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Europa News! Eigentümergemeinschaften und Verwaltung - eine wichtige Verbindung

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 08. April 2010 von Europa-247.de

Europa Frage
Freie-PresseMitteilungen.de: Beide Partner haben Rechte und Pflichten

Die Verwaltung von Wohnungen ist ein einträgliches Geschäft - kaum eine Wohnungseigentümergemeinschaft kommt ohne einen Verwalter aus. Wer sonst kümmert sich um eine gepflegte Wohnanlage, bestellt das Heizöl und fungiert als zentraler Ansprechpartner für alle Belange der Eigentümer? Doch wenn dem Verwalter ein Fehler unterläuft, wird schnell die Frage nach der Haftung gestellt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt einen Überblick über Rechte und Pflichten beider Seiten.

Rein rechtlich ist die Eigentümerversammlung das oberste Verwaltungsorgan einer Eigentümergemeinschaft und zuständig für Vertragsabschlüsse aller Art, beispielsweise mit Handwerksbetrieben bei anfallenden Reparaturen. Allerdings ist es in der Praxis schwer umsetzbar, für jede Verwaltungsfrage eine beschlussfähige Versammlung aller Eigentümer einzuberufen, eine Entscheidung zu fällen und die daraus folgenden Aufgaben auch zu erledigen. Daher beauftragen die meisten Eigentümergemeinschaften einen Verwalter. "Diese Möglichkeit ist im Wohnungseigentumsgesetz (§ 20 Abs. 2 WEG) ausdrücklich vorgesehen und im Einzelnen geregelt", so der Hinweis der D.A.S. Rechtsexpertin, Anne Kronzucker. Der Verwalter kann ein Mitglied der Gemeinschaft oder ein Profi sein. Er kann durch einen Verwaltungsbeirat unterstützt werden, der sich aus Eigentümern zusammensetzt. Der Verwalter wird durch die Eigentümerversammlung für bis zu fünf Jahre "bestellt", also beauftragt, wobei die erste Bestellung nach Entstehung der Eigentümergemeinschaft auf drei Jahre begrenzt ist. Nach Ablauf dieser Fristen kann der Verwalter erneut bestellt werden.

Viele Pflichten...
Die Pflichten eines Verwalters sind sehr umfangreich und sollten vertraglich geregelt sein. "Rechtlich wird dieser Verwaltervertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag bezeichnet", fügt die D.A.S. Expertin hinzu. Zu den Hauptaufgaben des Verwalters gehören die Einberufung, Organisation und Moderation der Eigentümerversammlung sowie die Umsetzung der gefassten Beschlüsse. Nimmt er diese Pflichten nicht oder verspätet wahr und der Gemeinschaft oder einem Eigentümer entsteht dadurch ein Schaden, so macht sich der Verwalter schadenersatzpflichtig (BayObLG, Az.: 2 Z BR 85/99).
Die weitere Aufgabenpalette umfasst die Durchführung der Hausordnung, die Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilie, das Einziehen von Zahlungen der Wohnungseigentümer, die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder inklusive Rücklagenbildung sowie die Gefahrenabwehr. Letzteres bedeutet, dass der Verwalter die Gemeinschaft vor möglichem Schaden schützen muss und dies häufig unter Zeitdruck, wenn sich beispielsweise Dachziegel gelockert haben. In diesem Fall muss und kann der Verwalter ohne Beschluss der Eigentümerversammlung schnell handeln, um zu vermeiden, dass die losen Ziegel beim nächsten Sturm weder einen Passanten verletzen noch einen PKW beschädigen. Zusätzlich hat er auch noch für jedes Jahr einen Wirtschaftsplan über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft aufzustellen und eine Jahresabrechnung vorzulegen.
Die Verwaltung von Mietwohnungen ist von der reinen Wohneigentumsverwaltung zu unterscheiden: Dabei erstreckt sich der Aufgabenbereich des Verwalters auch auf alle Aufgaben eines Vermieters, angefangen von der Wohnungsbesichtigung bis hin zur Abwicklung des Mietverhältnisses mit Übergabeprotokoll, Kautionsrückzahlung und Schönheitsreparaturen.

