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DIGNITAS; Die Entscheidung des Bundestags verstösst sowohl gegen das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention!
Datum: Samstag, dem 07. November 2015
Thema: Europa News


Zur Entscheidung des Bundestags, die Frage der Beihilfe zum Suizid als Form der Sterbehilfe mit strafrechtlichen Mitteln zu regeln:

Hannover und Forch/Zürich (ots) - Medienmitteilung des Vereins DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V. und DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben, Forch-Zürich, Schweiz!

Die Entscheidung des Bundestags, die Frage der Beihilfe zum Suizid als Form der Sterbehilfe nach dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag Brand/Griese mit strafrechtlichen Mitteln zu regeln, verstösst sowohl gegen das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention.

DIGNITAS ruft deshalb den deutschen Bundespräsidenten auf, dem von ihm verkündeten Prinzip von Freiheit und Verantwortung zu folgen und dem Gesetz seine Zustimmung zu verweigern.

Sollte er es in Verletzung des Grundgesetzes und seines Amtseids dennoch unterzeichnen, wird DIGNITAS diese gegen den Willen einer Mehrheit von über 80 % der Bevölkerung getroffene und somit undemokratische Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anfechten.

Unter dem Namen DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben bestehen zwei gemeinnützige Vereine; der eine in der Schweiz, gegründet am 17. Mai 1998, der andere in Deutschland, gegründet am 26. September 2005.

Beide setzen sich ein für Palliativversorgung, Suizidversuchsprävention, Patientenverfügung und das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg durch Urteil vom 20. Januar 2011 bestätigte Menschenrecht ein, selber entscheiden zu dürfen, wann und wie jemand stirbt.

Mit ihrer ergebnisoffenen Beratung helfen sie mit, unbedachte Suizidversuche zu vermeiden. Kontakt: info@dignitas.ch

Pressekontakt:

DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben (Sektion
Deutschland) e.V., Schmiedestrasse 37, 30151 Hannover

DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben, Postfach
17, 8127 Forch-Zürich, Schweiz

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/118212/3168038, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über www.parteien-news.de bzw. www.deutsche-politik-news.de - Politik News & Infos - Portale mit aktuellen News, PresseMitteilungen und Artikeln - weitere News zu den Themen Politik & Wirtschaft auf www.deutsche-politik-news.de!


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Zur Entscheidung des Bundestags, die Frage der Beihilfe zum Suizid als Form der Sterbehilfe mit strafrechtlichen Mitteln zu regeln:

Hannover und Forch/Zürich (ots) - Medienmitteilung des Vereins DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V. und DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben, Forch-Zürich, Schweiz!

Die Entscheidung des Bundestags, die Frage der Beihilfe zum Suizid als Form der Sterbehilfe nach dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag Brand/Griese mit strafrechtlichen Mitteln zu regeln, verstösst sowohl gegen das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention.

DIGNITAS ruft deshalb den deutschen Bundespräsidenten auf, dem von ihm verkündeten Prinzip von Freiheit und Verantwortung zu folgen und dem Gesetz seine Zustimmung zu verweigern.

Sollte er es in Verletzung des Grundgesetzes und seines Amtseids dennoch unterzeichnen, wird DIGNITAS diese gegen den Willen einer Mehrheit von über 80 % der Bevölkerung getroffene und somit undemokratische Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anfechten.

Unter dem Namen DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben bestehen zwei gemeinnützige Vereine; der eine in der Schweiz, gegründet am 17. Mai 1998, der andere in Deutschland, gegründet am 26. September 2005.

Beide setzen sich ein für Palliativversorgung, Suizidversuchsprävention, Patientenverfügung und das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg durch Urteil vom 20. Januar 2011 bestätigte Menschenrecht ein, selber entscheiden zu dürfen, wann und wie jemand stirbt.

Mit ihrer ergebnisoffenen Beratung helfen sie mit, unbedachte Suizidversuche zu vermeiden. Kontakt: info@dignitas.ch

Pressekontakt:

DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben (Sektion
Deutschland) e.V., Schmiedestrasse 37, 30151 Hannover

DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben, Postfach
17, 8127 Forch-Zürich, Schweiz

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/118212/3168038, Autor siehe obiger Artikel.

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