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DER STANDARD: Das Weisungsrecht gehört weg vom Minister - und der darf nicht von der ÖVP sein / 'Die beschuldigte Partei'!
Datum: Donnerstag, dem 09. Januar 2014
Thema: Europa News


Wien (ots) - Die Diskussion um die Weisungskette im Justizministerium ist wichtig, im Grunde genommen aber von symbolischer Bedeutung - was der Diskussion keinen Abbruch tun soll.

Die Frage des Weisungsrechts alleine sagt nur bedingt etwas über eine mögliche politische Einflussnahme des (parteiischen) Justizministers auf die Staatsanwaltschaft aus.

Dass die Zahl der Weisungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist, wie Recherchen des Standard ergeben haben, muss nicht unbedingt auf einen Missbrauch deuten.
Wenn etwa erhöhte Sensibilität im Umgang mit Verfahren nach dem NS-Verbotsgesetz eingefordert und diese mittels Weisungen in konkreten Fällen angeordnet wird, ist das positiv, das werden wohl die meisten so sehen, aus?genommen jene, die sich vor so einer Rechtspflege fürchten müssen.

Dass Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) eine Weisung erteilt, das Verfahren gegen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) in der Inseratenaffäre nicht im ersten Anlauf einzustellen - darüber kann man streiten.

Inhaltlich mag das gerechtfertigt gewesen sein, auch wenn das Verfahren schlussendlich doch noch eingestellt wurde.

Dass das Ganze mitten im Wahlkampf geschehen ist und eine ÖVP-Politikerin dabei dem SPÖ-Spitzenkandidaten ordentlich am Zeug geflickt hat, ist problematisch und tut der Glaubwürdigkeit der Justiz nicht gut.

Das Weisungsrecht gehört neu aufgestellt, es gehört weg von einem Minister, der von einer Partei bestellt wird und dieser verbunden ist.

Politischer Missbrauch gehört weitestgehend ausgeschlossen. Ob das Weisungsrecht einem Generalstaatsanwalt übertragen wird oder ob ein Weisenrat eingesetzt wird, sollte das Ergebnis eines politischen Entscheidungsfindungsprozesses sein, der hoffentlich möglichst bald eingeleitet wird.

Der aktuelle Justizminister Wolfgang Brandstetter hat das ja in Aussicht gestellt.

Tatsächlich ist nicht das Weisungsrecht des Ministers das Problem, das Problem ist der Minister selbst. In diesem Fall heißt das Problem Wolfgang Brandstetter.

Dass der Minister als Strafverteidiger Bösewichter vertreten hat und in politischen Prozessen wie im Fall Telekom tätig war, mag ungünstig in der Optik sein, das wahre Problem ist aber, dass die ÖVP sich den Justizminister aussuchen durfte.

Gegen die ÖVP läuft ein Verfahren, die Volkspartei wird von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigte geführt. Es geht um den Verdacht der Geldwäscherei und der Beihilfe zur Untreue.

Der ÖVP wird vorgeworfen, Telekom-Gelder zur illegalen Wahlkampffinanzierung angenommen zu haben. Und diese ÖVP, die sich in einem Strafverfahren verantworten muss, darf sich aussuchen, wen sie zum Justizminister macht. Das ist schlichtweg absurd.

Die SPÖ mischt sich nicht ein, das ist Teil der Koalitionsvereinbarung. Auch absurd.

Die Wahl von ÖVP-Chef Michael Spindelegger fiel schließlich auf Brandstetter, warum auch immer.

Eigentlich müsste das selbstverständlich sein: Die ÖVP hätte von sich aus auf das Nominierungsrecht des Justizministers verzichten müssen, sie ist beschuldigte Partei und damit befangen.

Befangen ist selbstverständlich auch der Minister, den sie aufgestellt hat - und den sie wieder abberufen kann, wenn er nicht folgsam ist.

Brandstetter kann per Weisungsrecht der ÖVP eine Anklage ersparen, wenn er will, zumindest auf dem Papier.

Und wir sind in Österreich: Da finden SPÖ und ÖVP nichts Schlimmes daran.