...und umfangreiche Haftung
Generell haftet der Verwalter gegenüber der Eigentümergemeinschaft und in bestimmten Fällen auch gegenüber Außenstehenden, wenn er seine Aufgaben oder Pflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Er haftet auch für Verfehlungen seiner Mitarbeiter (z. B. Veruntreuung von Geldern: OLG München, Az.: 32 Wx 077/06). Manche Schäden können umfangreiche finanzielle Forderungen dem Verwalter gegenüber zur Folge haben. Deshalb rät Anne Kronzucker, darauf zu achten, dass man als Verwalter eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließt. Unter Vermögensschäden versteht man Schäden, die weder auf Personen-, noch auf Sachschäden beruhen - z. B. Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwaltung von Geldern oder falschen Abrechnungen. Zusätzlich kann für den Verwalter eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Diese deckt Personen- und Sachschäden ab, die er bei seiner Tätigkeit schuldhaft verursacht - wenn beispielsweise lockere Dachziegel nicht schnell genug beseitigt werden und einen Eigentümer verletzen. Ein ausreichender Versicherungsschutz dient sowohl der Absicherung des Verwalters als auch der Eigentümergemeinschaft. Denn wenn einer dritten Partei durch ein Verschulden des Verwalters ein Schaden entsteht, haftet meist zunächst die Wohnungseigentümergemeinschaft als Auftraggeberin des Verwalters. Ein Beispiel: Der Verwalter vergisst, einen Handwerksbetrieb zu bezahlen, dem die Gemeinschaft Geld schuldet. In derartigen Fällen muss die Gemeinschaft für den Schaden aufkommen, kann jedoch den Verwalter in Regress nehmen. Der Hausverwalter kann aber auch direkt gegenüber Dritten haften, wenn ein Schaden nur mittelbar bei Erfüllung seiner Aufgaben entsteht - auch hierzu ein Beispiel: Der Verwalter übernimmt ohne vertragliche Verpflichtung den Transport von Handwerkern zum Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft und verursacht dabei einen Unfall.

Augen auf beim Geld
Eine wichtige Aufgabe ist die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, insbesondere des monatlich zu zahlenden so genannten Wohn- oder Hausgeldes. Für derartige Zahlungseingänge sollte ein Bankkonto angelegt werden, das explizit auf den Namen der Eigentümergemeinschaft läuft. Die D.A.S. Juristin empfiehlt zudem, dass der Verwaltungsbeirat regelmäßig die Kontenbewegungen mit den Ein- und Ausgaben überprüft. Denn neben der Begleichung von Rechnungen und der Verwaltung der Einnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt dem Verwalter auch die Bildung finanzieller Rücklagen. Über die Jahre hinweg sind bei allen Immobilien Instandhaltungsmaßnahmen notwendig, beispielsweise ein neuer Heizkessel, die Sanierung der Dachterrassen oder ein Austausch der Fenster. Damit die Kosten hierfür nicht durch extra Zuschüsse der Eigentümer beglichen werden müssen, muss der Verwalter das regelmäßig eingehende Wohngeld unter wirtschaftlichen Aspekten verwalten.

Garantieleistungen bei Neubauten
Betreut ein Verwalter einen Neubau, sollte er gleich zu Beginn sein Augenmerk auf eine korrekte Abnahme aller Bauten richten, um Baumängel frühzeitig geltend machen zu können. Anschließend ist es seine Pflicht, die Verjährungsfristen der einzelnen Dienstleister rund um den Bau hinsichtlich möglicher Gewährleistungsansprüche im Auge zu behalten. Er muss die Wohnungseigentümer auf den drohenden Ablauf von Gewährleistungsfristen hinweisen und die Gemeinschaft um eine Entscheidung über das weitere Vorgehen bitten (BayObLG, Az. 2 Z BR 82/02 und BayObLG, Az. 2 ZBR 62/02).
Übersieht der Verwalter zum Beispiel fehlerhaft installierte Heizungsdichtungen und lässt die Gewährleistungsfrist verstreichen, so hat er seine Pflichten verletzt. Für potentielle Wasserschäden als Folge ist er gegenüber den betroffenen Eigentümern bzw. Mietern zum Schadenersatz verpflichtet.

