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Mit dem Haustier in den Urlaub – Bestimmungen zur Einreise für Hunde und Katzen
Datum: Dienstag, dem 07. August 2012 Thema: Europa Infos
Sommerzeit ist Reisezeit – auch für unsere
Vierbeiner! Wer mit dem Hund oder der Katze in
den Urlaub fahren möchte, sollte diesen jedoch
sorgfältig planen und schon vor der Reise
wichtige Vorkehrungen treffen. Dies gilt
besonders für Reisen ins Ausland, denn für die
Einreise in andere Länder sind die gesetzlich
festgelegten Einreisebestimmungen für
Heimtiere zu beachten.
Tiermedizinportal.de hat die
wichtigsten Bestimmungen für Sie
zusammengefasst:
Reisen innerhalb der EU
Wer mit seinem Tier innerhalb von Europa
reist, für den gelten grundsätzlich die EU
-Einreisebestimmungen nach der EU-
Verordnung 998 / 2003. Diese Verordnung gilt
für Hunde, Katzen und Frettchen und soll vor
allem die Einschleppung und Verbreitung von
Tollwut verhindern. Jedes Tier, das innerhalb
der EU auf Reisen ist oder von außerhalb der
EU in die Europäische Union einreist, benötigt
deshalb einen gültigen Tollwutschutz,
welcher in einem internationalen
Heimtierausweis (vom Tierarzt ausgestellt)
nachgewiesen werden kann.
Doch was bedeutet „gültiger Tollwutschutz
“? Für die Erstimpfung gegen Tollwut
müssen die Tiere mindestens drei Monate alt
sein. Die Impfung ist dann gültig, wenn sie
mindestens 21 Tage vor der Einreise
durchgeführt wurde. Sowohl bei
Erstimmunisierungen als auch bei
Wiederholungsimpfungen gilt der Impfschutz für
den Zeitraum, den der Impfstoff-Hersteller für
eine Wiederholungsimpfung angibt. Jedes Tier
muss zudem durch einen Mikrochip oder eine
Tätowierung gekennzeichnet sein. Die
Kennzeichnungsnummer muss in den Ausweis
eingetragen werden, damit dieser dem
jeweiligen Tier eindeutig zugeordnet werden
kann. Für neu gekennzeichnete Tiere ist seit
dem 3. Juli 2011 der Mikrochip verpflichtend.
Die EU-Einreisebestimmungen gelten für
folgende Länder: Belgien, Bulgarien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Italien, Irland,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande,
Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich,
Zypern.
Bitte beachten Sie, dass in einigen EU-Ländern
über die EU-Verordnung hinaus zusätzliche
Einreisebestimmungen für Tiere gelten – so
können eventuell weitere Untersuchungen, eine
vorherige Entwurmung oder ein gesundheitliches
Zeugnis des Tierarztes erforderlich sein.
Darüber hinaus ist in manchen Ländern die
Einreise mit sogenannten gefährlichen Hunden
oder „Kampfhunden“ nicht gestattet.
Reisen in Länder außerhalb der EU
(Drittländer)
Für die Einreise in ein Drittland gelten die
jeweiligen länderspezifischen Bestimmungen. In
den Anhängen der EU-Verordnung finden sich
Listen, in denen alle Drittländer aufgeführt
sind, die dem Tollwut-Status der EU
entsprechen oder deren Tollwut-Status mit den
EU-Mitgliedsländern vergleichbar sind. Diese
Länder bezeichnet man als gelistete
Drittländer.
In allen nicht gelisteten Drittländern ist
der Tollwut-Status ungeklärt oder
bedenklich. Hier gelten besondere
Anforderungen, die sich in einigen Aspekten
von der EU-Verordnung unterscheiden. Zu diesen
Ländern gehören zum Beispiel Urlaubsländer wie
die Türkei, Tunesien, Ägypten, Marokko und
Thailand.
