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Allgemeine Zeitung Mainz zum Karlsruher Urteil: Politik in der Robe / Überhaupt nicht plausibel klingt die Begründung!
Datum: Donnerstag, dem 27. Februar 2014
Thema: Europa News


Mainz (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, Politikern die Arbeit zu erleichtern.

Es ist aber auch nicht zum Gegenteil verpflichtet. Oder, viel schlimmer, bei seinen Entscheidungen selbst politisch zu denken und zu handeln.

Letzteres haben die Richter in Karlsruhe aber gestern getan, als sie die Drei-Prozent-Hürde für die Europawahlen kassiert haben.

Sicher ist richtig, dass jegliche Barriere den Anschein von Willkür erweckt. Warum fünf Prozent, warum drei Prozent?

Doch diese Hürdenfrage stellen Deutschlands Verfassungshüter gar nicht generell in Frage, denn für den Bundestag und alle Landtage lassen sie Barrieren gelten.

Überhaupt nicht plausibel klingt die nachgeschobene Begründung. Sie heißt sinngemäß: Das Europaparlament ist eine Volksvertretung zweiter Klasse, die weder eine Regierung zu wählen noch zu kontrollieren habe.

Daher sei eine zu befürchtende Zersplitterung durch hinzukommende Gruppierungen nicht so folgenschwer.

Offensichtlich ist hier die Zeit am Gericht vorbei gegangen. Die Kandidaten für EU-Kommissariate müssen sich einer peinlichen Befragung durch das Parlament in Straßburg stellen.

Das hat eine ganze Reihe von ihnen politisch nicht überlebt.

Auch der Kommissionspräsident ist über das Budgetrecht der Straßburger zu steuern.

In zähen Verhandlungen hat sich das Parlament der Europäer seine Machtpositionen erkämpft.

Und die Prozenthürde bewirkte, dass nicht jeder Scharlatan und Spesenritter in weich gepolsterten Sitzen landete.

Jetzt haben wir zumindest aus deutscher Sicht eine Quasselbude zu erwarten.

Pressekontakt:

Allgemeine Zeitung Mainz
Andreas Trapp
Newsmanager
Telefon: 06131/485872
online@vrm.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65597/2674640/allg-zeitung-mainz-wiesbadener-kurier-kommentar-zum-karlsruher-urteil von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Mainz (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, Politikern die Arbeit zu erleichtern.

Es ist aber auch nicht zum Gegenteil verpflichtet. Oder, viel schlimmer, bei seinen Entscheidungen selbst politisch zu denken und zu handeln.

Letzteres haben die Richter in Karlsruhe aber gestern getan, als sie die Drei-Prozent-Hürde für die Europawahlen kassiert haben.

Sicher ist richtig, dass jegliche Barriere den Anschein von Willkür erweckt. Warum fünf Prozent, warum drei Prozent?

Doch diese Hürdenfrage stellen Deutschlands Verfassungshüter gar nicht generell in Frage, denn für den Bundestag und alle Landtage lassen sie Barrieren gelten.

Überhaupt nicht plausibel klingt die nachgeschobene Begründung. Sie heißt sinngemäß: Das Europaparlament ist eine Volksvertretung zweiter Klasse, die weder eine Regierung zu wählen noch zu kontrollieren habe.

Daher sei eine zu befürchtende Zersplitterung durch hinzukommende Gruppierungen nicht so folgenschwer.

Offensichtlich ist hier die Zeit am Gericht vorbei gegangen. Die Kandidaten für EU-Kommissariate müssen sich einer peinlichen Befragung durch das Parlament in Straßburg stellen.

Das hat eine ganze Reihe von ihnen politisch nicht überlebt.

Auch der Kommissionspräsident ist über das Budgetrecht der Straßburger zu steuern.

In zähen Verhandlungen hat sich das Parlament der Europäer seine Machtpositionen erkämpft.

Und die Prozenthürde bewirkte, dass nicht jeder Scharlatan und Spesenritter in weich gepolsterten Sitzen landete.

Jetzt haben wir zumindest aus deutscher Sicht eine Quasselbude zu erwarten.

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Andreas Trapp
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Telefon: 06131/485872
online@vrm.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65597/2674640/allg-zeitung-mainz-wiesbadener-kurier-kommentar-zum-karlsruher-urteil von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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