Wer zahlt den Schaden?
Hat die Eigentümergemeinschaft gemeinschaftsgebundene Schadenersatzforderungen gegenüber dem Verwalter, d.h. es sind Schäden aufgetreten, die alle Mitglieder betreffen, ist für deren Geltendmachung ein gemeinsamer Beschluss notwendig, "Vorschaltbeschluss" genannt. "Dieser Beschluss ist unnötig, wenn ein einzelnes Mitglied der Eigentümergemeinschaft dem Verwalter gegenüber Schadenersatzansprüche geltend machen möchte", ergänzt die D.A.S. Juristin.
Kommt es zu Schadenersatzforderungen eines Eigentümers oder der Gemeinschaft gegen den Verwalter, dann liegt die Beweislast beim Eigentümer bzw. der Gemeinschaft. Dem Verwalter muss sein Verschulden (§ 276 BGB) nachgewiesen werden. Ebenso ist von Seiten der Kläger der Nachweis erforderlich, dass der eingetretene Schaden eine unmittelbare Folge der Pflichtverletzung ist (Kausalität).
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 8.185

Kurzfassung:
Hausverwalter und Eigentümer:
Vertrauen ist gut, Vorsicht ist ratsam

Kaum eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern kommt ohne einen Verwalter aus. Wer sonst kümmert sich um die Pflege der Wohnanlage, bestellt das Heizöl und fungiert als zentraler Ansprechpartner für alle Belange der Eigentümer? Die Palette an Aufgaben und Pflichten eines Immobilienverwalters ist daher vielfältig. Verletzt er jedoch eine seiner zahlreichen Pflichten, muss er für die Folgen haften und gegebenenfalls mit Schadenersatzforderungen rechnen. Deshalb rät die D.A.S. Rechtsschutzversicherung, darauf zu achten, dass der Verwalter eine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen hat. Auch eine Betriebshaftpflichtversicherung des Verwalters kann sinnvoll sein - sie deckt Schäden aus Sach- und Personenschäden ab. Ausreichender Versicherungsschutz dient sowohl der Absicherung des Verwalters als auch der der Eigentümergemeinschaft. Denn letztere muss als Auftraggeberin des Verwalters für den Schaden gegenüber Dritten aufkommen.
Kommt es zu Schadenersatzforderungen eines Eigentümers oder der Gemeinschaft gegenüber dem Verwalter, dann liegt die Beweislast beim Eigentümer bzw. der Gemeinschaft. Dem Verwalter muss sein Verschulden (§ 276 BGB) nachgewiesen werden. Ebenso ist der Nachweis seitens der Kläger erforderlich, dass der eingetretene Schaden eine unmittelbare Folge der Pflichtverletzung ist (Kausalität).
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.393

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR. Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de



Beide Partner haben Rechte und Pflichten

Die Verwaltung von Wohnungen ist ein einträgliches Geschäft - kaum eine Wohnungseigentümergemeinschaft kommt ohne einen Verwalter aus. Wer sonst kümmert sich um eine gepflegte Wohnanlage, bestellt das Heizöl und fungiert als zentraler Ansprechpartner für alle Belange der Eigentümer? Doch wenn dem Verwalter ein Fehler unterläuft, wird schnell die Frage nach der Haftung gestellt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt einen Überblick über Rechte und Pflichten beider Seiten.

