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FREIE WÄHLER und ÖDP klagen gegen 3%-Hürde vor dem Bundesverfassungsgericht / Rechtsvertreter Prof. von Arnim: 'Gericht hatte auch 5% aus guten Gründen gekippt'!
Datum: Montag, dem 14. Oktober 2013
Thema: Europa News


Berlin (ots) - Die FREIEN WÄHLER und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) haben Klage gegen die 3%-Klausel für Europa-Wahlen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht mit der dringenden Bitte um eine rasche Entscheidung.

Die Vorsitzenden beider Parteien, Hubert Aiwanger für die FREIEN WÄHLER, Sebastian Frankenberger für die Ökologisch-Demokratische Partei und der Verfassungsrechtler Professor Hans Herbert von Arnim haben heute in Berlin die Klage und inhaltlichen Mängel des 3 %-Gesetzes vorgestellt.

Die Bundestags-Fraktionen, mit Ausnahme der Linken, hatten das Gesetz, in kaum mehr als einer Woche, durch den Bundestag gepeitscht. Dringende Warnungen der eigenen Ministerialverwaltung und der Appell von 34 Staatsrechtlehrern wurden schlicht ignoriert.

Die außerparlamentarischen Parteien mussten noch vier Monate warten, bis der Bundespräsident das Gesetz in diesen Tagen unterzeichnet hat. Jetzt können sie es endlich anfechten. Der lange Schwebezustand beeinträchtigte die Parteien in skandalöser Weise in ihren Wahlvorbereitungen.

Professor von Arnim konnte als gemeinsamer Prozessvertreter gewonnen werden. Er war vor zwei Jahren erfolgreicher Kläger gegen die Sperrklausel bei Europa-Wahlen! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte formal zwar nur die 5 %-Klausel, in seinen bindenden Gründen aber jede Sperrklausel bei deutschen Europa-Wahlen für verfassungswidrig erklärt.

Dazu sagt Prof. von Arnim: "Bis zum Urteil vom 9. November 2011 fielen Millionen Stimmen nicht nur unter den Tisch, nein, sie kamen auch noch den Glücklichen, die den Sprung ins Parlament geschafft hatten, zugute. Also Parteien und Kandidaten, die von den betreffenden Wählern gerade nicht gewählt worden sind. Das urdemokratische Recht der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Parteien war lange aus Gründen des Macht- und Postenerhalts der Etablierten schwer verletzt worden."

Hubert Aiwanger: "In der Europawahl 2009 wurde die Chancengleichheit von politischen Parteien stark beeinträchtigt. Von den gültigen Stimmen in Deutschland gingen rund 10 % schlicht verloren. Für die FREIEN WÄHLER war es der Verlust von 2 Mandaten. Dies darf nicht noch einmal passieren!"

Sebastian Frankenberger: "Hätte das Urteil vom 9. November 2011 schon für die angefochtene Wahl gegolten, säßen die FREIEN WÄHLER und die ÖDP jetzt im Europäischen Parlament. Wir sind uns sicher, dass die Bundesverfassungsrichter nicht ihr eigenes Urteil ad absurdum führen und deshalb unserer Klage stattgeben."

Pressekontakt:

Steffen Große
Bundespressesprecher FREIE WÄHLER
Mobil - 01523 37 10 103 / www.freiewaehler.eu /
facebook.com/Bundespressestelle.FREIEWAEHLER
und facebook.com/freie.waehler.bundesvereinigung
Bundespressestelle
Erich-Ponto-Str. 19 / 01097 Dresden / Büro Berlin / Luisenstr. 41

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/108038/2575587/freie-waehler-und-oedp-klagen-gegen-3-huerde-vor-dem-bundesverfassungsgericht-rechtsvertreter-prof von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Die FREIEN WÄHLER und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) haben Klage gegen die 3%-Klausel für Europa-Wahlen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht mit der dringenden Bitte um eine rasche Entscheidung.

Die Vorsitzenden beider Parteien, Hubert Aiwanger für die FREIEN WÄHLER, Sebastian Frankenberger für die Ökologisch-Demokratische Partei und der Verfassungsrechtler Professor Hans Herbert von Arnim haben heute in Berlin die Klage und inhaltlichen Mängel des 3 %-Gesetzes vorgestellt.

Die Bundestags-Fraktionen, mit Ausnahme der Linken, hatten das Gesetz, in kaum mehr als einer Woche, durch den Bundestag gepeitscht. Dringende Warnungen der eigenen Ministerialverwaltung und der Appell von 34 Staatsrechtlehrern wurden schlicht ignoriert.

Die außerparlamentarischen Parteien mussten noch vier Monate warten, bis der Bundespräsident das Gesetz in diesen Tagen unterzeichnet hat. Jetzt können sie es endlich anfechten. Der lange Schwebezustand beeinträchtigte die Parteien in skandalöser Weise in ihren Wahlvorbereitungen.

Professor von Arnim konnte als gemeinsamer Prozessvertreter gewonnen werden. Er war vor zwei Jahren erfolgreicher Kläger gegen die Sperrklausel bei Europa-Wahlen! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte formal zwar nur die 5 %-Klausel, in seinen bindenden Gründen aber jede Sperrklausel bei deutschen Europa-Wahlen für verfassungswidrig erklärt.

Dazu sagt Prof. von Arnim: "Bis zum Urteil vom 9. November 2011 fielen Millionen Stimmen nicht nur unter den Tisch, nein, sie kamen auch noch den Glücklichen, die den Sprung ins Parlament geschafft hatten, zugute. Also Parteien und Kandidaten, die von den betreffenden Wählern gerade nicht gewählt worden sind. Das urdemokratische Recht der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Parteien war lange aus Gründen des Macht- und Postenerhalts der Etablierten schwer verletzt worden."

Hubert Aiwanger: "In der Europawahl 2009 wurde die Chancengleichheit von politischen Parteien stark beeinträchtigt. Von den gültigen Stimmen in Deutschland gingen rund 10 % schlicht verloren. Für die FREIEN WÄHLER war es der Verlust von 2 Mandaten. Dies darf nicht noch einmal passieren!"

Sebastian Frankenberger: "Hätte das Urteil vom 9. November 2011 schon für die angefochtene Wahl gegolten, säßen die FREIEN WÄHLER und die ÖDP jetzt im Europäischen Parlament. Wir sind uns sicher, dass die Bundesverfassungsrichter nicht ihr eigenes Urteil ad absurdum führen und deshalb unserer Klage stattgeben."

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Steffen Große
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Mobil - 01523 37 10 103 / www.freiewaehler.eu /
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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/108038/2575587/freie-waehler-und-oedp-klagen-gegen-3-huerde-vor-dem-bundesverfassungsgericht-rechtsvertreter-prof von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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