In der Regel ist es nicht schwierig, mit dem
Hund oder der Katze in diese Länder
einzureisen. Beachten Sie jedoch, dass die
Wiedereinreise nach Deutschland
aufwändiger ist! So muss mindestens drei
Monate vor der Einreise aus solchen Ländern in
die EU beziehungsweise nach Deutschland zum
Beispiel eine Blutuntersuchung (Tollwut-
Antikörper-Test) in einem von der EU
zugelassenen Labor erfolgt sein.
Ein Beispiel: Mit Hund oder Katze in die
Türkei
Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze in
die Türkei reisen möchten, gelten
beispielsweise folgende Einreisebestimmungen:
- Hunde, die älter als drei Monate sind,
müssen mindestens 15 Tage vor der Einreise
gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis,
Leptospirose und Tollwut geimpft sein (Katzen
nur gegen Tollwut). Sämtliche Impfungen müssen
im Impfausweis des Tieres eingetragen sein.
Die Gültigkeit der Impfung richtet sich nach
den Herstellerangaben bzw. nach den Angaben
des Tierarztes.
- Mindestens 15 Tage vor der Einreise muss
ein tierärztliches Gesundheits- und
Impfzeugnis für das Tier ausgestellt werden.
Dieses wird bei der Einreise dem Zoll
vorgelegt.
- Es darf jeweils nur ein Hund und eine
Katze eingeführt werden.
Einreisebestimmungen für Tiere können sich
unter Umständen auch kurzfristig ändern. Um
eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten,
sollten Sie die Botschaft oder das Konsulat
des jeweiligen Landes kontaktieren. Hier
können Sie, neben den Einreisebestimmungen,
auch weitere wichtige Auskünfte für den Urlaub
mit Ihrem Haustier im Ausland einholen – in
einigen Ländern besteht zum Beispiel eine
Leinen- und/oder Maulkorbpflicht.
Weiterführende Informationen zu den
Einreisebestimmungen für Heimtiere mit einer
Auflistung der Bestimmungen der einzelnen EU-
Länder sowie ausgewählter Drittländer finden
Sie bei Tiermedizinportal.de unter: Einreisebestimmungen − Mit
Hund und Katze in den Urlaub
(http://www.tiermedizinportal.de/magazin/einre
isebestimmungen-mit-hund-und-katze-in-den-
urlaub/464146).
Über Tiermedizinportal.de:
Das Tiermedizinportal richtet sich an alle
Tierhalter und Tierinteressierte, die sich
seriös, fundiert, verständlich und umfassend
über Tierkrankheiten, tiermedizinische
Verfahren sowie weitere Themen rund um die
Tiermedizin informieren möchten. Betrieben
wird das Tiermedizinportal von der
vetproduction GmbH, die im Juli 2011 gegründet
wurde. Unser redaktionelles Team besteht aus
Tierärzten, Ärzten, Biologen und
Fachjournalisten.
Ziel des Tiermedizinportals ist es, Ihnen
hilfreiche, qualitativ hochwertige
tiermedizinische Informationen
bereitzustellen, ohne dabei zur
Selbstbehandlung anzuregen noch den Besuch
beim Tierarzt zu ersetzen oder infrage zu
stellen. Im Gegenteil: Das Tiermedizinportal
will die Lücke zwischen Tierhalter und
Tierarzt schließen und hat dabei stets das
Wichtigste und Wertvollste im Fokus: die
Gesundheit Ihres Tieres.