Rein rechtlich ist die Eigentümerversammlung das oberste Verwaltungsorgan einer Eigentümergemeinschaft und zuständig für Vertragsabschlüsse aller Art, beispielsweise mit Handwerksbetrieben bei anfallenden Reparaturen. Allerdings ist es in der Praxis schwer umsetzbar, für jede Verwaltungsfrage eine beschlussfähige Versammlung aller Eigentümer einzuberufen, eine Entscheidung zu fällen und die daraus folgenden Aufgaben auch zu erledigen. Daher beauftragen die meisten Eigentümergemeinschaften einen Verwalter. "Diese Möglichkeit ist im Wohnungseigentumsgesetz (§ 20 Abs. 2 WEG) ausdrücklich vorgesehen und im Einzelnen geregelt", so der Hinweis der D.A.S. Rechtsexpertin, Anne Kronzucker. Der Verwalter kann ein Mitglied der Gemeinschaft oder ein Profi sein. Er kann durch einen Verwaltungsbeirat unterstützt werden, der sich aus Eigentümern zusammensetzt. Der Verwalter wird durch die Eigentümerversammlung für bis zu fünf Jahre "bestellt", also beauftragt, wobei die erste Bestellung nach Entstehung der Eigentümergemeinschaft auf drei Jahre begrenzt ist. Nach Ablauf dieser Fristen kann der Verwalter erneut bestellt werden.

Viele Pflichten...
Die Pflichten eines Verwalters sind sehr umfangreich und sollten vertraglich geregelt sein. "Rechtlich wird dieser Verwaltervertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag bezeichnet", fügt die D.A.S. Expertin hinzu. Zu den Hauptaufgaben des Verwalters gehören die Einberufung, Organisation und Moderation der Eigentümerversammlung sowie die Umsetzung der gefassten Beschlüsse. Nimmt er diese Pflichten nicht oder verspätet wahr und der Gemeinschaft oder einem Eigentümer entsteht dadurch ein Schaden, so macht sich der Verwalter schadenersatzpflichtig (BayObLG, Az.: 2 Z BR 85/99).
Die weitere Aufgabenpalette umfasst die Durchführung der Hausordnung, die Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilie, das Einziehen von Zahlungen der Wohnungseigentümer, die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder inklusive Rücklagenbildung sowie die Gefahrenabwehr. Letzteres bedeutet, dass der Verwalter die Gemeinschaft vor möglichem Schaden schützen muss und dies häufig unter Zeitdruck, wenn sich beispielsweise Dachziegel gelockert haben. In diesem Fall muss und kann der Verwalter ohne Beschluss der Eigentümerversammlung schnell handeln, um zu vermeiden, dass die losen Ziegel beim nächsten Sturm weder einen Passanten verletzen noch einen PKW beschädigen. Zusätzlich hat er auch noch für jedes Jahr einen Wirtschaftsplan über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft aufzustellen und eine Jahresabrechnung vorzulegen.
Die Verwaltung von Mietwohnungen ist von der reinen Wohneigentumsverwaltung zu unterscheiden: Dabei erstreckt sich der Aufgabenbereich des Verwalters auch auf alle Aufgaben eines Vermieters, angefangen von der Wohnungsbesichtigung bis hin zur Abwicklung des Mietverhältnisses mit Übergabeprotokoll, Kautionsrückzahlung und Schönheitsreparaturen.

