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Martin Kristek, Care-Energy Gruppe, zum Rechtsgutachten der Humboldt-Universität: Das EEG ist verfassungs- und europarechtswidrig / Die Care-Energy Position wurde vollumfänglich bestätigt!
Datum: Mittwoch, dem 17. Februar 2016
Thema: Europa News


Martin Kristek zum Rechtsgutachten der Humboldt-Universität:

Hamburg (ots) - "Das Ergebnis sollte zumindest auf dem Energiemarkt niemanden überraschen" kommentierte Martin Kristek, Inhaber und CEO der Care-Energy Gruppe, das seitens Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski vorgestellte Rechtsgutachten zu den Europa- und Verfassungsrechtsverstößen des EEG.

"Seit Jahren warnen wir die Bundesregierung, Abgeordnete und Verbände vor diesen Mängeln und möglichen Konsequenzen. V

or allem die Politik hat sich diesen Argumenten bisher komplett verweigert und versucht, das kaputte System EEG durch Detailkorrekturen zu retten.

Die Analyse von Prof. Schwintowski zeigt, dass dieses Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist. Je mehr sich diese Erkenntnis verbreitet, desto größer wird die Verunsicherung der Wirtschaft und der Kunden werden.

Ausbleibende Investitionen, teure Gerichtsverfahren und ein negatives Image für die Energiewende werden die Konsequenzen einer Politik sein, die sich Erkenntnissen und Lösungen zu lang verweigert hat."

Grundsätzlich spräche nichts dagegen Ökostrom zu fördern, so der Hamburger Unternehmer weiter. Dies müsse nur rechtskonform geschehen, was aktuell nicht gegeben sei.

Dabei seien die Gefahren für dieses Missstands für die Energiebranche und die gesamte Volkswirtschaft nicht zu unterschätzen: "Aus den Mängeln des EEG ergeben sich formal ein Klageanspruch jedes Stromkunden gegen die Zahlung und ein Rückzahlungsanspruch aus der Vergangenheit.

Die Ansprüche würden sich zunächst gegen die Netzbetreiber und dann gegen die Produzenten richten. Insolvenzen in diesen Bereichen können aus Sicht der Volkswirtschaft wie der Energiewende nicht gewollt sein.

Am Ende würden also entweder die Stromkunden ihre Rückerstattung nicht erhalten oder als Steuerzahler über die öffentliche Hand selber bezahlen.

In jedem Fall sind private und gewerbliche Stromkunden die Leidtragenden der im Bereich EEG völlig verfehlten Energiepolitik. Das EEG ist der fortgesetzte Beleg, dass richtig gemeint noch lange nichts mit richtig gemacht zu tun hat."

Die Forderungen an die Politik, so Kristek weiter, seien klar zu umreißen, aber ergebnisoffen.

"Schaffen Sie ein Fördersystem für Ökoenergie mit einem Fokus auf dezentrale Eigenverbrauchslösungen.

Schaffen Sie das bestehende, nicht zu reformierende System ab und ersetzen Sie die zahlreichen komplexen Einzelmaßnahmen mit Ausnahmetatbeständen durch eine einheitliche, in der Summe niedrigere Ökoenergiesteuer.

Entlassen Sie die Netzbetreiber aus einer ungewollten Verantwortung, mit der diese überfordert sind."

3 Dokumente zum Download:

eeg-maengellisteschwintowski12-02-16.pdf
PDF - 135 kB
analyse-eeg-verfassung-europarecht-prof-dr-h-p-schwintowski.pdf
PDF - 611 kB
gutachtenvorstellungce-pe17-02-16.pdf
PDF - 2414.4 MB

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/80959/3254032, Autor siehe obiger Artikel.

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Martin Kristek zum Rechtsgutachten der Humboldt-Universität:

Hamburg (ots) - "Das Ergebnis sollte zumindest auf dem Energiemarkt niemanden überraschen" kommentierte Martin Kristek, Inhaber und CEO der Care-Energy Gruppe, das seitens Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski vorgestellte Rechtsgutachten zu den Europa- und Verfassungsrechtsverstößen des EEG.

"Seit Jahren warnen wir die Bundesregierung, Abgeordnete und Verbände vor diesen Mängeln und möglichen Konsequenzen. V

or allem die Politik hat sich diesen Argumenten bisher komplett verweigert und versucht, das kaputte System EEG durch Detailkorrekturen zu retten.

Die Analyse von Prof. Schwintowski zeigt, dass dieses Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist. Je mehr sich diese Erkenntnis verbreitet, desto größer wird die Verunsicherung der Wirtschaft und der Kunden werden.

Ausbleibende Investitionen, teure Gerichtsverfahren und ein negatives Image für die Energiewende werden die Konsequenzen einer Politik sein, die sich Erkenntnissen und Lösungen zu lang verweigert hat."

Grundsätzlich spräche nichts dagegen Ökostrom zu fördern, so der Hamburger Unternehmer weiter. Dies müsse nur rechtskonform geschehen, was aktuell nicht gegeben sei.

Dabei seien die Gefahren für dieses Missstands für die Energiebranche und die gesamte Volkswirtschaft nicht zu unterschätzen: "Aus den Mängeln des EEG ergeben sich formal ein Klageanspruch jedes Stromkunden gegen die Zahlung und ein Rückzahlungsanspruch aus der Vergangenheit.

Die Ansprüche würden sich zunächst gegen die Netzbetreiber und dann gegen die Produzenten richten. Insolvenzen in diesen Bereichen können aus Sicht der Volkswirtschaft wie der Energiewende nicht gewollt sein.

Am Ende würden also entweder die Stromkunden ihre Rückerstattung nicht erhalten oder als Steuerzahler über die öffentliche Hand selber bezahlen.

In jedem Fall sind private und gewerbliche Stromkunden die Leidtragenden der im Bereich EEG völlig verfehlten Energiepolitik. Das EEG ist der fortgesetzte Beleg, dass richtig gemeint noch lange nichts mit richtig gemacht zu tun hat."

Die Forderungen an die Politik, so Kristek weiter, seien klar zu umreißen, aber ergebnisoffen.

"Schaffen Sie ein Fördersystem für Ökoenergie mit einem Fokus auf dezentrale Eigenverbrauchslösungen.

Schaffen Sie das bestehende, nicht zu reformierende System ab und ersetzen Sie die zahlreichen komplexen Einzelmaßnahmen mit Ausnahmetatbeständen durch eine einheitliche, in der Summe niedrigere Ökoenergiesteuer.

Entlassen Sie die Netzbetreiber aus einer ungewollten Verantwortung, mit der diese überfordert sind."

3 Dokumente zum Download:

eeg-maengellisteschwintowski12-02-16.pdf
PDF - 135 kB
analyse-eeg-verfassung-europarecht-prof-dr-h-p-schwintowski.pdf
PDF - 611 kB
gutachtenvorstellungce-pe17-02-16.pdf
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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/80959/3254032, Autor siehe obiger Artikel.

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