Europa-247.de

Flughafen Tempelhof als Weltkulturerbe schützen – Der Bezirk taucht ab
Datum: Freitag, dem 07. Mai 2010
Thema: Europa Infos


Vor knapp einen Jahr, am 07. Juni 2009, dem Tag der Europawahl, fand im Bezirk Tempelhof-Schöneberg der erste Bürgerentscheid statt. Die durch das Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de initiierte Abstimmung erhielt die überwältigende Mehrheit von 65,2 Prozent Ja-Stimmen. Mittelpunkt des erfolgreichen Votums: "Flughafen Tempelhof als Weltkulturerbe schützen".

Parallel dazu bereitete das Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de einen gleichlautenden Volksentscheid für Berlin vor, an dem alle Berliner Bürger abstimmen können und die erste Runde der Unterschriftensammlung wurde mit rund 25.000 Unterschriften im April 2009 erfolgreich abgeschlossen.

Was hat sich seitdem im Bezirk getan? Die Antwort ist ernüchternd: Nichts.

Weder der Bezirksbürgermeister Ekkehard Band noch die Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken scheinen aus diesem eindeutigen demokratischen Bürgervotum ein Auftrag der Bürger hervorleiten zu wollen.

Auffällig dabei ist, dass die Parteien, die fortlaufend „Mehr Demokratie wagen“ propagieren und sich damit gerne als gute Demokraten profilieren, große Probleme haben Bürgerentscheide auch anzunehmen – vor allem dann, wenn diese sich gegen ihre eigene Politik richten.

Michael Paul vom Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de: „Die besagten Parteien bis hin zum Bezirksbürgermeister Ekkehard Band verhalten sich schlichterdings, als ob es das Votum nicht gegeben hätte. Alle Verantwortung wird auf den Senat geschoben. Dieser verkündet auf seiner Internetseite daraufhin widerspruchslos, dass der Bezirk die Senatspläne z.B. für eine IGA auf dem Gelände unterstützt.“

Paul weiter: „Der Bezirksbürgermeister (SPD) verhält sich mehr als Parteisoldat als Demokrat. Es gehört zu den selbstverständlichen Aufgaben des Bezirkes für Angelegenheiten zuständig zu sein, die den Bezirk direkt betreffen. Selbst wenn die Planungshoheit ausschließlich auf der Senatsebene liegen würde, entlässt dies den Bezirk nicht aus seiner Aufgabe und Pflicht.“

Im Gegensatz zu dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg verstehen es die Bezirke Friedrichhain- Kreuzberg und Neukölln sehr deutlich, zu artikulieren wo ihre Interessen liegen.

Wenn man den Wortlaut des Bezirksverwaltungsgesetzes heranzieht, insbesondere die §§ 12, 13, 17 und 47, haben die Bürgerinnen und die Bürger des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg den Anspruch, dass sich der Bezirksbürgermeister, das Bezirksamt und die bezirklichen Behörden sich energisch für die Umsetzung einsetzen.

Ziffer 1 des Abstimmungstextes des erfolgreichen Bürgerentscheides lautete: "Die Ernennung zum Weltkulturerbe ist intensiv zu betreiben." Dies ist keinesfalls mit ein paar Briefen „an die zuständigen Stellen“ verbunden mit dem lapidaren Verweis der Nichtzuständigkeit, erledigt.

Peter Klaußner, Mitglied im Aktionsbündnis: „Nicht Klaus Wowereit, sein rot/roter Senat oder die gewaltigtätigen Chaoten, haben bei diesem umstrittenen Thema ein Mandat, sondern der Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die Vertrauensleute fordern daher die Repräsentanten des Bezirkes auf, dieses Mandat endlich aufrichtig, gewissenhaft und verantwortungsvoll wahrzunehmen.“

Aber was geschieht auf Landesebene? Klar ist: Der sog. Park ist nur eine „Zwischennutzung“. Flächennutzungsplan und Ideenwettbewerb zum Columbiaquartier zeigen deutlich: Das Ziel ist die Bebauung der Immobilie. Man muss gar nicht den „bösen Bauspekulanten“ an die Wand malen. Jeder der die Berliner Immobilienwirtschaft kennt weiß: hier wird das große Geld verdient – der HoWoGe Skandal lässt grüßen.