...und umfangreiche Haftung
Generell haftet der Verwalter gegenüber der Eigentümergemeinschaft und in bestimmten Fällen auch gegenüber Außenstehenden, wenn er seine Aufgaben oder Pflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Er haftet auch für Verfehlungen seiner Mitarbeiter (z. B. Veruntreuung von Geldern: OLG München, Az.: 32 Wx 077/06). Manche Schäden können umfangreiche finanzielle Forderungen dem Verwalter gegenüber zur Folge haben. Deshalb rät Anne Kronzucker, darauf zu achten, dass man als Verwalter eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließt. Unter Vermögensschäden versteht man Schäden, die weder auf Personen-, noch auf Sachschäden beruhen - z. B. Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwaltung von Geldern oder falschen Abrechnungen. Zusätzlich kann für den Verwalter eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Diese deckt Personen- und Sachschäden ab, die er bei seiner Tätigkeit schuldhaft verursacht - wenn beispielsweise lockere Dachziegel nicht schnell genug beseitigt werden und einen Eigentümer verletzen. Ein ausreichender Versicherungsschutz dient sowohl der Absicherung des Verwalters als auch der Eigentümergemeinschaft. Denn wenn einer dritten Partei durch ein Verschulden des Verwalters ein Schaden entsteht, haftet meist zunächst die Wohnungseigentümergemeinschaft als Auftraggeberin des Verwalters. Ein Beispiel: Der Verwalter vergisst, einen Handwerksbetrieb zu bezahlen, dem die Gemeinschaft Geld schuldet. In derartigen Fällen muss die Gemeinschaft für den Schaden aufkommen, kann jedoch den Verwalter in Regress nehmen. Der Hausverwalter kann aber auch direkt gegenüber Dritten haften, wenn ein Schaden nur mittelbar bei Erfüllung seiner Aufgaben entsteht - auch hierzu ein Beispiel: Der Verwalter übernimmt ohne vertragliche Verpflichtung den Transport von Handwerkern zum Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft und verursacht dabei einen Unfall.

Augen auf beim Geld
Eine wichtige Aufgabe ist die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, insbesondere des monatlich zu zahlenden so genannten Wohn- oder Hausgeldes. Für derartige Zahlungseingänge sollte ein Bankkonto angelegt werden, das explizit auf den Namen der Eigentümergemeinschaft läuft. Die D.A.S. Juristin empfiehlt zudem, dass der Verwaltungsbeirat regelmäßig die Kontenbewegungen mit den Ein- und Ausgaben überprüft. Denn neben der Begleichung von Rechnungen und der Verwaltung der Einnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt dem Verwalter auch die Bildung finanzieller Rücklagen. Über die Jahre hinweg sind bei allen Immobilien Instandhaltungsmaßnahmen notwendig, beispielsweise ein neuer Heizkessel, die Sanierung der Dachterrassen oder ein Austausch der Fenster. Damit die Kosten hierfür nicht durch extra Zuschüsse der Eigentümer beglichen werden müssen, muss der Verwalter das regelmäßig eingehende Wohngeld unter wirtschaftlichen Aspekten verwalten.

Garantieleistungen bei Neubauten
Betreut ein Verwalter einen Neubau, sollte er gleich zu Beginn sein Augenmerk auf eine korrekte Abnahme aller Bauten richten, um Baumängel frühzeitig geltend machen zu können. Anschließend ist es seine Pflicht, die Verjährungsfristen der einzelnen Dienstleister rund um den Bau hinsichtlich möglicher Gewährleistungsansprüche im Auge zu behalten. Er muss die Wohnungseigentümer auf den drohenden Ablauf von Gewährleistungsfristen hinweisen und die Gemeinschaft um eine Entscheidung über das weitere Vorgehen bitten (BayObLG, Az. 2 Z BR 82/02 und BayObLG, Az. 2 ZBR 62/02).
Übersieht der Verwalter zum Beispiel fehlerhaft installierte Heizungsdichtungen und lässt die Gewährleistungsfrist verstreichen, so hat er seine Pflichten verletzt. Für potentielle Wasserschäden als Folge ist er gegenüber den betroffenen Eigentümern bzw. Mietern zum Schadenersatz verpflichtet.

