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Beate Rudolf, Direktorin Deutsches Institut für Menschenrechte, legt eine Stellungnahme zum Asylpaket II vor: Zentrale Regelungen sind menschenrechtswidrig!
Datum: Donnerstag, dem 04. Februar 2016
Thema: Europa News


Beate Rudolf zum Asylpaket II:

Berlin (ots) - Das Kabinett hat (...) das Asylpaket II beschlossen.

Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Der Gesetzesentwurf widerspricht dem menschenrechtlichen Gebot eines fairen Asylverfahrens. Er sieht vor, dass das Asylverfahren bei einer Vielzahl von Asylsuchenden 'in besonderen Aufnahmeeinrichtungen' beschleunigt durchgeführt werden kann.

Nach dem beschleunigten Verfahren würde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) innerhalb einer Woche über den Asylantrag entscheiden.

Zudem müssten Antragstellerinnen und Antragsteller innerhalb von einer Woche Eilrechtsschutz gegen eine ablehnende Entscheidung einlegen und die Verwaltungsgerichte innerhalb einer Woche über den Antrag entscheiden.

Die extreme Verkürzung des Verfahrens sowie die eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine ablehnende Entscheidung sind nicht mit den grund- und menschenrechtlichen Anforderungen an ein faires Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vereinbar.

Eine angemessene und unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung kann in den Aufnahmezentren aufgrund der hohen Anzahl der Betroffenen und der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Residenzpflicht kaum gewährleistet werden.

Verfahrensgarantien, wie sie auch in der EU-Asylverfahrensrichtlinie vorgesehen sind, der Zugang zu Rechtsberatung und Sprachmittlung werden dadurch unterlaufen.

Die Schnellverfahren in 'besonderen Aufnahmeeinrichtungen' mit verkürzten Fristen für Rechtsbehelfe würden auch die Rechte besonders schutzbedürftiger Menschen, darunter Traumatisierte, verletzen.

Sie wirken sich besonders auf Frauen aus, die geschlechtsspezifische Verfolgung erlebt haben und dies in einer Anhörung beim BAMF vortragen müssen.

Würde der Gesetzentwurf unverändert vom Gesetzgeber verabschiedet, würden auch das Recht auf Familienleben verletzt und menschenrechtliche Garantien außer Kraft gesetzt, die vor Abschiebung bei Lebensgefahr schützen."

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte http://ots.de/PTUJ5

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand
Telefon: 030 25 93 59 - 14
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Zitiert aus , Autor siehe obiger Artikel.

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Beate Rudolf zum Asylpaket II:

Berlin (ots) - Das Kabinett hat (...) das Asylpaket II beschlossen.

Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Der Gesetzesentwurf widerspricht dem menschenrechtlichen Gebot eines fairen Asylverfahrens. Er sieht vor, dass das Asylverfahren bei einer Vielzahl von Asylsuchenden 'in besonderen Aufnahmeeinrichtungen' beschleunigt durchgeführt werden kann.

Nach dem beschleunigten Verfahren würde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) innerhalb einer Woche über den Asylantrag entscheiden.

Zudem müssten Antragstellerinnen und Antragsteller innerhalb von einer Woche Eilrechtsschutz gegen eine ablehnende Entscheidung einlegen und die Verwaltungsgerichte innerhalb einer Woche über den Antrag entscheiden.

Die extreme Verkürzung des Verfahrens sowie die eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine ablehnende Entscheidung sind nicht mit den grund- und menschenrechtlichen Anforderungen an ein faires Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vereinbar.

Eine angemessene und unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung kann in den Aufnahmezentren aufgrund der hohen Anzahl der Betroffenen und der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Residenzpflicht kaum gewährleistet werden.

Verfahrensgarantien, wie sie auch in der EU-Asylverfahrensrichtlinie vorgesehen sind, der Zugang zu Rechtsberatung und Sprachmittlung werden dadurch unterlaufen.

Die Schnellverfahren in 'besonderen Aufnahmeeinrichtungen' mit verkürzten Fristen für Rechtsbehelfe würden auch die Rechte besonders schutzbedürftiger Menschen, darunter Traumatisierte, verletzen.

Sie wirken sich besonders auf Frauen aus, die geschlechtsspezifische Verfolgung erlebt haben und dies in einer Anhörung beim BAMF vortragen müssen.

Würde der Gesetzentwurf unverändert vom Gesetzgeber verabschiedet, würden auch das Recht auf Familienleben verletzt und menschenrechtliche Garantien außer Kraft gesetzt, die vor Abschiebung bei Lebensgefahr schützen."

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte http://ots.de/PTUJ5

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