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Elisabeth Winkelmeier-Becker: Peter Frank, neuer Generalbundesanwalt, überzeugt im Rechtsausschuss / Ausweitung der Zuständigkeit war ein richtiger Schritt!
Datum: Mittwoch, dem 11. November 2015
Thema: Europa News


Elisabeth Winkelmeier-Becker zum neuen Generalbundesanwalt Peter Frank:

Berlin (ots) - In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz hat sich der neue Generalbundesanwalt Peter Frank den Fragen der Abgeordneten gestellt.

Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir sehen das Amt des Generalbundesanwalts bei Peter Frank in guten Händen.

Er hat dargelegt, dass er sehr aktiv prüfen wird, ob wegen der Bedeutung einer Straftat oder erkennbarer Täterstrukturen Anlass für eine Übernahme von Ermittlungen besteht.

Der Gefahr, dass Ermittlungen an Zuständigkeitsstreitigkeiten scheitern, kann so wirksam begegnet werden.

Die von uns im März als Folge aus dem NSU-Untersuchungsausschuss beschlossene und mittlerweile in Kraft getretene Ausweitung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts wird hier effektiv genutzt."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/3172500, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz hat sich der neue Generalbundesanwalt Peter Frank den Fragen der Abgeordneten gestellt.

Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir sehen das Amt des Generalbundesanwalts bei Peter Frank in guten Händen.

Er hat dargelegt, dass er sehr aktiv prüfen wird, ob wegen der Bedeutung einer Straftat oder erkennbarer Täterstrukturen Anlass für eine Übernahme von Ermittlungen besteht.

Der Gefahr, dass Ermittlungen an Zuständigkeitsstreitigkeiten scheitern, kann so wirksam begegnet werden.

Die von uns im März als Folge aus dem NSU-Untersuchungsausschuss beschlossene und mittlerweile in Kraft getretene Ausweitung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts wird hier effektiv genutzt."

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