Wer zahlt den Schaden?
Hat die Eigentümergemeinschaft gemeinschaftsgebundene Schadenersatzforderungen gegenüber dem Verwalter, d.h. es sind Schäden aufgetreten, die alle Mitglieder betreffen, ist für deren Geltendmachung ein gemeinsamer Beschluss notwendig, "Vorschaltbeschluss" genannt. "Dieser Beschluss ist unnötig, wenn ein einzelnes Mitglied der Eigentümergemeinschaft dem Verwalter gegenüber Schadenersatzansprüche geltend machen möchte", ergänzt die D.A.S. Juristin.
Kommt es zu Schadenersatzforderungen eines Eigentümers oder der Gemeinschaft gegen den Verwalter, dann liegt die Beweislast beim Eigentümer bzw. der Gemeinschaft. Dem Verwalter muss sein Verschulden (§ 276 BGB) nachgewiesen werden. Ebenso ist von Seiten der Kläger der Nachweis erforderlich, dass der eingetretene Schaden eine unmittelbare Folge der Pflichtverletzung ist (Kausalität).
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Hausverwalter und Eigentümer:
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Kommt es zu Schadenersatzforderungen eines Eigentümers oder der Gemeinschaft gegenüber dem Verwalter, dann liegt die Beweislast beim Eigentümer bzw. der Gemeinschaft. Dem Verwalter muss sein Verschulden (§ 276 BGB) nachgewiesen werden. Ebenso ist der Nachweis seitens der Kläger erforderlich, dass der eingetretene Schaden eine unmittelbare Folge der Pflichtverletzung ist (Kausalität).
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR. Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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Artikel-Titel: Eigentümergemeinschaften und Verwaltung - eine wichtige Verbindung

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Prominenter Besuch in Hennigsdorf bei Berlin. "Es ist ein Riesenspaß und ein super Gerät" sagt Dr. Christian Ehler (Abgeordneter für Brandenburg im Europäischen Parlament, EVP-Koordinator im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und Mitglied im CDU-Landesvorstand von Brandenburg) nach seiner Fahrt auf dem eROCKIT.



eROCKIT steht für ein innovatives Fahrzeug mit einer besonderen Antriebstechnolo ...

 ''Mit dir! Durch uns! Für alle'' lautet das Motto der Partei des Fortschritts zur Europawahl! (PR-Gateway, 02.05.2024)
Die 2020 in Köln gegründete Partei des Fortschritts (PDF) tritt erstmals bundesweit zur Europawahl am 9. Juni an. Enttäuscht von den etablierten Parteien, haben sich in dieser jungen Partei Menschen organisiert, die zu den Grundsätzen der Demokratie

Am 18.04.2024 wurde die Partei des Fortschritts (PDF) vom Bundeswahlausschuss zur Europawahl 2024 zugelassen. Alle 10 Listenkandidaten wurden ohne Einschränkung akzeptiert.

Unter dem Titel "Ein Plan für EUROPA" hat die PDF ein 95- ...

 Christian Robin Weiß gewinnt den Speaker Slam Award (PR-Gateway, 02.05.2024)
Der FIREDANCER-Gründer überzeugt beim 17. Internationalen Speaker Slam Award

DREIEICH, Mai 2024 - Christian Robin Weiß aus Dreieich hat den 17. Internationalen Speaker Slam Award in Mastershausen gewonnen. Im Finale des international renommierten Wettbewerbs kämpften 140 Teilnehmer aus 18 Ländern vier Tage lang um den begehrten Preis.



Der Speaker Slam ist ein Rednerwettstreit. Während bei den beliebten Poetry Slams um die Wette gereimt oder gerappt wird, messen sich ...

 Lithium Hot Stock mit bahnbrechender Übernahme. Börsenstar setzt nach 20.900% auf diese Lithium-Aktie. Neuer 650% Lithium Aktientip nach 4.860% mit Albemarle ($ALB), 7.008% mit SQM Sociedad Quimica y Minera de Chil (PR-Gateway, 02.05.2024)


Lithium Hot Stock mit bahnbrechender Übernahme. Börsenstar setzt nach 20.900% mit Noram Lithium auf diese Lithium-Aktie



02.05.24

AC Research



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 Berufung Clown und Humortrainer (PR-Gateway, 02.05.2024)
: Ausbildung an der Internationalen Berufsfachschule für Clown und Comedy Infoseminare und Casting ab Mai in Konstanz und der Schweiz

Die Tamala Clown Akademie in Konstanz richtet ab Mai Informationsseminare und Castings für angehende Clowns aus. Als Anerkennung für ihre Arbeit im theatralischen Bereich wurden die beiden Gründer Jenny Karpawitz und Udo Berenbrinker zu den 100 besten Trainern im deutschsprachigen Raum gewählt.