Presse-Kontakt für weitere
Informationen:
Maren Menyes, presse@v
etproduction.de
Kontakt zum Vertrieb:
Christoph Nichau, sales@vet
production.de
vetproduction GmbH
Büro am Kölner Dom: Am Hof 28, 50667 Köln
Büro am Rudolfplatz: Friesenwall 5-7, 50672
Köln
Internet: www.ti
ermedizinportal.de
(Weitere interessante Hunde News & Hunde Infos & Hunde Tipps finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)
Veröffentlicht von >> vetproductionGmbH << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln
Sommerzeit ist Reisezeit – auch für unsere
Vierbeiner! Wer mit dem Hund oder der Katze in
den Urlaub fahren möchte, sollte diesen jedoch
sorgfältig planen und schon vor der Reise
wichtige Vorkehrungen treffen. Dies gilt
besonders für Reisen ins Ausland, denn für die
Einreise in andere Länder sind die gesetzlich
festgelegten Einreisebestimmungen für
Heimtiere zu beachten.
Tiermedizinportal.de hat die
wichtigsten Bestimmungen für Sie
zusammengefasst:
Reisen innerhalb der EU
Wer mit seinem Tier innerhalb von Europa
reist, für den gelten grundsätzlich die EU
-Einreisebestimmungen nach der EU-
Verordnung 998 / 2003. Diese Verordnung gilt
für Hunde, Katzen und Frettchen und soll vor
allem die Einschleppung und Verbreitung von
Tollwut verhindern. Jedes Tier, das innerhalb
der EU auf Reisen ist oder von außerhalb der
EU in die Europäische Union einreist, benötigt
deshalb einen gültigen Tollwutschutz,
welcher in einem internationalen
Heimtierausweis (vom Tierarzt ausgestellt)
nachgewiesen werden kann.
Doch was bedeutet „gültiger Tollwutschutz
“? Für die Erstimpfung gegen Tollwut
müssen die Tiere mindestens drei Monate alt
sein. Die Impfung ist dann gültig, wenn sie
mindestens 21 Tage vor der Einreise
durchgeführt wurde. Sowohl bei
Erstimmunisierungen als auch bei
Wiederholungsimpfungen gilt der Impfschutz für
den Zeitraum, den der Impfstoff-Hersteller für
eine Wiederholungsimpfung angibt. Jedes Tier
muss zudem durch einen Mikrochip oder eine
Tätowierung gekennzeichnet sein. Die
Kennzeichnungsnummer muss in den Ausweis
eingetragen werden, damit dieser dem
jeweiligen Tier eindeutig zugeordnet werden
kann. Für neu gekennzeichnete Tiere ist seit
dem 3. Juli 2011 der Mikrochip verpflichtend.
Die EU-Einreisebestimmungen gelten für
folgende Länder: Belgien, Bulgarien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Italien, Irland,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande,
Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich,
Zypern.
Bitte beachten Sie, dass in einigen EU-Ländern
über die EU-Verordnung hinaus zusätzliche
Einreisebestimmungen für Tiere gelten – so
können eventuell weitere Untersuchungen, eine
vorherige Entwurmung oder ein gesundheitliches
Zeugnis des Tierarztes erforderlich sein.
Darüber hinaus ist in manchen Ländern die
Einreise mit sogenannten gefährlichen Hunden
oder „Kampfhunden“ nicht gestattet.
Reisen in Länder außerhalb der EU
(Drittländer)
Für die Einreise in ein Drittland gelten die
jeweiligen länderspezifischen Bestimmungen. In
den Anhängen der EU-Verordnung finden sich
Listen, in denen alle Drittländer aufgeführt
sind, die dem Tollwut-Status der EU
entsprechen oder deren Tollwut-Status mit den
EU-Mitgliedsländern vergleichbar sind. Diese
Länder bezeichnet man als gelistete
Drittländer.
In allen nicht gelisteten Drittländern ist
der Tollwut-Status ungeklärt oder
bedenklich. Hier gelten besondere
Anforderungen, die sich in einigen Aspekten
von der EU-Verordnung unterscheiden. Zu diesen
Ländern gehören zum Beispiel Urlaubsländer wie
die Türkei, Tunesien, Ägypten, Marokko und
Thailand.
