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Firmengründung USA - Wie gründe ich meine eigene Firma in den USA?
Datum: Samstag, dem 02. März 2013
Thema: Europa Infos


Bei einer reinen Geschzäftstätigkeit außerhalb der USA fällt in den USA nur eine jährliche Pauschalbesteuerung an. Die Pauschalsteuer ist bereits in der jährlichen Verwaltungsgebühr enthalten. Wir organisieren und begleiten Ihre Firmengründung in den USA. Die Firmengründung z. B. einer Corporation (US-Aktiengesellschaft) erfolgt grundsätzlich binnen 48 Stunden. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Gründung von Partnerships - General Partnership ("Allgemeine bzw. Gewöhnliche Partnerschaft", welche mit der OHG vergleichbar ist), die Limited Partnership, kurz LP ("Begrenzte Partnerschaft", die mit der KG vergleichbar ist), die Limited Liability Partnership, kurz LLP ("Partnerschaft mit begrenzter Haftung", die eine Zwischenform zwischen einer KG und einer GmbH darstellt) - oder der Gründung einer Limited Liability Companies, kurz LLC ("Gesellschaften mit beschränkter Haftung", halbwegs vergleichbar mit einer deutschen GmbH).

Während man EUR 25.000,- Kapital z.B. zur Gründung einer GmbH oder EUR 50.000,- zur Gründung eine AG in Deutschland benötigt, kann in den USA eine Corporation schon mit deutlich weniger Kapital gegründet werden (siehe hierzu Preise).

Den Weg freigemacht hat dafür der Europäische Gerichtshof mit seinen Grundsatzentscheidungen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art". Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung auch geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit ausüben, auch hier rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen GmbH oder AG erbringen müssen. Sie werden wie eine gebietsansässige Firma behandelt - sie können ein Gewerbe anmelden, z. B. eine Gaststättenerlaubnis beantragen oder eine § 34 c GewO-Erlaubnis beantragen, in Europa Konten eröffnen und Tochtergesellschaften gründen oder Gesellschaftsanteile übernehmen. In das deutsche Handelsregister werden Corporations als selbständige Niederlassung eingetragen, ohne dass ein bestimmtes Mindestkapital nachgewiesen werden muss.
Firmengründung USA, Firma USA gründen, Firmengründung Singapore und Hongkong

Firma: Aczento Consulting Group
Ansprechpartner:
E-Mail: info@aczento.com
Straße/Nr.: Friedrichstr 171
PLZ/Ort: 10117 Berlin
Telefon: +49 800 0872424
Telefax:
Website: www.aczento.com Die Presse-Meldung wurde verteilt über Press-Report.de - Der online Presseverteiler!
(Weitere interessante Europa News & Europa Infos & Europa Tipps können Sie auch hier auf dieser Page sehen / lesen / auswerten.)

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Bei einer reinen Geschzäftstätigkeit außerhalb der USA fällt in den USA nur eine jährliche Pauschalbesteuerung an. Die Pauschalsteuer ist bereits in der jährlichen Verwaltungsgebühr enthalten. Wir organisieren und begleiten Ihre Firmengründung in den USA. Die Firmengründung z. B. einer Corporation (US-Aktiengesellschaft) erfolgt grundsätzlich binnen 48 Stunden. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Gründung von Partnerships - General Partnership ("Allgemeine bzw. Gewöhnliche Partnerschaft", welche mit der OHG vergleichbar ist), die Limited Partnership, kurz LP ("Begrenzte Partnerschaft", die mit der KG vergleichbar ist), die Limited Liability Partnership, kurz LLP ("Partnerschaft mit begrenzter Haftung", die eine Zwischenform zwischen einer KG und einer GmbH darstellt) - oder der Gründung einer Limited Liability Companies, kurz LLC ("Gesellschaften mit beschränkter Haftung", halbwegs vergleichbar mit einer deutschen GmbH).

Während man EUR 25.000,- Kapital z.B. zur Gründung einer GmbH oder EUR 50.000,- zur Gründung eine AG in Deutschland benötigt, kann in den USA eine Corporation schon mit deutlich weniger Kapital gegründet werden (siehe hierzu Preise).

Den Weg freigemacht hat dafür der Europäische Gerichtshof mit seinen Grundsatzentscheidungen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art". Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung auch geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit ausüben, auch hier rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen GmbH oder AG erbringen müssen. Sie werden wie eine gebietsansässige Firma behandelt - sie können ein Gewerbe anmelden, z. B. eine Gaststättenerlaubnis beantragen oder eine § 34 c GewO-Erlaubnis beantragen, in Europa Konten eröffnen und Tochtergesellschaften gründen oder Gesellschaftsanteile übernehmen. In das deutsche Handelsregister werden Corporations als selbständige Niederlassung eingetragen, ohne dass ein bestimmtes Mindestkapital nachgewiesen werden muss.
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