Bis dahin ist Alibipolitik angesagt: Klaus Wowereit, und sein rot/roter Senat jagen regelmäßig eine neue Sau durchs Dorf und sein Parteivolk nickt artig. Es ist wohl eher ein betriebsames, unreflektiertes oder zielloses Handeln ohne Konzepte, um den Anschein von Untätigkeit oder Überforderung zu vermeiden oder zu vertuschen. Sämtliche Ideenwettbewerbe, die der Senat ins Leben rief, lösen sich in Luft auf, sofern diese nicht in das Bebauungskonzept passen.

Der Berliner Senat und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung brüsteten sich in diesem Zusammenhang mit einer so genannten Bürgerbefragung mit 6000 verteilten Fragebögen von denen immerhin 20 Prozent der Bögen zurückgesandt wurden. Verschweigen tun sie dabei, dass 6 Monate vorher über 62.000 Einwohner des Bezirks in einem Bürgerentscheid für einen denkmalgeschützten Erhalt der Gesamtanlage gestimmt haben.

Demokratische und nachvollziehbare Voten, die eindeutig für den Erhalt des Flughafens stimmen werden komplett ignoriert.

Am 8. Mai wurde das Flugfeld für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zuvor hat der Senat zahlreiche „Rückbaumaßnahmen“, insbesondere an flugtechnischen Anlagen auf dem Flugfeld durchgeführt. Wer früher das Gelände mit seinen vielen Lampen und Antennen und den rot/weißen Häuschen kannte, findet heute eine traurige Stadtbrache mit kilometerlangen Zäunen vor.

Im Gebäude ist es nicht besser: Bereits im Zuge der der Modemesse Bread&Butter wurden am und im Gebäude gravierende bauliche Veränderungen vorgenommen. Wer den früheren Abfertigungsbereich kennt, der findet jetzt Rigips statt Muschelkalk vor.

Nach Informationen des Aktionsbündnisses be-4-tempelhof wurden hier unwiederbringlich denkmalgeschützte Gebäudeteile und flugtechnische Anlagen zerstört. Das Aktionsbündnis sieht damit seine durch das Abstimmungsergebnis legitimierten Ziele beeinträchtigt. Auch das geplante Volksbegehren wird damit zur Farce. Deshalb hat hat man dort Klage gegen den Senat eingereicht.

Der Senat beteuert, dass die Rückbaumaßnahmen und diverse Umbauten umkehrbar seien.
Nach Angaben des Anwaltes des Aktionsbündnisses Dietrich Rudorff von der Kanzlei LBC Zahn Rechtsanwälte liegen dagegen eindeutige und umfangreiche Beweise und Belege vor, die diese Behauptungen widerlegen.

Dietrich Rudorff: „Sowohl in der Vergangenheit wie auch aktuell erfolgen die Bauarbeiten eben nicht denkmalgerecht und schonend, sondern in einer Art und Weise, die man nur als unsachgemäß, substanzschädigend und von Unkenntnis oder Unwillen geprägt bezeichnen kann.“

Volker Perplies vom Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de: „Es geht uns um den authentischen Erhalt der Gesamtanlage. Diese wird nun einmal ganz wesentlich, aber keineswegs ausschließlich, durch die flugtechnischen Anlagen geprägt.“
„Die erklärten Ziele der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die Flächen zukünftig u. a. für eine Bebauung zu nutzen, stehen in klarem Widerspruch zu dem Volksbegehren, Bürgerbegehren und den Beschlüssen der betroffenen Berliner Bezirke“, Perplies weiter.

Die Klage wird derzeit beim Oberverwaltungsgericht geführt, eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Das Volksbegehren wird voraussichtlich demnächst in Berlin starten.


