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Rheinische Post: Der Fluggast muss als Kunde König bleiben!
Datum: Samstag, dem 01. Februar 2014 Thema: Europa News
Düsseldorf (ots) - Die geplante Reform der europäischen Fluggastrechte ist ein Paradebeispiel dafür, wie eine zunächst gut gemeinte Verbraucherschutzpolitik sich auch in ihr Gegenteil verkehren kann, wenn Lobbyisten erfolgreiche Arbeit leisten.
Der Vorschlag der EU-Kommission, der nun kommende Woche erstmals im Europäischen Parlament beraten wird, enthält viele gute Ansätze - etwa, dass Passagiere, die länger als eine Stunde auf ihren Flug warten, Anspruch auf ein Glas Wasser haben sollen.
Er enthält aber an entscheidender Stelle eine Verschlechterung: Passagiere sollen künftig erst ab Verspätungen von fünf Stunden, und nicht bereits ab drei Stunden, entschädigt werden.
Zwei Drittel aller bisher Anspruchsberechtigten hätten künftig kein Recht mehr auf Entschädigung durch die Airlines, wenn der Kommissionsplan umgesetzt würde.
Damit würden die Verbraucherrechte massiv beschnitten, und die Fluggesellschaften könnten ihr finanzielles Ausgleichsrisiko massiv senken.
Verbraucherschutzorganisationen und Oppositionspolitiker in Deutschland warnen die Bundesregierung zu Recht davor, dieser Politik die Hand zu reichen.
Berlin sollte klar gegen die Beschneidung der Fluggastrechte Stellung beziehen.
Kommentar von Birgit Marschall
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2653796/rheinische-post-kommentar-der-fluggast-muss-als-kunde-koenig-bleiben-von-birgit-marschall von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.
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Düsseldorf (ots) - Die geplante Reform der europäischen Fluggastrechte ist ein Paradebeispiel dafür, wie eine zunächst gut gemeinte Verbraucherschutzpolitik sich auch in ihr Gegenteil verkehren kann, wenn Lobbyisten erfolgreiche Arbeit leisten.
Der Vorschlag der EU-Kommission, der nun kommende Woche erstmals im Europäischen Parlament beraten wird, enthält viele gute Ansätze - etwa, dass Passagiere, die länger als eine Stunde auf ihren Flug warten, Anspruch auf ein Glas Wasser haben sollen.
Er enthält aber an entscheidender Stelle eine Verschlechterung: Passagiere sollen künftig erst ab Verspätungen von fünf Stunden, und nicht bereits ab drei Stunden, entschädigt werden.
Zwei Drittel aller bisher Anspruchsberechtigten hätten künftig kein Recht mehr auf Entschädigung durch die Airlines, wenn der Kommissionsplan umgesetzt würde.
Damit würden die Verbraucherrechte massiv beschnitten, und die Fluggesellschaften könnten ihr finanzielles Ausgleichsrisiko massiv senken.
Verbraucherschutzorganisationen und Oppositionspolitiker in Deutschland warnen die Bundesregierung zu Recht davor, dieser Politik die Hand zu reichen.
Berlin sollte klar gegen die Beschneidung der Fluggastrechte Stellung beziehen.
Kommentar von Birgit Marschall
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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2653796/rheinische-post-kommentar-der-fluggast-muss-als-kunde-koenig-bleiben-von-birgit-marschall von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.
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