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AIFM – Mehr Sicherheit durch Treuhänder
Datum: Dienstag, dem 29. März 2011
Thema: Europa Infos


Die Diskussionen zur neuen AIFM-Richtlinie für Europa reißen nicht ab. Seit 2009 diskutieren Akteure der Finanzbranche über den Richtlinienentwurf zu den Managern alternativer Investmentfonds (AIFM) und ihre Auswirkungen für die geschlossenen Fonds.

Durch die AIFM-Richtlinie wird die Emission geschlossener Fonds erschwert. Alle Anlageprodukte sollen dem gleichen Regulierungsrahmen unterworfen werden. Reguliert wird dabei nicht der Fonds als solcher, sondern die natürlichen und juristischen Personen, die die Verwaltung, den Vertrieb und die Administration der Fonds verantworten. Für die Umsetzung der Richtlinie werden unabhängige Verwahrstellen zwischengeschaltet. Die Verwahrstelle übernimmt neben der Entgegennahme der Zahlungen der Anleger und die Führung getrennter Anlegerkonten auch die Verwahrung der Finanzinstrumente. Darüber hinaus erfolgt die Auszahlung der Liquidation an die Anleger sowie die Prüfung des Eigentumsübergangs von Vermögenswerten. Als geeignete Verwahrstelle sind vorrangig Treuhänder zu nennen. Treuhändern wird im Allgemeinen ein hohes Maß an Vertrauen entgegengebracht, eine ideale Ausgangsbasis für die Umsetzung und Einhaltung der AIFM-Richtlinie.

Große Unsicherheit bezüglich der AIFM-Richtlinie basiert auf den entstehenden Zusatzkosten, die für die unabhängige Verwahrstelle aufgebracht werden müssen. Diese werden jedoch dann gering gehalten, wenn die Entscheidung auf einen erfahrenen Treuhänder mit ausgereifter Infrastruktur fällt. Die GFI TREUHAND mit Sitz in Leer, Hamburg und München ist eine der führenden Treuhandgesellschaften in Deutschland. Zusätzliche Kosten durch die AIFM-Richtlinie hält die GFI TREUHAND durch optimierte Prozesse und einer ausgearbeiteten Infrastruktur für Klienten gering. Darüber hinaus unterstützt die GFI TREUHAND ihre Klienten im Zuge der AIFM-Richtlinie in rechtlichen Fragen. Ergänzend dazu übernimmt die GFI TREUHAND die Geschäftsbesorgungsprozesse der Beteiligungsgesellschaften. Alle relevanten Leistungen kommen damit bei der GFI aus einer Hand. So bringt der Treuhänder eine klare Struktur in die umstrittene AIFM-Richtlinie und baut anfängliche Unsicherheiten bei Klienten ab.

(Interessante Hamburg News & Hamburg Infos @ Hamburg-News.net.)

Veröffentlicht von >> GFI_TREUHAND << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Die Diskussionen zur neuen AIFM-Richtlinie für Europa reißen nicht ab. Seit 2009 diskutieren Akteure der Finanzbranche über den Richtlinienentwurf zu den Managern alternativer Investmentfonds (AIFM) und ihre Auswirkungen für die geschlossenen Fonds.

Durch die AIFM-Richtlinie wird die Emission geschlossener Fonds erschwert. Alle Anlageprodukte sollen dem gleichen Regulierungsrahmen unterworfen werden. Reguliert wird dabei nicht der Fonds als solcher, sondern die natürlichen und juristischen Personen, die die Verwaltung, den Vertrieb und die Administration der Fonds verantworten. Für die Umsetzung der Richtlinie werden unabhängige Verwahrstellen zwischengeschaltet. Die Verwahrstelle übernimmt neben der Entgegennahme der Zahlungen der Anleger und die Führung getrennter Anlegerkonten auch die Verwahrung der Finanzinstrumente. Darüber hinaus erfolgt die Auszahlung der Liquidation an die Anleger sowie die Prüfung des Eigentumsübergangs von Vermögenswerten. Als geeignete Verwahrstelle sind vorrangig Treuhänder zu nennen. Treuhändern wird im Allgemeinen ein hohes Maß an Vertrauen entgegengebracht, eine ideale Ausgangsbasis für die Umsetzung und Einhaltung der AIFM-Richtlinie.

Große Unsicherheit bezüglich der AIFM-Richtlinie basiert auf den entstehenden Zusatzkosten, die für die unabhängige Verwahrstelle aufgebracht werden müssen. Diese werden jedoch dann gering gehalten, wenn die Entscheidung auf einen erfahrenen Treuhänder mit ausgereifter Infrastruktur fällt. Die GFI TREUHAND mit Sitz in Leer, Hamburg und München ist eine der führenden Treuhandgesellschaften in Deutschland. Zusätzliche Kosten durch die AIFM-Richtlinie hält die GFI TREUHAND durch optimierte Prozesse und einer ausgearbeiteten Infrastruktur für Klienten gering. Darüber hinaus unterstützt die GFI TREUHAND ihre Klienten im Zuge der AIFM-Richtlinie in rechtlichen Fragen. Ergänzend dazu übernimmt die GFI TREUHAND die Geschäftsbesorgungsprozesse der Beteiligungsgesellschaften. Alle relevanten Leistungen kommen damit bei der GFI aus einer Hand. So bringt der Treuhänder eine klare Struktur in die umstrittene AIFM-Richtlinie und baut anfängliche Unsicherheiten bei Klienten ab.

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