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Vorratsdatenspeicherung: Zeitungsverleger begrüßen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs!
Datum: Dienstag, dem 08. April 2014
Thema: Europa News


Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig zu erklären, begrüßt.

Damit werde der Quellenschutz garantiert und die Pressefreiheit geschützt, sagte der Hauptgeschäftsführer des BDZV, Dietmar Wolff, heute in Berlin.

"Freie Medien brauchen Informanten, die nicht ständig in der Angst leben müssen, bespitzelt zu werden, und Journalisten, die frei von Überwachung arbeiten können!"

Die Luxemburger Richter hatten die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen der Bürger ohne konkreten Anlass als gravierenden Eingriff in die Grundreche der Bürger verurteilt.

Damit werde das Recht auf Datenschutz und die Achtung des Privatlebens verletzt.

In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 gekippt.

Die damalige Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Eine Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht sei vor dem Hintergrund der neuen Entscheidung nun entbehrlich, betonte Wolff.

Die deutschen Zeitungsverleger sprechen sich seit langem gegen den drohenden Wegfall des grundrechtlich gewährten Quellenschutzes aus, der in Folge der dauerhaften Speicherung von Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung droht.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/6936/2708468/vorratsdatenspeicherung-zeitungsverleger-begruessen-entscheidung-des-europaeischen-gerichtshofs von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig zu erklären, begrüßt.

Damit werde der Quellenschutz garantiert und die Pressefreiheit geschützt, sagte der Hauptgeschäftsführer des BDZV, Dietmar Wolff, heute in Berlin.

"Freie Medien brauchen Informanten, die nicht ständig in der Angst leben müssen, bespitzelt zu werden, und Journalisten, die frei von Überwachung arbeiten können!"

Die Luxemburger Richter hatten die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen der Bürger ohne konkreten Anlass als gravierenden Eingriff in die Grundreche der Bürger verurteilt.

Damit werde das Recht auf Datenschutz und die Achtung des Privatlebens verletzt.

In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 gekippt.

Die damalige Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Eine Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht sei vor dem Hintergrund der neuen Entscheidung nun entbehrlich, betonte Wolff.

Die deutschen Zeitungsverleger sprechen sich seit langem gegen den drohenden Wegfall des grundrechtlich gewährten Quellenschutzes aus, der in Folge der dauerhaften Speicherung von Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung droht.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/6936/2708468/vorratsdatenspeicherung-zeitungsverleger-begruessen-entscheidung-des-europaeischen-gerichtshofs von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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