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Die amerikanische Aktiengesellschaft ( US Corporation) - USAG24, Inc
Datum: Samstag, dem 31. Oktober 2009
Thema: Europa Infos


Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern
Die amerikanische Aktiengesellschaft (USAG) ist nicht nur wegen ihrer hohen Anerkennung (basierend auf zahlreichen Handelsabkommen) und den vielen Möglichkeiten in den meisten Fällen eine ideale Lösung auch für europäische Unternehmer und Existenzgründer.

Europäer glauben, dass es wahrscheinlich viel Geld kostet eine Aktiengesellschaft zu gründen. Das stimmt für Europa, aber nicht unbedingt für die USA. Tatsache ist, dass sich eine Person sogar selbst als Aktiengesellschaft zu geringen Kosten und minimalem Kapitalsatz eintragen kann.
Während man z.B. EUR 25.000,- Kapital zur Gründung einer Gesellschaft in Deutschland benötigt, kann man im Bundesstaat Oregon, Florida, Delaware oder Nevada eine US-Corporation schon mit $ 100.- Kapital gründen.
Einige europäische Geschäftsleute gründen in den USA Aktiengesellschaften und registrieren sie dann in ihren Ländern als Stamm - oder Tochtergesellschaft ohne den üblichen Kapitaleinsatz anzuwenden.
Die Corporation kann handelsregisterlich ohne Nachweis von Stammkapital als Niederlassung in Deutschland eingetragen werden und wird wie eine gebietsansässige Firma behandelt - sie erhält eine Gewerbeerlaubnis, kann in Europa Konten eröffnen und Tochtergesellschaften gründen oder Gesellschaftsanteile übernehmen. DDie Bundesstaaten Oregon, Nevada, Florida und auch Delaware bieten dabei nach unserer Auffassung die besten Voraussetzungen für eine Firmengründung in den USA, unter anderem eine besonders hohe Stufe der Anonymität und ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis. Bei einer reinen Geschäftstätigkeit außerhalb der USA fällt in den genannten Bundesstaaten nur eine jährliche Pauschalbesteuerung an. Die Pauschalsteuer ist bereits in der jährlichen Verwaltungsgebühr enthalten. In den USA gilt eine günstige, umsatzabhängige Steuerpflicht. Einmal pro Jahr ist eine Steuererklärung einzureichen. Des Weiteren müssen Sie weder Bilanzen erstellen noch sonstige Buchführungen nachweisen.

DIE WICHTIGSTEN VORTEILE EINER FIRMENGRÜNDUNG IN DEN USA / U.S. CORPORATION:

* Der Haftungsschutz ist bei der US-Corporation oder LCC viel höher als zum Beispiel bei einer deutschen GmbH. Ihr privates Vermögen bleibt geschützt.

* Die zu zahlenden Steuern für Unternehmensgewinne in den USA sind geringer als zum Beispiel die einer deutschen GmbH oder AG.

* Es muss bei der Gründung kein Stammkapital einbezahlt werden.

* Sie selbst können als Gründer anonym bleiben. Das erleichtert zum Beispiel einen Neustart nach Konkurs oder Insolvenz.

* Ähnlich wie eine in Europa gegründete Kapitalgesellschaft kann eine US-Corporation oder LLC in Europa Konten eröffnen oder auch Tochtergesellschaften gründen - wenn erforderlich auch mit Eintragung in das deutsche Handelsregister.

* Zugang zum US-Kapitalmarkt: Börsengang und Kapitalisierung einer US-Corporation sind möglich. Mann kann einen Teil der Aktien (bei Bedarf sogar alle) einer Corporation verkaufen.

* Die Corporation kann darüber hinaus ein sicherer Weg sein, die Einwanderung in die USA zu erleichtern.

Weitere Informationen finden sie unter www.usag24.com

Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
USAG24 Group
Michael Schmidt
Freidrichstr 50
10117
Berlin
pr@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com



Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern
Die amerikanische Aktiengesellschaft (USAG) ist nicht nur wegen ihrer hohen Anerkennung (basierend auf zahlreichen Handelsabkommen) und den vielen Möglichkeiten in den meisten Fällen eine ideale Lösung auch für europäische Unternehmer und Existenzgründer.

Europäer glauben, dass es wahrscheinlich viel Geld kostet eine Aktiengesellschaft zu gründen. Das stimmt für Europa, aber nicht unbedingt für die USA. Tatsache ist, dass sich eine Person sogar selbst als Aktiengesellschaft zu geringen Kosten und minimalem Kapitalsatz eintragen kann.
Während man z.B. EUR 25.000,- Kapital zur Gründung einer Gesellschaft in Deutschland benötigt, kann man im Bundesstaat Oregon, Florida, Delaware oder Nevada eine US-Corporation schon mit $ 100.- Kapital gründen.
Einige europäische Geschäftsleute gründen in den USA Aktiengesellschaften und registrieren sie dann in ihren Ländern als Stamm - oder Tochtergesellschaft ohne den üblichen Kapitaleinsatz anzuwenden.
Die Corporation kann handelsregisterlich ohne Nachweis von Stammkapital als Niederlassung in Deutschland eingetragen werden und wird wie eine gebietsansässige Firma behandelt - sie erhält eine Gewerbeerlaubnis, kann in Europa Konten eröffnen und Tochtergesellschaften gründen oder Gesellschaftsanteile übernehmen. DDie Bundesstaaten Oregon, Nevada, Florida und auch Delaware bieten dabei nach unserer Auffassung die besten Voraussetzungen für eine Firmengründung in den USA, unter anderem eine besonders hohe Stufe der Anonymität und ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis. Bei einer reinen Geschäftstätigkeit außerhalb der USA fällt in den genannten Bundesstaaten nur eine jährliche Pauschalbesteuerung an. Die Pauschalsteuer ist bereits in der jährlichen Verwaltungsgebühr enthalten. In den USA gilt eine günstige, umsatzabhängige Steuerpflicht. Einmal pro Jahr ist eine Steuererklärung einzureichen. Des Weiteren müssen Sie weder Bilanzen erstellen noch sonstige Buchführungen nachweisen.

DIE WICHTIGSTEN VORTEILE EINER FIRMENGRÜNDUNG IN DEN USA / U.S. CORPORATION:

* Der Haftungsschutz ist bei der US-Corporation oder LCC viel höher als zum Beispiel bei einer deutschen GmbH. Ihr privates Vermögen bleibt geschützt.

* Die zu zahlenden Steuern für Unternehmensgewinne in den USA sind geringer als zum Beispiel die einer deutschen GmbH oder AG.

* Es muss bei der Gründung kein Stammkapital einbezahlt werden.

* Sie selbst können als Gründer anonym bleiben. Das erleichtert zum Beispiel einen Neustart nach Konkurs oder Insolvenz.

* Ähnlich wie eine in Europa gegründete Kapitalgesellschaft kann eine US-Corporation oder LLC in Europa Konten eröffnen oder auch Tochtergesellschaften gründen - wenn erforderlich auch mit Eintragung in das deutsche Handelsregister.

* Zugang zum US-Kapitalmarkt: Börsengang und Kapitalisierung einer US-Corporation sind möglich. Mann kann einen Teil der Aktien (bei Bedarf sogar alle) einer Corporation verkaufen.

* Die Corporation kann darüber hinaus ein sicherer Weg sein, die Einwanderung in die USA zu erleichtern.

Weitere Informationen finden sie unter www.usag24.com

Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
USAG24 Group
Michael Schmidt
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