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Ostthüringer Zeitung: Politisch blindes Urteil - Es beantwortet die Frage nach der Gerechtigkeit schematisch!
Datum: Donnerstag, dem 27. Februar 2014
Thema: Europa News


Gera (ots) - Wie ein EU-Land seine parlamentarische Vertretung in Straßburg wählt, ist ihm selbst überlassen.

Die Frage nach dem gerechten Verfahren darf es nach nationalen Gesichtspunkten beantworten.

Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig getan: Gerecht ist Gleichgewichtigkeit der Stimmen. Sperrklauseln seien allenfalls zulässig, wenn sonst die politische Stabilität gefährdet wäre.

Das wird man kaum behaupten können. Der Wegfall der Sperrklausel wird die EU-Bürgerkammer im technischen Sinne nicht funktionsuntüchtig machen.

Wenn Christ- und Sozialdemokraten sich zusammenraufen, wird das weiterhin zur Entscheidungsfindung reichen.

Mehrheiten gegen einen der beiden Großen werden schwerer zu organisieren sein, das aber in Maßen.

Für mehr sind die numerischen Folgen des Urteils, das ja nur Deutschland betrifft, schlicht zu begrenzt. Vertreter der etablierten deutschen Parteien werden auch künftig den mit Abstand größten nationalen Block bilden.

Und dennoch ist das Urteil schlecht, weil politisch blind. Es beantwortet die Frage nach der Gerechtigkeit schematisch. Die Wirkungslosigkeit der Stimmen für die Splitterparteien wird lediglich verlagert.

An den Entscheidungen sind sie weiter nicht beteiligt, wohl aber am Getöse.

Die ohnehin bedenklich hohe Zahl derer wird vergrößert, die in der europäischen Volksvertretung keine Form demokratischer Willensbildung sehen, sondern ein Forum, um ihrem Abscheu gegen Europa Gehör zu verschaffen.

Knut Pries kommentiert

Pressekontakt:

Ostthüringer Zeitung
Redaktion Ostthüringer Zeitung
Telefon: +49 3447 52 58 79
redaktion@otz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/74527/2674637/ostthueringer-zeitung-knut-pries-kommentiert-politisch-blindes-urteil von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Gera (ots) - Wie ein EU-Land seine parlamentarische Vertretung in Straßburg wählt, ist ihm selbst überlassen.

Die Frage nach dem gerechten Verfahren darf es nach nationalen Gesichtspunkten beantworten.

Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig getan: Gerecht ist Gleichgewichtigkeit der Stimmen. Sperrklauseln seien allenfalls zulässig, wenn sonst die politische Stabilität gefährdet wäre.

Das wird man kaum behaupten können. Der Wegfall der Sperrklausel wird die EU-Bürgerkammer im technischen Sinne nicht funktionsuntüchtig machen.

Wenn Christ- und Sozialdemokraten sich zusammenraufen, wird das weiterhin zur Entscheidungsfindung reichen.

Mehrheiten gegen einen der beiden Großen werden schwerer zu organisieren sein, das aber in Maßen.

Für mehr sind die numerischen Folgen des Urteils, das ja nur Deutschland betrifft, schlicht zu begrenzt. Vertreter der etablierten deutschen Parteien werden auch künftig den mit Abstand größten nationalen Block bilden.

Und dennoch ist das Urteil schlecht, weil politisch blind. Es beantwortet die Frage nach der Gerechtigkeit schematisch. Die Wirkungslosigkeit der Stimmen für die Splitterparteien wird lediglich verlagert.

An den Entscheidungen sind sie weiter nicht beteiligt, wohl aber am Getöse.

Die ohnehin bedenklich hohe Zahl derer wird vergrößert, die in der europäischen Volksvertretung keine Form demokratischer Willensbildung sehen, sondern ein Forum, um ihrem Abscheu gegen Europa Gehör zu verschaffen.

Knut Pries kommentiert

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redaktion@otz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/74527/2674637/ostthueringer-zeitung-knut-pries-kommentiert-politisch-blindes-urteil von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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