Vor knapp einen Jahr, am 07. Juni 2009, dem Tag der Europawahl, fand im Bezirk Tempelhof-Schöneberg der erste Bürgerentscheid statt. Die durch das Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de initiierte Abstimmung erhielt die überwältigende Mehrheit von 65,2 Prozent Ja-Stimmen. Mittelpunkt des erfolgreichen Votums: "Flughafen Tempelhof als Weltkulturerbe schützen".

Parallel dazu bereitete das Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de einen gleichlautenden Volksentscheid für Berlin vor, an dem alle Berliner Bürger abstimmen können und die erste Runde der Unterschriftensammlung wurde mit rund 25.000 Unterschriften im April 2009 erfolgreich abgeschlossen.

Was hat sich seitdem im Bezirk getan? Die Antwort ist ernüchternd: Nichts.

Weder der Bezirksbürgermeister Ekkehard Band noch die Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken scheinen aus diesem eindeutigen demokratischen Bürgervotum ein Auftrag der Bürger hervorleiten zu wollen.

Auffällig dabei ist, dass die Parteien, die fortlaufend „Mehr Demokratie wagen“ propagieren und sich damit gerne als gute Demokraten profilieren, große Probleme haben Bürgerentscheide auch anzunehmen – vor allem dann, wenn diese sich gegen ihre eigene Politik richten.

Michael Paul vom Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de: „Die besagten Parteien bis hin zum Bezirksbürgermeister Ekkehard Band verhalten sich schlichterdings, als ob es das Votum nicht gegeben hätte. Alle Verantwortung wird auf den Senat geschoben. Dieser verkündet auf seiner Internetseite daraufhin widerspruchslos, dass der Bezirk die Senatspläne z.B. für eine IGA auf dem Gelände unterstützt.“

Paul weiter: „Der Bezirksbürgermeister (SPD) verhält sich mehr als Parteisoldat als Demokrat. Es gehört zu den selbstverständlichen Aufgaben des Bezirkes für Angelegenheiten zuständig zu sein, die den Bezirk direkt betreffen. Selbst wenn die Planungshoheit ausschließlich auf der Senatsebene liegen würde, entlässt dies den Bezirk nicht aus seiner Aufgabe und Pflicht.“

Im Gegensatz zu dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg verstehen es die Bezirke Friedrichhain- Kreuzberg und Neukölln sehr deutlich, zu artikulieren wo ihre Interessen liegen.

Wenn man den Wortlaut des Bezirksverwaltungsgesetzes heranzieht, insbesondere die §§ 12, 13, 17 und 47, haben die Bürgerinnen und die Bürger des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg den Anspruch, dass sich der Bezirksbürgermeister, das Bezirksamt und die bezirklichen Behörden sich energisch für die Umsetzung einsetzen.

Ziffer 1 des Abstimmungstextes des erfolgreichen Bürgerentscheides lautete: "Die Ernennung zum Weltkulturerbe ist intensiv zu betreiben." Dies ist keinesfalls mit ein paar Briefen „an die zuständigen Stellen“ verbunden mit dem lapidaren Verweis der Nichtzuständigkeit, erledigt.

Peter Klaußner, Mitglied im Aktionsbündnis: „Nicht Klaus Wowereit, sein rot/roter Senat oder die gewaltigtätigen Chaoten, haben bei diesem umstrittenen Thema ein Mandat, sondern der Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die Vertrauensleute fordern daher die Repräsentanten des Bezirkes auf, dieses Mandat endlich aufrichtig, gewissenhaft und verantwortungsvoll wahrzunehmen.“

Aber was geschieht auf Landesebene? Klar ist: Der sog. Park ist nur eine „Zwischennutzung“. Flächennutzungsplan und Ideenwettbewerb zum Columbiaquartier zeigen deutlich: Das Ziel ist die Bebauung der Immobilie. Man muss gar nicht den „bösen Bauspekulanten“ an die Wand malen. Jeder der die Berliner Immobilienwirtschaft kennt weiß: hier wird das große Geld verdient – der HoWoGe Skandal lässt grüßen.

