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Steuererstattung 2012 deutsche Arbeitnehmer in Österreich wir helfen deutschlandweit !
Datum: Donnerstag, dem 17. Januar 2013
Thema: Europa Infos


Steuererstattungen ab 2008 aus Österreich für LKW-Fahrer möglich !

(NL/2273309512) LKW- Fahrer: Wohnen in Deutschland Arbeiten für Österreich

Viele LKW-Fahrer wissen nicht, dass sie bis zu 15.000 Steuern aus Österreich für die letzten 5 Jahre erstattet bekommen können. Wir zeigen Ihnen wie das geht.

Viele deutsche Berufskraftfahrer arbeiten für österreichische Firmen und haben oft Probleme mit dem deutschen Finanzamt. Hohe Steuernachzahlungen sind keine Seltenheit!!
Immer mehr Deutsche LKW- Fahrer ( Berufskraftfahrer ) fahren im europäischen Fernverkehr für einen österreichischen Arbeitgeber. Dieser ist verpflichtet die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer an sein zuständiges Arbeitgeber Finanzamt zu entrichten.
Deutsche Berufskraftfahrer die in Österreich angestellt sind, aber dort keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sich in Deutschland steuerpflichtig. Sie müssen Ihr österreichisches Einkommen in Deutschland (Wohnsitzstaat) versteuern.
In der Vergangenheit wurden von deutschen Finanzämtern Einkommensteuerbescheide für zurückliegende Jahre erlassen, die zu einer unerwarteten Versteuerung des österreichischen Bruttoarbeitslohns in Deutschland führten. Hohe Nachzahlungen waren die Folge.
Im Rahmen eines speziellen Antragsverfahrens ist es jedoch möglich, die in Österreich bei LKW-Fahrern zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer vom österreichischen Finanzamt erstatten zu lassen. Wichtig ist bei diesem Antragverfahren eine Aufgliederung der vom LKW-Fahrer durchgeführten Fahrten nach Inland (Österreich) und dem Rest Europa´s. Dann kann prozentual für alle Tage die der LKW-Fahrer außerhalb Österreichs tätig war, die Lohnsteuer vom österreichischen Finanzamt zurück gefordert werden.
Somit ist es möglich die bei aus Deutschland ansässigen Berufskraftfahrern anfallende deutsche Steuerlast, mit der aus Österreich zurückforderbaren Lohnsteuer zu kompensieren.


Der deutsche Steuerberater Steffen Reum engagiert sich schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das Einkommensteuergesetz dar.


Nicht den Kopf in den Sand stecken. Fragen Sie einen Experten, wenn wir auch Ihnen helfen können.
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

- Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
- Soforthilfe deutschlandweit
- Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
- Erstellung von Einspruch/Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung
-deutsche und österreichische Steuererklärungen 2008 - 2012

WIR HELFEN DEUTSCHLANDWEIT !!!

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auf unserer Webseite.


Seit über 6 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Deutschland/Österreich und den Finanzämtern zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten zahlreiche Steuererstattungen für deutsche Arbeitnehmer erzielt werden durch fachkundige Soforthilfe.
Steuererstattungen aus Österreich für deutsche Arbeitnehmer ab 2008 möglich !

Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen Steuerrecht bezüglich D/AT leistet deutschlandweite Soforthilfe !
Steuerkanzlei
Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
anfrage@steuerkanzlei-reum.de
036961 - 70933 www.oesterreichische-steuererklaerung.de

(Weitere interessante Kostenlos News & Kostenlos Infos sind auch hier auf dieser Seite nachlesbar.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


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Deutsche Berufskraftfahrer die in Österreich angestellt sind, aber dort keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sich in Deutschland steuerpflichtig. Sie müssen Ihr österreichisches Einkommen in Deutschland (Wohnsitzstaat) versteuern.
In der Vergangenheit wurden von deutschen Finanzämtern Einkommensteuerbescheide für zurückliegende Jahre erlassen, die zu einer unerwarteten Versteuerung des österreichischen Bruttoarbeitslohns in Deutschland führten. Hohe Nachzahlungen waren die Folge.
Im Rahmen eines speziellen Antragsverfahrens ist es jedoch möglich, die in Österreich bei LKW-Fahrern zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer vom österreichischen Finanzamt erstatten zu lassen. Wichtig ist bei diesem Antragverfahren eine Aufgliederung der vom LKW-Fahrer durchgeführten Fahrten nach Inland (Österreich) und dem Rest Europa´s. Dann kann prozentual für alle Tage die der LKW-Fahrer außerhalb Österreichs tätig war, die Lohnsteuer vom österreichischen Finanzamt zurück gefordert werden.
Somit ist es möglich die bei aus Deutschland ansässigen Berufskraftfahrern anfallende deutsche Steuerlast, mit der aus Österreich zurückforderbaren Lohnsteuer zu kompensieren.


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