicht öffentlich.

Aber mit der US Corporation kann man natürlich auch Eigentümer eines Grundstückes in den USA werden. Dabei vollzieht sich der Eigentumserwerb an Grundstücken in den USA anders als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Grundlegender Unterschied ist, dass in den USA öffentliche Register wie das Grundbuch einen geringeren Stellenwert genießen als z. B. in Deutschland.

www.usag24.com
www.usag24-group.com

Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
USAG24 Group
Michael Schmidt
Freidrichstr 50
10117
Berlin
pr@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com



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Als juristische Person ist die US Corporation, genauso wie eine Privatperson, in der Lage, Eigentümerin von Grundstücken, bebaut und unbebaut, zu werden. Immer wieder gibt es Situationen, wo man sich die Frage stellt, ob es nicht besser ist, wenn ein Grundstück auf eine solche juristische Person übertragen wird. Ein Grund kann z. B. die Trennung des Immobilienvermögens vom sonstigen Vermögen sein, z. B. die Trennung des Betriebsgrundstückes vom eigentlichen Betrieb. Die US Corporation, die das Betriebsgrundstück hält, vermietet dann das Grundstück an die Betriebsgesellschaft.

Vorteil hierbei ist, dass im Insolvenzfalle das Immobilienvermögen erhalten bleibt, der sonstige Betrieb aber verwertet wird, um die Gläubiger zu befriedigen. Natürlich kann die US Corporation auch Eigentümerin von Privat- und Geschäftshäusern sein.

Nicht immer aber möchte man auch, dass Dritte erfahren, wer eigentlich der wahre Eigentümer eines Grundstückes ist. Auch hierbei kann die US Corporation behilflich sein. Denn bei Corporation, die z.B. in Florida gegründet werden, besteht keine Offenlegungspflicht der Eigentumsverhältnisse der Corporation. Die Shareholder (Aktienbesitzer) genießen in diesem US-Bundesstaat Anonymität. Wenn nun die US Corporation Eigentümerin des Grundstückes wird, so steht diese natürlich auch als Eigentümerin im Grundbuch. Wer aber wirklich hinter dieser US Corporation steht, wird nicht öffentlich.

Aber mit der US Corporation kann man natürlich auch Eigentümer eines Grundstückes in den USA werden. Dabei vollzieht sich der Eigentumserwerb an Grundstücken in den USA anders als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Grundlegender Unterschied ist, dass in den USA öffentliche Register wie das Grundbuch einen geringeren Stellenwert genießen als z. B. in Deutschland.

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