In der Regel ist es nicht schwierig, mit dem
Hund oder der Katze in diese Länder
einzureisen. Beachten Sie jedoch, dass die
Wiedereinreise nach Deutschland
aufwändiger ist! So muss mindestens drei
Monate vor der Einreise aus solchen Ländern in
die EU beziehungsweise nach Deutschland zum
Beispiel eine Blutuntersuchung (Tollwut-
Antikörper-Test) in einem von der EU
zugelassenen Labor erfolgt sein.
Ein Beispiel: Mit Hund oder Katze in die
Türkei
Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze in
die Türkei reisen möchten, gelten
beispielsweise folgende Einreisebestimmungen:
- Hunde, die älter als drei Monate sind,
müssen mindestens 15 Tage vor der Einreise
gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis,
Leptospirose und Tollwut geimpft sein (Katzen
nur gegen Tollwut). Sämtliche Impfungen müssen
im Impfausweis des Tieres eingetragen sein.
Die Gültigkeit der Impfung richtet sich nach
den Herstellerangaben bzw. nach den Angaben
des Tierarztes.
- Mindestens 15 Tage vor der Einreise muss
ein tierärztliches Gesundheits- und
Impfzeugnis für das Tier ausgestellt werden.
Dieses wird bei der Einreise dem Zoll
vorgelegt.
- Es darf jeweils nur ein Hund und eine
Katze eingeführt werden.
Einreisebestimmungen für Tiere können sich
unter Umständen auch kurzfristig ändern. Um
eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten,
sollten Sie die Botschaft oder das Konsulat
des jeweiligen Landes kontaktieren. Hier
können Sie, neben den Einreisebestimmungen,
auch weitere wichtige Auskünfte für den Urlaub
mit Ihrem Haustier im Ausland einholen – in
einigen Ländern besteht zum Beispiel eine
Leinen- und/oder Maulkorbpflicht.
Weiterführende Informationen zu den
Einreisebestimmungen für Heimtiere mit einer
Auflistung der Bestimmungen der einzelnen EU-
Länder sowie ausgewählter Drittländer finden
Sie bei Tiermedizinportal.de unter: Einreisebestimmungen − Mit
Hund und Katze in den Urlaub
(http://www.tiermedizinportal.de/magazin/einre
isebestimmungen-mit-hund-und-katze-in-den-
urlaub/464146).
Über Tiermedizinportal.de:
Das Tiermedizinportal richtet sich an alle
Tierhalter und Tierinteressierte, die sich
seriös, fundiert, verständlich und umfassend
über Tierkrankheiten, tiermedizinische
Verfahren sowie weitere Themen rund um die
Tiermedizin informieren möchten. Betrieben
wird das Tiermedizinportal von der
vetproduction GmbH, die im Juli 2011 gegründet
wurde. Unser redaktionelles Team besteht aus
Tierärzten, Ärzten, Biologen und
Fachjournalisten.
Ziel des Tiermedizinportals ist es, Ihnen
hilfreiche, qualitativ hochwertige
tiermedizinische Informationen
bereitzustellen, ohne dabei zur
Selbstbehandlung anzuregen noch den Besuch
beim Tierarzt zu ersetzen oder infrage zu
stellen. Im Gegenteil: Das Tiermedizinportal
will die Lücke zwischen Tierhalter und
Tierarzt schließen und hat dabei stets das
Wichtigste und Wertvollste im Fokus: die
Gesundheit Ihres Tieres.
Presse-Kontakt für weitere
Informationen:
Maren Menyes, presse@v
etproduction.de
Kontakt zum Vertrieb:
Christoph Nichau, sales@vet
production.de
vetproduction GmbH
Büro am Kölner Dom: Am Hof 28, 50667 Köln
Büro am Rudolfplatz: Friesenwall 5-7, 50672
Köln
Internet: www.ti
ermedizinportal.de
(Weitere interessante Hunde News & Hunde Infos & Hunde Tipps finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)
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