Kommentar von Michael Völker

Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom

(Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/62553/2634519/der-standard-kommentar-die-beschuldigte-partei-von-michael-voelker, Autor siehe obiger Artikel.)


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Wien (ots) - Die Diskussion um die Weisungskette im Justizministerium ist wichtig, im Grunde genommen aber von symbolischer Bedeutung - was der Diskussion keinen Abbruch tun soll.

Die Frage des Weisungsrechts alleine sagt nur bedingt etwas über eine mögliche politische Einflussnahme des (parteiischen) Justizministers auf die Staatsanwaltschaft aus.

Dass die Zahl der Weisungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist, wie Recherchen des Standard ergeben haben, muss nicht unbedingt auf einen Missbrauch deuten.
Wenn etwa erhöhte Sensibilität im Umgang mit Verfahren nach dem NS-Verbotsgesetz eingefordert und diese mittels Weisungen in konkreten Fällen angeordnet wird, ist das positiv, das werden wohl die meisten so sehen, aus?genommen jene, die sich vor so einer Rechtspflege fürchten müssen.

Dass Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) eine Weisung erteilt, das Verfahren gegen Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) in der Inseratenaffäre nicht im ersten Anlauf einzustellen - darüber kann man streiten.

Inhaltlich mag das gerechtfertigt gewesen sein, auch wenn das Verfahren schlussendlich doch noch eingestellt wurde.

Dass das Ganze mitten im Wahlkampf geschehen ist und eine ÖVP-Politikerin dabei dem SPÖ-Spitzenkandidaten ordentlich am Zeug geflickt hat, ist problematisch und tut der Glaubwürdigkeit der Justiz nicht gut.

Das Weisungsrecht gehört neu aufgestellt, es gehört weg von einem Minister, der von einer Partei bestellt wird und dieser verbunden ist.

Politischer Missbrauch gehört weitestgehend ausgeschlossen. Ob das Weisungsrecht einem Generalstaatsanwalt übertragen wird oder ob ein Weisenrat eingesetzt wird, sollte das Ergebnis eines politischen Entscheidungsfindungsprozesses sein, der hoffentlich möglichst bald eingeleitet wird.

Der aktuelle Justizminister Wolfgang Brandstetter hat das ja in Aussicht gestellt.

Tatsächlich ist nicht das Weisungsrecht des Ministers das Problem, das Problem ist der Minister selbst. In diesem Fall heißt das Problem Wolfgang Brandstetter.

Dass der Minister als Strafverteidiger Bösewichter vertreten hat und in politischen Prozessen wie im Fall Telekom tätig war, mag ungünstig in der Optik sein, das wahre Problem ist aber, dass die ÖVP sich den Justizminister aussuchen durfte.

Gegen die ÖVP läuft ein Verfahren, die Volkspartei wird von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigte geführt. Es geht um den Verdacht der Geldwäscherei und der Beihilfe zur Untreue.

Der ÖVP wird vorgeworfen, Telekom-Gelder zur illegalen Wahlkampffinanzierung angenommen zu haben. Und diese ÖVP, die sich in einem Strafverfahren verantworten muss, darf sich aussuchen, wen sie zum Justizminister macht. Das ist schlichtweg absurd.

Die SPÖ mischt sich nicht ein, das ist Teil der Koalitionsvereinbarung. Auch absurd.

Die Wahl von ÖVP-Chef Michael Spindelegger fiel schließlich auf Brandstetter, warum auch immer.

Eigentlich müsste das selbstverständlich sein: Die ÖVP hätte von sich aus auf das Nominierungsrecht des Justizministers verzichten müssen, sie ist beschuldigte Partei und damit befangen.

Befangen ist selbstverständlich auch der Minister, den sie aufgestellt hat - und den sie wieder abberufen kann, wenn er nicht folgsam ist.

Brandstetter kann per Weisungsrecht der ÖVP eine Anklage ersparen, wenn er will, zumindest auf dem Papier.

Und wir sind in Österreich: Da finden SPÖ und ÖVP nichts Schlimmes daran.

Kommentar von Michael Völker

Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom

(Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/62553/2634519/der-standard-kommentar-die-beschuldigte-partei-von-michael-voelker, Autor siehe obiger Artikel.)


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