Bis dahin ist Alibipolitik angesagt: Klaus Wowereit, und sein rot/roter Senat jagen regelmäßig eine neue Sau durchs Dorf und sein Parteivolk nickt artig. Es ist wohl eher ein betriebsames, unreflektiertes oder zielloses Handeln ohne Konzepte, um den Anschein von Untätigkeit oder Überforderung zu vermeiden oder zu vertuschen. Sämtliche Ideenwettbewerbe, die der Senat ins Leben rief, lösen sich in Luft auf, sofern diese nicht in das Bebauungskonzept passen.

Der Berliner Senat und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung brüsteten sich in diesem Zusammenhang mit einer so genannten Bürgerbefragung mit 6000 verteilten Fragebögen von denen immerhin 20 Prozent der Bögen zurückgesandt wurden. Verschweigen tun sie dabei, dass 6 Monate vorher über 62.000 Einwohner des Bezirks in einem Bürgerentscheid für einen denkmalgeschützten Erhalt der Gesamtanlage gestimmt haben.

Demokratische und nachvollziehbare Voten, die eindeutig für den Erhalt des Flughafens stimmen werden komplett ignoriert.

Am 8. Mai wurde das Flugfeld für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zuvor hat der Senat zahlreiche „Rückbaumaßnahmen“, insbesondere an flugtechnischen Anlagen auf dem Flugfeld durchgeführt. Wer früher das Gelände mit seinen vielen Lampen und Antennen und den rot/weißen Häuschen kannte, findet heute eine traurige Stadtbrache mit kilometerlangen Zäunen vor.

Im Gebäude ist es nicht besser: Bereits im Zuge der der Modemesse Bread&Butter wurden am und im Gebäude gravierende bauliche Veränderungen vorgenommen. Wer den früheren Abfertigungsbereich kennt, der findet jetzt Rigips statt Muschelkalk vor.

Nach Informationen des Aktionsbündnisses be-4-tempelhof wurden hier unwiederbringlich denkmalgeschützte Gebäudeteile und flugtechnische Anlagen zerstört. Das Aktionsbündnis sieht damit seine durch das Abstimmungsergebnis legitimierten Ziele beeinträchtigt. Auch das geplante Volksbegehren wird damit zur Farce. Deshalb hat hat man dort Klage gegen den Senat eingereicht.

Der Senat beteuert, dass die Rückbaumaßnahmen und diverse Umbauten umkehrbar seien.
Nach Angaben des Anwaltes des Aktionsbündnisses Dietrich Rudorff von der Kanzlei LBC Zahn Rechtsanwälte liegen dagegen eindeutige und umfangreiche Beweise und Belege vor, die diese Behauptungen widerlegen.

Dietrich Rudorff: „Sowohl in der Vergangenheit wie auch aktuell erfolgen die Bauarbeiten eben nicht denkmalgerecht und schonend, sondern in einer Art und Weise, die man nur als unsachgemäß, substanzschädigend und von Unkenntnis oder Unwillen geprägt bezeichnen kann.“

Volker Perplies vom Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de: „Es geht uns um den authentischen Erhalt der Gesamtanlage. Diese wird nun einmal ganz wesentlich, aber keineswegs ausschließlich, durch die flugtechnischen Anlagen geprägt.“
„Die erklärten Ziele der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die Flächen zukünftig u. a. für eine Bebauung zu nutzen, stehen in klarem Widerspruch zu dem Volksbegehren, Bürgerbegehren und den Beschlüssen der betroffenen Berliner Bezirke“, Perplies weiter.

Die Klage wird derzeit beim Oberverwaltungsgericht geführt, eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Das Volksbegehren wird voraussichtlich demnächst in Berlin starten.






Dieser Artikel kommt von Europa News & Europa Infos & Europa Tipps !
http://www.europa-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.europa-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1643