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Anwaltskanzlei Sachse - Ihre Anwälte in Offenbach und Rödermark - Verkehrsrecht
Datum: Samstag, dem 03. September 2011
Thema: Europa Infos


Wichtige Verkehrsregeln im Ausland

Wichtige Verkehrsregeln im Ausland
Geschwindigkeitsbegrenzungen
In einigen Ländern Europas müssen sich Autourlauber öfter auf hierzulande unbekannte Geschwindigkeitsbegrenzungen einstellen. Der ADAC macht insbesondere auf das nächtliche Tempolimit in Österreich aufmerksam. In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt mit Ausnahme der A 1 Salzburg - Wien und der A 2 Wien - Villach auf allen österreichischen Autobahnen für Personenwagen Tempo 110 (sonst 130 km/h).
Diese Nacht-Regelung erweist sich für Autofahrer nicht selten als Bußgeld-Falle, weil auf den betreffenden Autobahnen und Autobahnzufahrten nur wenige Schilder darauf hinweisen. Auf der fast 200 Kilometer langen Tauernautobahn A 10 zwischen Salzburg und Villach gibt es nur zwei kümmerliche Hinweisschilder, an den Zufahrten zur A 10 überhaupt keine.
«Runter vom Gas» heißt es in einigen Ländern für Fahranfänger - auch für diejenigen, die ihren Führerschein in Deutschland gemacht haben. So dürfen Autofahrer, die ihre Fahrberechtigung noch keine zwei Jahre haben, in Frankreich außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens mit Tempo 80 (sonst 90) und auf Autobahnen mit 110 km/h (sonst 130) unterwegs sein.
In Portugal ist für Anfänger, die ihren Führerschein noch kein volles Jahr besitzen, auf Landstraßen (außerorts) und Autobahnen lediglich Tempo 90 erlaubt. In Russland, Weißrussland und der Ukraine muss sich an die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h halten, wer seinen Führerschein seit weniger als zwei Jahren besitzt.
Autoreisende in Tschechien und der Slowakei dürfen vor Bahnübergängen grundsätzlich nicht schneller als 30 km/h fahren. In Ungarn gilt vor Bahnübergängen in Ortschaften Tempolimit 30, außerorts 40 km/h. Bahnübergänge dürfen in Ungarn nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von fünf km/h überquert werden.
Die Geldstrafen für Verstöße gegen das Tempolimit sind in einigen Ländern drastisch. Wer beispielsweise in Belgien 20 km/h zu schnell fährt, zahlt mindestens 200 Euro.

Weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht Rödermark (http://kanzlei-sachse.de/index.php/verkehrsrecht-owig-langen-offenbach-moerfelden.html), Verkehrsrecht Dreieich, Verkehrsrecht Heusenstamm (http://kanzlei-sachse.de/index.php/verkehrsrecht-owig-langen-offenbach-moerfelden.html) und Verkehrsrecht Dietzenbach (http://kanzlei-sachse.de/index.php/verkehrsrecht-owig-langen-offenbach-moerfelden.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Anwalt Offenbach (http://kanzlei-sachse.de) und Anwalt Rödermark (http://kanzlei-sachse.de).
Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am "Streitwert" ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.kanzlei-sachse.de

(Interessante Tschechien News, Infos & Tipps @ Tschechien-News-247.de.)

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In einigen Ländern Europas müssen sich Autourlauber öfter auf hierzulande unbekannte Geschwindigkeitsbegrenzungen einstellen. Der ADAC macht insbesondere auf das nächtliche Tempolimit in Österreich aufmerksam. In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt mit Ausnahme der A 1 Salzburg - Wien und der A 2 Wien - Villach auf allen österreichischen Autobahnen für Personenwagen Tempo 110 (sonst 130 km/h).
Diese Nacht-Regelung erweist sich für Autofahrer nicht selten als Bußgeld-Falle, weil auf den betreffenden Autobahnen und Autobahnzufahrten nur wenige Schilder darauf hinweisen. Auf der fast 200 Kilometer langen Tauernautobahn A 10 zwischen Salzburg und Villach gibt es nur zwei kümmerliche Hinweisschilder, an den Zufahrten zur A 10 überhaupt keine.
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In Portugal ist für Anfänger, die ihren Führerschein noch kein volles Jahr besitzen, auf Landstraßen (außerorts) und Autobahnen lediglich Tempo 90 erlaubt. In Russland, Weißrussland und der Ukraine muss sich an die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h halten, wer seinen Führerschein seit weniger als zwei Jahren besitzt.
Autoreisende in Tschechien und der Slowakei dürfen vor Bahnübergängen grundsätzlich nicht schneller als 30 km/h fahren. In Ungarn gilt vor Bahnübergängen in Ortschaften Tempolimit 30, außerorts 40 km/h. Bahnübergänge dürfen in Ungarn nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von fünf km/h überquert werden.
Die Geldstrafen für Verstöße gegen das Tempolimit sind in einigen Ländern drastisch. Wer beispielsweise in Belgien 20 km/h zu schnell fährt, zahlt mindestens 200 Euro.

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Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am "Streitwert" ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

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