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neues deutschland: Jurist und Internetexperte Tripp zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Stärkung der Grundrechte!
Datum: Mittwoch, dem 09. April 2014
Thema: Europa News


Berlin (ots) - Im Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung sieht der politische Referent des Vereins Digitale Gesellschaft, Volker Tripp, einen wichtigen Schritt, Grundrechtsverletzungen durch die Massenspeicherung persönlichster Daten abzustellen.

"Der EuGH hat heute eine historische Chance zur Verteidigung der Grundrechte und einer freiheitlichen Gesellschaft ergriffen, indem er die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form als unvereinbar mit dem Grundrecht auf Privatsphäre und dem auf den Schutz personenbezogener Daten verworfen hat", sagte Tripp der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Mittwochausgabe).

In den EU-Ländern, die die Vorratsdatenspeicherung bereits eingeführt haben, wachse nun der politische Druck auf die Verantwortlichen, zu bewerten, ob sie aufrecht zu erhalten ist.

Da bislang nur EU-Rechtsakte an der Grundrechtecharta gemessen werden können, bedeute das Urteil nicht, dass die bestehenden Gesetze in den einzelnen Ländern gegen EU-Recht verstoßen.

"Dem Geist der Entscheidung widersprechen sie jedoch allemal", meint der Jurist und Internetexperte.

Tripp weist allerdings darauf hin, dass die Richter in Luxemburg die Vorratsdatenspeicherung nicht als solche endgültig verboten hätten. Sie schrieben aber "sehr enge Grenzen" dafür vor.

"Der EuGH hat sich nicht zu der Positionierung durchringen können, dass das Vorhalten und Anhäufen von persönlichen Daten als solches den Wesensgehalt der Grundrechte aushöhlt."

Pressekontakt:

neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/2708938/neues-deutschland-berichtigung-position-tripp-korrigiert-jurist-und-internetexperte-tripp-zum-eugh von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Im Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung sieht der politische Referent des Vereins Digitale Gesellschaft, Volker Tripp, einen wichtigen Schritt, Grundrechtsverletzungen durch die Massenspeicherung persönlichster Daten abzustellen.

"Der EuGH hat heute eine historische Chance zur Verteidigung der Grundrechte und einer freiheitlichen Gesellschaft ergriffen, indem er die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form als unvereinbar mit dem Grundrecht auf Privatsphäre und dem auf den Schutz personenbezogener Daten verworfen hat", sagte Tripp der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Mittwochausgabe).

In den EU-Ländern, die die Vorratsdatenspeicherung bereits eingeführt haben, wachse nun der politische Druck auf die Verantwortlichen, zu bewerten, ob sie aufrecht zu erhalten ist.

Da bislang nur EU-Rechtsakte an der Grundrechtecharta gemessen werden können, bedeute das Urteil nicht, dass die bestehenden Gesetze in den einzelnen Ländern gegen EU-Recht verstoßen.

"Dem Geist der Entscheidung widersprechen sie jedoch allemal", meint der Jurist und Internetexperte.

Tripp weist allerdings darauf hin, dass die Richter in Luxemburg die Vorratsdatenspeicherung nicht als solche endgültig verboten hätten. Sie schrieben aber "sehr enge Grenzen" dafür vor.

"Der EuGH hat sich nicht zu der Positionierung durchringen können, dass das Vorhalten und Anhäufen von persönlichen Daten als solches den Wesensgehalt der Grundrechte aushöhlt."

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/59019/2708938/neues-deutschland-berichtigung-position-tripp-korrigiert-jurist-und-internetexperte-tripp-zum-eugh von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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