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Das Hartz-IV-Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt eine deutsche Verwaltungspraxis: Der Spagat zwischen nationaler Souveränität und europäischer Gemeinsamkeit misslingt zunehmend
Datum: Samstag, dem 27. Februar 2016
Thema: Europa News


Martin Fröhlich zum Hartz-IV-Urteil des Europäischen Gerichtshofs:

Bielefeld (ots) - Der Europäische Gerichtshof hat eine deutsche Verwaltungspraxis bestätigt.

Deutschland muss arbeitslosen EU-Ausländern während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts keine Sozialleistungen nach Hartz IV zahlen.

Gedacht ist dieser Ausschluss zum Schutz der sozialen Systeme. Er soll Sozialtourismus vermeiden.

Das Gericht hält das nicht für falsch.

Vertreter von Wohlfahrtsverbänden kritisieren das Urteil. Es entspreche nicht den EU-Prinzipien der Freizügigkeit.

Wenn EU-Bürger sich in anderen EU-Staaten aufhalten dürfen, sollten sie dort die gleichen Ansprüche wie Einheimische haben.

Liegt der Gerichtshof also falsch?

Gemessen an den Idealen der EU-Visionäre von einst vielleicht.

Gemessen am Zustand der EU von heute auf keinen Fall.

Eine gemeinsame Währung und grenzenloser Handel im Binnenraum sind zwar Schritte zu einem Europa, doch der Kontinent ist so weit von Einigkeit entfernt wie lange nicht.

Der Spagat zwischen nationaler Souveränität und europäischer Gemeinsamkeit misslingt zunehmend.

Natürlich muss ein Staat, der mit seinem Haushalt den Schuldenkriterien der EU entsprechen muss, auf seine Ausgaben schauen.

Und Sozialtourismus käme auch die Herkunftsländer teuer zu stehen, denn ihnen würden die Menschen davonlaufen.

Gleiches Recht für alle EU-Bürger in allen Ländern gäbe es nur, wenn Europa die nationalstaatliche Selbstverwaltung aufgäbe und von Brüssel aus regiert würde.

Mit einem Haushalt über alle Grenzen hinweg. Nur würde der wegen endloser Streitereien nie verabschiedet.

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65487/3261698, Autor siehe obiger Artikel.

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Bielefeld (ots) - Der Europäische Gerichtshof hat eine deutsche Verwaltungspraxis bestätigt.

Deutschland muss arbeitslosen EU-Ausländern während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts keine Sozialleistungen nach Hartz IV zahlen.

Gedacht ist dieser Ausschluss zum Schutz der sozialen Systeme. Er soll Sozialtourismus vermeiden.

Das Gericht hält das nicht für falsch.

Vertreter von Wohlfahrtsverbänden kritisieren das Urteil. Es entspreche nicht den EU-Prinzipien der Freizügigkeit.

Wenn EU-Bürger sich in anderen EU-Staaten aufhalten dürfen, sollten sie dort die gleichen Ansprüche wie Einheimische haben.

Liegt der Gerichtshof also falsch?

Gemessen an den Idealen der EU-Visionäre von einst vielleicht.

Gemessen am Zustand der EU von heute auf keinen Fall.

Eine gemeinsame Währung und grenzenloser Handel im Binnenraum sind zwar Schritte zu einem Europa, doch der Kontinent ist so weit von Einigkeit entfernt wie lange nicht.

Der Spagat zwischen nationaler Souveränität und europäischer Gemeinsamkeit misslingt zunehmend.

Natürlich muss ein Staat, der mit seinem Haushalt den Schuldenkriterien der EU entsprechen muss, auf seine Ausgaben schauen.

Und Sozialtourismus käme auch die Herkunftsländer teuer zu stehen, denn ihnen würden die Menschen davonlaufen.

Gleiches Recht für alle EU-Bürger in allen Ländern gäbe es nur, wenn Europa die nationalstaatliche Selbstverwaltung aufgäbe und von Brüssel aus regiert würde.

Mit einem Haushalt über alle Grenzen hinweg. Nur würde der wegen endloser Streitereien nie verabschiedet.

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