Die Rolle des Clowns in der Gesellschaft ...

 OsaBus stärkt Position auf französischem Transportmarkt (PR-Gateway, 30.04.2024)
OsaBus priorisiert Buchungen in der Hochsaison und stärkt seine Position auf dem französischen Transportmarkt

OsaBus, ein europäisches Unternehmen für die Vermietung von Charterbussen, ist bereit, der gestiegenen Nachfrage nach Transportdienstleistungen in Paris zu begegnen.



OsaBus in Frankreich bietet eine umfassende Flotte, bestehend aus Limousinen, Minivans, Minibussen und Bussen, die den unterschiedlichsten Reisebedürfnissen gerecht wird. Ob Firmenveranstaltung, ...

 UEFA EURO 2024: Kunst und Kultur in Stuttgart während der EM-Event-Wochen (PR-Gateway, 30.04.2024)
In wenigen Wochen startet die UEFA EURO 2024 in Deutschland und auch in der Host City Stuttgart. Zehntausenden Fans und Besucher:innen bietet Stuttgart auch abseits der Fußballspiele ein abwechslungsreiches Event- und Kulturprogramm.

Wenn am 14. Juni um 21 Uhr der Anpfiff zum Eröffnungsspiel der UEFA EURO 2024 ertönt, rollt endlich der Ball - und das große Fußballfest in Deutschland beginnt. Schon viel früher können Fußballinteressierte im StadtPalais - Museum für Stuttgart in die Ges ...

 Bitpanda ist der Broker mit dem größten Kryptoangebot in Europa (PR-Gateway, 30.04.2024)


- Bitpanda und Bitpanda Technology Solutions bieten nun eine umfangreiche Liste von Assets inklusive über 400 Kryptowährungen an - mehr als jede andere europäische Krypto-Plattform

- Partner von Bitpanda Technology Solutions können auch von Bitpandas Lizenzen profitieren, einschließlich der kürzlich erweiterten MiFID II-Zulassung, um EU-weit den Eigenhandel und die Verwahrung von Finanzprodukten anzubieten

- Zahlreiche Partnerschaften wurden erweitert oder neu angek ...

 Erlebe die faszinierende Welt der Musik: Die Zauberhaftigkeit der Gesangskunst (PR-Gateway, 30.04.2024)


Inmitten des reichhaltigen Panoramas der deutschen Musiklandschaft erstrahlt eine Stimme heller als alle anderen - jene von Slata Hess. Von den romantischen Weiten Russlands bis zu den pulsierenden Rhythmen der internationalen Pop- und Rockmusik erstreckt sich ihr musikalisches Können.



Mit einem Talent, das nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit Beachtung findet, hat Slata die Bühnen erobert und die Herzen zahlloser Fans im Sturm erobert.


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 Hans-Christoph Vöhringer, CEO der Netztal AG, plant ein neues Circular Economy-Projekt mit doppeltem Effekt (PR-Gateway, 30.04.2024)
Hans-Christoph Vöhringer: "Plastikrecycling-Projekt für Indonesien und Südostasien"

Angesichts der alarmierenden Umweltauswirkungen von Plastikverschmutzung in der Region, insbesondere auf der beliebten Insel Bali, zielt das Projekt der Netztal AG darauf ab, nicht nur die Umwelt zu reinigen, sondern auch lokale Gemeinschaften durch Schulungen und die Schaffung nachhaltiger Arbeitsmöglichkeiten zu stärken. Dieser Bericht beleuchtet d ...

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